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am 08.09.2021 08:58
Ich hatte meinen Vertrag vor einiger Zeit gekündigt und dann telefonisch doch verlängert. Der zugesagte Rabatt wurde auch eingeräumt. Zusätzlich wurde mir auf Nachfrage ausdrücklich zugesichert, dass auch die Fritzbox kostenfrei enthalten bleibt. Jetzt (ca. 3 Monate nach Verlängerung) wird diese jedoch berechnet. Sind zwar nur 2,99€ aber ich erwarte schon, dass Zusagen eingehalten werden. Kann dieser Mietvertrag wenigstens unabhängig vom Hauptvertrag gekündigt werden?
08.09.2021 09:39 - bearbeitet 08.09.2021 09:43
Die verbindlichen Vertragsbedingungen für die Fritz!Box sind doch in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführt. Auch in der offiziellen Preisliste ist der Mietpreis aufgeführt. Eine Kündigung der Fritz!Box ist zum Ende der MVLZ möglich.
am 16.09.2021 09:36
Es stand drin, bestehen bleibender Vorteil zur Fritzbox. Und ich hatte explizit nachgefragt. Ansonsten hätte ich nicht verlängert, da ich eh ein besseres Angebot der Telekom vorliegen hatte. War einfach zu bequem. Aber egal, gelernt und nach Ablauf geht's dann zu einem anderen Anbieter.
am 16.09.2021 09:43
Die Formulierung "bestehen bleibender Vorteil zur Fritzbox" kann ich mir in einer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht vorstellen. Dort ist vielmehr genau in der Auftragsposition der genaue Typ der Fritz!Box mit der vereinbarten Kondition aufgeführt.
am 16.09.2021 10:12
16.09.2021 10:38 - bearbeitet 16.09.2021 10:44
Die Fritz!Box 7530 (Mietgeraet) ist als kostenpflichtig Position mit 2,99€ aufgeführt. Es gibt eine befristete Aktionsgutschrift über 24*2,99€ über die Miethardware. Wurde die befristete Aktionsgutschrift aus dem vorherigen Vertrag nur fortgeführt (dann endet sie ja nach kurzer Zeit durch die Befristung) bis die 24 Monate erreicht sind. Die Kondition aus dem vorherigen Vertrag bleibt unverändert bestehen - die Befristung wird aber nicht auf 48 Monate ausgeweitet.
am 16.09.2021 12:05
Ist mir inzwischen auch klar, dass es so gemeint war. Telefonisch wurde halt ausdrücklich auf Nachfrage etwas anderes vereinbart. Und ja, mein Fehler dass ich die Bestätigung anders verstanden habe. Und dummerweise erst nach 3 Monaten feststellen kann, dass es anders gemeint war, und somit keine Widerrufsmöglichkeit besteht. Mich ärgert halt die telefonische Falschauskunft. Aber wir gesagt, lebe ich noch ca. 18 Monate mit.
16.09.2021 17:28 - bearbeitet 16.09.2021 17:29
Glaub mir, du hast da nichts falsch verstanden. Es wurde bewusst so verkauft. Aber du hast ja bereits im zweiten Post Konsequenzen gezogen, hoffentlich dann auch für die Zukunft. Schön nach 24 Monaten den Anbieter wechseln, gibt seit fast einem Jahrzehnt nur mit Neuverträgen (über Vergleichsportale / reseller von vertragen) die besten Konditionen.