am 07.09.2021 19:18
Hallo liebes Forum,
Ich möchte euch gerne unseren Fall schildern, nachdem ich bei der Vodafone Kundenhotline leider nicht weiter gekommen bin.
Wir haben aufgrund eines Anbieterwechsels unseren Vodafone-DSL Vertrag gekündigt und dieser wurde nach der Rufnummernportierungsanfrage des Neuanbieters erneut gekündigt (ursprüngliche Kündigung im März 2020 sowie erneute Kündigungsbestätigung im Dez. 2020).
Nun habe ich aber festgestellt, dass aufgrund der stornierten Rufnummernportierung beim Neuanbieter scheinbar der Vodafone DSL Vertrag einfach verlängert wurde - und zwar ohne irgendeine Information an uns bzw. unsere Zustimmung. Die Kündigung wäre lt. VF Kundenhotline "nichtig" bzw. "unwirksam", da die Rufnummern-Portierung an die Kündigung gekoppelt sei.
Das ist aber völliger Quatsch! Habe heute mit unserem Anwalt telefoniert, der mir eben dies bestätigt hat: Eine Kündigung ist unabhängig von der Rufnummernportierung und alleine dieser Sachverhalt stoßt uns übel auf!
Nun haben wir einen neuen Anschluss bei einem neuen Anbieter mit neuer Rufnummer (ja, wir wollten eine neue Nummer) und zeitgleich den DSL-Vertrag bei Vodafone, der eigentlich zum 25.08.2021 gekündigt wurde, und nun bis 25.08.2022 laufen soll...
Auch nach ein paar Suchen in diesem Forum habe ich folgendes gefunden:
Das Stellen des Portierungsauftrages nebst nochmaliger Kündigung macht eine vorherige Kündigung inkl. Bestätigung nicht unwirksam. Eine derartige Auskunft ist unrichtig. Die betroffenen Anbieter wurden von der Bundesnetzagentur diesbezüglich schon verwarnt. Sollte dies bei Ihnen wider Erwarten der Fall sein, wenden Sie sich bitte an mein Haus (Bundesnetzagentur).
Sowie die Aussage eines anderen Users diesen Forums, der das Gleiche durchgemacht hat:
..., dass die Rufnummerportierung von der Kündigung des Telefonvertrags rechtlich unabhängig ist.
Unser Anwalt hat uns empfohlen, schriftlich Beschwerde bei Vodafone einzulegen sowie auf die rückwirkende Umsetzung der Kündigung zu bestehen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, würden wir uns ebenfalls bei der Bundesnetzagentur beschweren und ggf. rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, dass ich uns auf diesem Wege durch dieses Forum sehr viel Ärger und Stress ersparen kann. Eigentlich hatte ich von VF ein positives Bild, war jahrelang zufriedener Mobilfunk-Kunde. Aber scheinbar zählt der Kunde nur, wenn er auch (wider Willen) zahlt...
Viele Grüße,
Emil
am 07.09.2021 20:30
Eine Rufnummernportierung mit gekoppelten Anbieterwechsel wird immer ohne separate Kundenkuendigung durchgeführt. Aus gutem Grund. Der Altanbieter hat eine Weiterversorgungspflicht bis zur Portierung der Rufnummer beim neuen Anbieter. Mit der Bitte um Weiterversorgung bis zur Rufnummernportierung (siehe Anbieterwechselformular) wird eine neue Geschaeftsgrundlage geschaffen und hat mit einer reinen Rufnummernportierung nichts zu tun. Eine Kündigung zu einen festen Termin kann ersetzt werden durch einen Anbieterwechselauftrag mit Rufnummernportierung. Hier kann der Termin - je nach technischen Voraussetzungen - variable sein. Fällt ein Anbieterwechselauftrag mit Rufnummern Portierung weg (die letzte Erklärung), gibt es keine gültige weitere Erklärung im "Wartestand". Stell dir mal vor alle alten Erklärungen aus der Vergangenheit könnten wieder Gültigkeit erlangen, wenn eine ersetzende Erklärung entfallen ist.
Eine Ausnahme gibt es mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Hier gibt es dann faktisch die Einsetzung in den vorherigen Stand.
Bekanntlich gibt es in rechtlichen Angelegenheiten immer Mehr- und Mindermeinung. Zu deinem konkreten Fall lässt sich daher nichts schreiben. Ist ein Anwalt eingeschaltet, laufen solche Angelegenheiten den offiziellen Weg.
am 07.09.2021 20:54
Danke für deine schnelle Antwort @CE38 . Der Anwalt ist noch nicht eingeschaltet, es handelte sich ja erstmal nur um eine telefonische Erstberatung. Wir hoffen, wir können es auch ohne lösen.
Deiner Antwort entnehme ich, dass die Aussage der Bundesnetzagentur so nicht stimmt, oder? Also kann Vodafone den Vertrag einfach verlängern, weil die Rufnummernportierung entfallen ist?
VG
07.09.2021 21:34 - bearbeitet 07.09.2021 21:50
Beachte den Unterschied zwischen einer reinen Rufnummernportierung (unabhängig von einer Kündigung und Anbieterwechsel) und einem beauftragten Anbieterwechsel mit Rufnummernportierung. Da gibt es erhebliche Unterschiede. Im Einzelfall kommt es u.a. auf den Auftragstext auf dem Anbieterwechselformular mit Rufnummernportierung an. Du hättest besser den Anbieterwechsel durchlaufen lassen. Eine neue Ersatznummer kann man beim neuen Anbieter auch nach einem Anbieterwechsel mit Rufnummernportierung beantragen.
Bekanntlich muessen fuer (V)DSL Vorleistungsprodukte (TAL) beim jeweiligen Netzbetreiber gebucht werden. Nicht nur die Rufnummer wird bei einem Anbieterwechsel übertragen. (Stichwort DSL-Port)
am 08.09.2021 09:17
am 08.09.2021 15:10
Hey @emuli,
meinst du, wir bekommen das noch ohne Anwalt oder schriftlicher Beschwerde hin?
Wenn ja, schick mir gern mal die Kundennummer, Name, Adresse (inkl Bundesland) und Geburtsdatum des Anschlussinhabers per PN - fänd ich super!
Ich guck mir das gern an und schau, wie wir da eine Lösung finden.
LG
Boris