am 23.08.2020 01:14
Liebes Vodafone Team.. ihr kappt meine Hotspot Anbindung wegen 61 €, die ich dank eurer Dauerstörung im Grunde kaum verdienen kann aus dem TZ Homeoffice? Und nun erwarte ich eine KULANZ Leistung, bitte sehr, schaltet mir den Hotspot frei und zwar aus folgendem Grund: Mit meiner 1000er Leitung kann ich nicht einmal einen Stream starten, geschweige denn skypen und bei allem Respekt, für so einen Rotz Service zahle ich keinen Cent, ihr habt eine Teilzahlung erhalten von knapp 54 €, bitte macht dafür erst mal den damit voll bezahlten und komplett Internetfreien verlorenen Monat wieder wett! Ich musste vom Internetcafé aus skypen, aber euch habe ich auch paralell bezahlt.. ist das denn normal bei euch, daß ihr dann noch Geld erwartet und wichtige interessanterweise und komischerweise aber die einzigen funktionierenden Leistungen sperrt, aber die defekten bezahlt haben möchtet? Denn der Hot und der Homespot funktionieren und ja ich habe auch das Modem an und ausgemacht.. bringt gar nichts!!!! Nicht mal eine Mail wird komplett abgeschickt! Ich schreibe über das Handy 02 WLAN Hotspot eines Bekannten, aber ich zahle dann doch euch kein Geld! ICH VERLANGE UMGEHEND SCHADENSERSATZ IN FORM VON FUNKTIONALITÄT! Ich bin so wütend auf euren Service! Und noch wütender darauf, daß ihr scheinbar keinen Schimmer von der landesweiten Störung haben wollt!
Wollt ihr eigentlich gehasst werden? Und ihr tut alles was ihr könnt, klar doch...🤨
Einen schrecklichen Sonntag, wünscht euch ein stinksaurer PRIVAT UND BUSINESS Kunde.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 23.08.2020 21:19
§ 320 BGB ist eine Sonderform des Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB. Diese Einrede des nichterfüllten Vertrags berechtigt solange zur Leistungsverweigerung, wie die Gegenleistung noch nicht erbracht worden ist. Zweck von § 320 BGB ist damit vor allem, Druck auf einen vorleistungspflichtigen Schuldner auszuüben.
Also ich kenne meine Rechte ! Und WO in welchem Schreiben steht, daß ich in der Nachweispflicht bin?
Kennen Sie sich überhaupt ein wenig mit dem deutschen Recht aus?
Warum sollte ich mir denn so ein Szenario ausdenken? Da hätten Sie besser gar nichts geschrieben, nicht sehr hilfreich!
Danke, trotzdem für den Versuch.
LG, Shak
am 23.08.2020 02:21
Wenn du mit deinen Zahlungen im Verzug bist, wird da nichts freigeschalten. Und du hast auch kein Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen im Fall einer Störung!
Davon abgesehen müsstest du eine Störung auch erst einmal als solche gemeldet haben, bevor überhaupt in irgendeiner Art und Weise eine Kompensation (und die wäre wenn überhaupt nur maximal in Höhe der anteiligen Grundgebühr für die Zeit des Ausfalls.
Und zurück zum eigentlichen Problem, über das du ja so gut wie gar nichts geschrieben hast:
Bitte beantworte KURZ UND KNAPP die Fragen aus folgendem Thread -UND- poste einmal bitte die Signalwerte deines Kabelrouters - in Fall einer FritzBox zu finden auf der FritzBox-Seite unter Internet->Kabel Internet im Registerreiter "Kanäle". Hier auch UNBEDINGT nach rechts scrollen!
am 23.08.2020 10:42
Hallo ShakaShakaKhan,
ich möchte gerne mal schauen, woran es liegt.
Schick mir dazu bitte eine PN mit Deinen Kundendaten (Name, Adresse, Kundennummer und Geburtsdatum).
Melde Dich dann bitte nochmal hier, wenn Du mir die Daten geschickt hast.
Liebe Grüße
Moni
am 23.08.2020 21:19
§ 320 BGB ist eine Sonderform des Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB. Diese Einrede des nichterfüllten Vertrags berechtigt solange zur Leistungsverweigerung, wie die Gegenleistung noch nicht erbracht worden ist. Zweck von § 320 BGB ist damit vor allem, Druck auf einen vorleistungspflichtigen Schuldner auszuüben.
Also ich kenne meine Rechte ! Und WO in welchem Schreiben steht, daß ich in der Nachweispflicht bin?
Kennen Sie sich überhaupt ein wenig mit dem deutschen Recht aus?
Warum sollte ich mir denn so ein Szenario ausdenken? Da hätten Sie besser gar nichts geschrieben, nicht sehr hilfreich!
Danke, trotzdem für den Versuch.
LG, Shak
am 24.08.2020 15:52
Hallo,
schade das Du Dir nicht helfen lassen willst. Das Angebot mit der PN steht, falls nicht mach ich hier zu.
Grüße Moni