Wenn du keine Drittanbieterdienste in Anspruch genommen hast, stehen auf den EVN auch keine drauf. Wenn doch, dann ist der EVN fehlerhaft, aber auf der Rechnung steht dann trotzdem der Drittanbieter drauf. Einen fehlerhaften EVN kannst du beim Kundenservice reklamieren - und ich würde auch direkt schriftlich der entsprechenden Rechnung widersprechen, wenn strittige Beträge darauf enthalten sind. Laut BGB hast du dafür 2 Monate ab Bekanntgabe der Rechnung, widersprichst du nicht, gilt die Rechnung als genehmigt und die Posten sind fällig.