Frage
Antwort
Lösung
am 22.05.2018 19:01
Hallo,
ich habe telefonisch einen Auftrag für eine Sim Karte mit Red M Vertrag gemacht (und geantwortet mit "ja" und "ja"...).
Per Email habe ich dann den vorläufigen Vetrag bekommen der leider Fehlerhaft war (teils falsche Rabatte gebucht).
Unterschrieben habe ich noch nicht, der Postbote kommt morgen (da soll ich dann den AUsweis zeigen und Vetrag unterschreiben...). Leider habe ich keinen Weg gefunden den Auftrag telefonisch zu stornieren.
Wie ist hier vorzugehen um diesen zu stornieren? Einfach die Annahme des Pakets verweigern? Mir wurde gesagt, entweder Annahme verweigern oder nicht da sein wenn der Postbote kommt. Schreiben muss ich anscheinend nichts da ich ja nichts unterschrieben habe.
Telefonisch wurde ich jedoch schon überzeugt einen zweiten Auftrag zu machen. Hier scheint alles richtig zu sein (hoffe ich mal, dass das stimmt) und habe per WebID unterschrieben.
Ich möchte natürlich keine 2 Verträge am Hals haben...
VIelen Dank für Ihre schnelle Hilfe,
Gruß
am 22.05.2018 23:08
am 22.05.2018 23:49
Hallo @Mav1976
vielen Dank für deine Antwort. Ich werde morgen hoffentlich da sein wenn die Post klingelt.
Ich stelle mir noch folgende Fragen:
- Es stand in der Email, dass ich da sein muss zur Postident Identifikation und Vertragsunterzeichnung wenn der Postbote kommt. Wird das Paket dann dennoch abgegeben wenn ich nicht da wäre? oder sind das 2 getrennte Dinge?
- Gilt das "ja" am Telefon schon als Vertrag an sich?
- Wenn ich die Annahme verweigere und nicht unterschreibe, muss ich zusätzlich widerrufen? (ich kann ja nur den Auftrag widerrufen, nicht den Vertrag da nicht unterschrieben. Ich schätze wenn ja dann Widerrufsschreiben mit Auftragsnummer per Post an Vodafone schicken und schreiben, dass ich den Auftrag aus folgenden Gründen... wiederrufe bzw storniere und das Paket mit der Nummer xxxx schon abgelehnt habe)
Vielen Dank im Voraus und Gruß
am 23.05.2018 07:39
Hallo @netzente,
- das Paket wird nicht beim Nachbarn abgegeben, wenn Postident erforderlich ist
- Verträge können selbstverständlich auch mündlich (Telefon) geschlossen werden
- rechtlich gesehen, muss der Widerruf (seit der letzten Änderung entsprechender gesetzlicher Regelungen) jetzt ausdrücklich erklärt werden. Es gibt zwar immer wieder Hinweise, VF akzeptiere auch die Annahmeverweigerung, aber ich würde da auf Nummer sicher gehen.
- Verwende zum Widerruf am besten des Musterwiderrufsformular und schicke es an die dort genannte mailadresse.
Kannst natürlich auch zur Post gehen und per Einschreiben/Rückschein machen. Beachte, dass du im Zweifelsfall nachweispflichtig bist. Einfach nur Brief würde ich nicht empfehlen.
am 23.05.2018 08:37
Hallo @Gelöschter User,
Vielen Dank für deine Hilfe,
- Was ist denn telefonisch geltens wenn ich noch den schriftlichen Vetragunterschreiben muss bzw wo grenzt sich das mündliche "ja" zum kommenden zu unterzeichnenden Vertrag ab?
- Und so wie ich verstanden hab gelten 2 Wochen ab unterschrift des schriftlichen Vertrages den ich bei Annahme unterschreiben muss, ist das richtig?
- das ist das Widerrufsformular, richtig? https://www.vodafone.de/infofaxe/220.pdf
Im Formular steht:
"Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren*/die Erbringung der folgenden Dienstleistung*"
Was gebe ich hier ein? Ich habe nur die Auftragsnummer. Eine Vertragsnummer bekomme ich auch nicht wenn ich das Packetnicht annehme und nicht unterschreibe
Und: "bestellt am*/Erhalten am*" --> Bestellungsdatum habe ich. Erhalten naja, also verweigert am wäre hier richtig.
Vielen Dank im Voraus.
am 23.05.2018 11:55
Hallo @netzente,
zwischen mündlichen und schriftlichen Verträgen gibt es rechtlich keinen Unterschied. Nur die Frage der Beweisbarkeit unterscheidet sich.
Und in das Formular trägst du die Daten ein, die du hast. Es geht hier nicht um Begrifflichkeiten aus dem Formular, sondern darum, dass klar ersichtlich sein muss, dass du eine abgebene Willenserklärung "widerrufen" willst. So formuliert auch das BGB in § 355 "...wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat."
Also nicht unbedingt Probleme suchen, wo (ausnahmsweise) mal keine sind.