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Lösung
am 04.05.2014 20:30
Hallo,
mein LTE-Vertrag läuft im August aus und wurde fristgerecht gekündigt.
Die Kündigungsbetätigung habe ich erhalten, alles i.O..
In meinem Kündigungsschreiben stellte ich allerdings folgende Frage:
Sollte ein Rücksenden der Hardware erforderlich sein, teilen Sie mir dies bitte in der Kündigungsbestätigung unter Angabe der Rücksendeadresse mit. Ansonsten werde ich die Hardware entsorgen.
Leider erhielt ich von von "Sabine W... " keine Auskunft auf meine Frage.
Wie ist hier zu verfahren?
- Entsorgen, da keine Rückmeldung kam?
- Rücksenden, wenn ja, an welche Adresse?
- SIM-Karte ?
Da es im Forum bezüglich der Hardware unterschiedliche Aussagen gibt, wäre es schön, wenn sich ein Moderator diesbezüglich äußern könnte. Die Hardware wird nicht mehr benötigt, und die Versandkosten wären auch kein Problem.
Vielen Dank
am 07.05.2014 22:37
Ich wiederhole gerne meine Frage vom 05.05. nochmals:
Was passiert bei Defekt der Easybox nach den ersten 2 Jahren - wenn kein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch mehr besteht?
Bei einem Mietgerät würde man doch Anspruch auf einen KOSTENFREIEN Ersatz haben. Erfüllt Vodafone diese Bedingung, oder habe ich als Kunde da wieder das Nachsehen, trotz der monatlich abgebuchten 2,50€ für den Hardwarezuschlag???
Kann dazu mal jemand was Konkretes sagen?
Userban wg. massiver Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 07.05.2014 22:42
guck Dir doch mal diesen Link hier an, da steht alles was mit Gewährleistung usw.
zu tun hat.
07.05.2014 23:04 - bearbeitet 07.05.2014 23:05
Ich fragte ja nicht bei dem Fall einer Gewährleistung innerhalb der 2 Jahre, sondern was im Falle eines Defektes nach den 2 Jahren passiert. Dieser Punkt wird gar nicht in deinem Link konkret geklärt.
Gewährleistungspflicht
Haben Sie das Gerät in einem Vodafone-Shop oder in unserem Online-Shop gekauft, können Sie 24 Monate ab dem Kaufdatum unsere Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Bei einem Apple-Gerät, also einem iPhone oder iPad, müssen Sie ab dem 13. Monat nachweisen, dass das Gerät schon beim Kauf defekt war.
Haben Sie das Gerät nicht direkt bei Vodafone, sondern im Fachhandel gekauft, liegt die Gewährleistungspflicht beim Fachhändler.
Userban wg. massiver Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
07.05.2014 23:33 - bearbeitet 08.05.2014 08:02
ich habe gerade was gefunden bei google, da steht das die Hardware nach 2 Jahren in
deinen Besitz übergeht, also würde bedeuten das nach den 2 Jahre Vodafone nicht
mehr für Schäden oder defekte für die Box aufkommt.
Aber wie gesagt, nimm diese Aussage mal als unverbindlich an, hab das gerade nur gelesen![]()
am 08.05.2014 07:48
Hallo Timmi,
Wenn die Hardware nach 2 Jahren in den Besitz des Kunden übergeht, entfällt dann auch die Monatliche Zahlung von 2,50 €?. Oder Kann man das irgendwo beantragen?.
Gruß Reinh
am 08.05.2014 08:14
Also wie gesagt, meine Antwort mal als unverbindlich ansehen, ich würde mal JA sagen,
aber vielleicht kann einer hier im forum dies ja bestätigen.
am 08.05.2014 11:28
@Timmi schrieb:
ich habe gerade was gefunden bei google, da steht das die Hardware nach 2 Jahren in
deinen Besitz übergeht, also würde bedeuten das nach den 2 Jahre Vodafone nicht
mehr für Schäden oder defekte für die Box aufkommt.
Aber wie gesagt, nimm diese Aussage mal als unverbindlich an, hab das gerade nur gelesen
Wird ja immer trolliger. Wenn die Mindesvertragslaufzeit 24 Monate beträgt, die Hardware danach in meinen Besitz übergeht und keinerlei Gewährleistung durch Vodafone oder Arvato mehr dafür geleistet wird, wieso sollte man dann sein Eigentum nach Vertragsablauf überhaupt an arvato zurücksenden?
Auch wenn es unverbindlich ist. Es macht hier den Eindruck, dass jeder Kunde, der nicht explizit die Hardwarezulage aus seinen Vertrag nach 24 Monaten rausnimmt Monat für Monat um 2,50 € erleichtert wird, ohne jede Gegenleistung dafür zu erhalten. In ähnlichen Fällen gibt es für sowas auch einen Begriff, den ich hier nicht nennen kann, da er wohl der "Frau Edit" zum Opfer fallen würde.
Es stimmt einen schon sehr nachdenklich was hier mit den Bestandkunden so gespielt wird und wie der Bestandskunde im Unklaren gelassen wird, welche Eigentumsverhältnisse nun überhaupt bei der "Zwangsmitgabe" der Easybox bei einem LTE-Vertrag vorliegen.
Userban wg. massiver Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 08.05.2014 11:39
was ist daran jetzt so ungewöhnlich ? Nach den 24 Monaten gehört die Box dir und wenn
dann was kaputt geht dann musst Du die Kosten der Instandsetzung selber tragen.
08.05.2014 12:11 - bearbeitet 08.05.2014 12:12
Nochmal zum mitschreiben. Mein Vertrag endet am 30. diesen Monats. Muss ich jetzt die Hardware zurück schicken (habe 2 Jahre dafür 2.50 € Miete bezahlt), oder geht die jetzt automatisch in meinen Besitz über und ich kann mit ihr machen was ich will?
08.05.2014 15:56 - bearbeitet 08.05.2014 15:59
Hallo timallen
Kannst dir gern die passende Antwort von Timmi aussuchen:
entweder machst es danach:
Nach Vertragsende muss der Router bitte zurück, wenn Du ein Mietverhältnis hattest. Falls Du diesen durch eine Einmalzahlung gekauft hast, gehört er Dir! ![]()
oder du nimmst dir diese Aussage an:
Nach den 24 Monaten gehört die Box dir und wenn
dann was kaputt geht dann musst Du die Kosten der Instandsetzung selber tragen. (sprich es ist dein Eigentum und könnte somit behalten werden)
Beide Aussagen sind zwar komplett widersprüchlich, aber hier war wohl zu der einfachen Frage auch keine eindeutige und klare Antwort seitens Vodafone oder ein paar erfahrenen Usern hier im Forum zu erwarten. Dass jemand die Hardware durch eine Einmalzahlung gekauft hat ist mir jedenfalls nicht bekannt. Es wurde auch nie offiziell so angeboten. (Oder ich bin zu doof das Internet zu handhaben, die Sprache von Shopmitarbeitern und die der Menschen an der Hotline zu verstehen)
MfG
Userban wg. massiver Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team