Frage
Antwort
Lösung
am 28.02.2019 16:05
per E-Mail: Widerruf@unitymedia.de
BEZUG : Ihr Schreiben vom 26.2.2019
Hiermit widerrufe ich den in meinem Konto eingebuchten und von mir NIE bestellten Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung:
Digitaler Kabelanschluss m. Service 17,12 €
Name des/der Verbraucher: xxxx
Anschrift des/der Verbraucher: xxxxxxxxxx
Datum: 28.2.2019
Ich fordere Sie auf, mir zu belegen, wann ich wie konkret nachweisbar die Bestellung aufgegeben haben soll.
Nachdem die zahlreichen Werbeanrufe nicht geklappt haben, kommt der Versuch nun auf diese Tour.
Von einer Entschuldigung bitte ich ausdrücklich abzusehen.
Ich werde schauen, dass ich dieses Gebaren öffentlich mache.
Viele unfreundliche Grüße wegen Ihres unseriösen Verhaltens, dem Kunden mal wieder eine Leistung unterzuschieben,
das ist nicht das erste Mal.
Traurig, dass man so sein Geld verdienen muss.
Schämen Sie sich!
Wenn Sie so weitermachen, lerne ich Ihren Justitiar vor Gericht kennen.
am 02.03.2019 12:56
Zu UM kann man nur sagen:
wer will, findet Wege - wer nicht will, findet Gründe.
am 02.03.2019 15:06
Ich bin auch der Meinung, das solchen Leuten das Handwerk gelegt werden muss. Dieses Jahr ist es besonders schlimm, 9 von 10 widerrufen sind diese Handelsvertreter die mit komplett Abschaltung gedroht haben wenn kein Digitaler Kabelanschluss dazu gebucht wird obwohl nur Internet genutzt und gebucht ist.
am 02.03.2019 15:07
am 02.03.2019 18:12
Auf der anderen Seite interessiert es UM einen feuchten Dreck. Vertriebspartnerbeschwerden sind Zeitverschwendung, da passiert nichts, am Ende erreicht irgend ein VP, der dieses Trauerspiel von heute auf morgen beenden könnte, seine Zahlen und das ist alles, was für den und am Ende für die Firma zählt. Der Rest ist Gelaber und es gibt für niemanden Konsequenzen, außer einer der Typen hat mal Pech und legt sich mit dem Falschen an.
am 03.03.2019 20:51
am 03.03.2019 21:17
am 04.03.2019 07:40
[..] Aber dafür gibt es hochbezahlte Führungskräfte, denen so etwas eigentlich auffallen sollte.MfG
am 04.03.2019 13:07
Ich glaube, du hast das nicht richtig erkannt. Das sollte wohl kein Karnevalsbeitrag sein ...:wink:
MfG
am 04.03.2019 13:33
Ich glaube, du hast das nicht richtig erkannt. Das sollte wohl kein Karnevalsbeitrag sein ...:wink:
MfG
am 31.03.2019 15:49
Wenn es keine telefonische Aufzeichnung und keine Unterschrift zu einem Vertag gibt, haben die kein Recht uns Geld abzubuchen. UND ICH HAB NICHT MAL EINEN FERNSEHR!!!