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Frage

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Antwort

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Lösung

für von Vodafone stornierter Techniker Auftrag (Netzstörung) steht 2 mal Pauschale auf Rechnung.
paul1001
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

>Kabel

Wir haben nach mehreren erledigten Störungen am 15.08.2020,  20:30 Uhr erneut eine Störung gemeldet.Diese wurde uns um 20.35 Uhr so beantwortet:                                                                                                   "Wir haben Deinen Anschluss geprüft. Er ist von einer Netzstörung betroffen. Die Entstörung läuft bereits. Einen Techniker-Termin bei Dir brauchen wir dazu nicht. Den haben wir storniert. "                            Am17.08.2020 16.33 Uhr  wurde der Abschluß gemeldet. Es war kein Techniker vorort und wir haben mit Datum 17.08.2020 .2 Service Pauschalen auf der Rechnung. 

31 Antworten 31

Hallo, 

wir haben die Beschwerdestelle angeschrieben,

Die haben,schon mal eine Pauschale storniert,es tut ihnen Leid. Nun sollen wir die 1 Pauschale zahlen,weil die Hüp Dose erneuert wurde,nicht weil wir angeblich den Monteur das Kabel nicht haben erneuern lassen,was er angeblich als defekt gemessen hat und welches bis heute tadellos funktioniert. Der Techniker sagte uns aber,die Hüp-Dose ist das letzte Bauteil in seinem Zuständigkeitsbereich.  Wir haben ja noch ein paar Tage Zeit,den erneuerten Vertrag zu stornieren. Bescheissen können wir uns alleine!

Gruß Paul

Kabel

Hallo nochmal.

Das hier habe ich auf eurer Seite gefunden,hat jeder bei euch seine eigene Vertragsbedingungen oder wie muß ich das verstehen.

Bei Internet und Telefonanschlüssen und bei manchen TV-Verträgen gibt es den erweiterten Service. Der umfasst die Hausverkabelung bis einschließlich der ersten Antennendose in der Wohnung. Wenn Du alles ab der Antennendose überprüft hast, fallen keine Kosten für Dich an. Voraussetzung ist, dass Deinerseits keine mutwillige Beschädigung vorliegt. Aber davon gehen wir natürlich nicht aus 
.

Wir haben Internet und Telefonanschluß

Der Techniker sagt,das Kabel ins Haus,meine Zuständigkeit.

Die Beschwerdestelle sagt,Die HÜP Dose meine Zuständigkeit.  Ihr sagt bis zur 1. Antennendose im Haus ist Vodafone zuständig.

Wir haben nicht einmal eine 1. Dose im Haus. oder ist das der Trick von Vodafone ?

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Die Bundesnetzagentur benennt im Rahmen des Routergesetzes eindeutig die Kabeldose in der Wohnung als passiven Netzabschlusspunkt.

Bis hierher ist Vodafone zuständig. Bei den Mietgeräten erweitert sich das bis zum Gerät.

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/WLanRout...

Jens
Moderator:in
Moderator:in

Hallo paul1001,

 

die Rückmeldung vom Techniker hatte Dir Moni bereits mitgeteilt.

Diese Aussage so "aus dem Hut zu zaubern" ist auch schon merkwürdig.

Du bist jedoch mit der Beschwerdestelle in Kontakt, da sind wir hier an der Stelle raus.

 

@Gelöschter User: Der Hinweis umfasst jedoch nicht den Sachverhalt. Nicht nur ein Teil sehen, sondern in Gänze.

 

Grüße

Jens

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Hallo,

Die Pauschalen waren nicht gerechtfertigt,die erste Pauschale wurde 26.08. gutgeschrieben,aber trotzdem nachträglich erstmal abgebucht.     Der Techniker war nur einmal Vorort.

"Entschuldigung unserer Fehler,wird mit nächten Rechnungen verrechnet."

2. Pauschale wurde Heute gutgeschrieben,ohne Kommentar.

Wird spätestens auf der übernächsten Rechnung gutgeschrieben.

Bis jetzt hatte ich nur Trickbetrügern Geld geliehen,mit Vodafone ist es ähnlich.

Der ausschlaggebende Tip,war wohl der mit dem Hinweis auf das Routergesetz. Der Techniker hat das Signal am Router gar nicht gemessen,war nicht in der Wohnung. 

Kundenfreundlich ist das ganze jedenfalls nicht,wenn man zig Stunden für das Ganze aufwenden muß, aber wohl gewollt,denn viele Kunden geben wahrscheinlich vorher entnervt auf.

 

 

Routergesetzt? Was ist denn das? 

 

 

Der techniker muss nicht unbedingt in die Wohnung die Leistungsdaten werden ihm auf den tablet angezeigt 

War das nun ein NE 3- oder ein NE 4-Techniker? Wenn der für die NE 3 zuständig war, dann geht dem alles im Haus wirklich nichts an, einen NE 4-Techniker schon. Der Übergabepunkt muss aber auf jeden Fall vorschriftsmäßig befestigt werden. Wo stammt die Aussage her, dass das Kabel nicht getauscht werden darf? Das kann nur von einen Mitarbeiter der NE 3 aufgenommen sein.

 

MfG

 

 

Der Austausch eines Hausübergabepunktes im Rahmen einer Störung ist für einen Kunden immer kostenfrei, es sei denn er wurde vorsätzlich entfernt oder zerstört.

 

MfG

Es war der 4 Techniker zu einer wochenlangen immer wiederkehrenden Stöhrung, Ich wollte,daß er sich das Kabel ansieht,er sagte zu mir,das sei meine Sache,im Bericht schrieb er, ich habe es ihm nicht gestattet. Hier ein Bild seiner Arbeit.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@DreiViertelFlo  schrieb:

Routergesetzt? Was ist denn das? 

 

 

Der techniker muss nicht unbedingt in die Wohnung die Leistungsdaten werden ihm auf den tablet angezeigt 


Er bezog sich auf meinen Link weiter oben, in dem die Bundesnetzagentur das Ganze unter dem Titel "Routergesetz" veröffentlichte. Du wirst kaum einen Artikel finden, bei dem eine andere Bezeichnung zu finden ist.  Zum Beispiel firmiert es bei AVM unter "freie Routerwahl".

Was beim Techniker am Messgerät am HÜP angezeigt wird, muss nicht unbedingt was mit dem Zustand der Dose in der Wohnung zu tun haben. Da dies aber noch zum NE4-Bereich des Kabelbetreibers gehört, muss er das auch in der Wohnungsdose kontrollieren. Bei mir wurde z.B. in der Stadtwohnung im nachhinein die Kabeldose durch eine Dose mit anderen Werten ausgetauscht.