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(ehemals Unitymedia) Einmalige Kosten? 39,99 vs 69,99 Euro
alinsocial
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo! 

 

Ich bin schon wirklich sehr frustriert, aber nicht wegen der 30 Euro Falsch-Berechnung, sondern wegen der Selbstherrlichkeit, die Vodafone Calbe NRW (fürher Unitymedia) an den Tag legt. 

 

Sachverhalt: 
Ich habe in einem Shop einen 50 Mbit/s Vertrag abgeschlossen. Siehe Foto anbei. Dort sind in fetter Schrift einmalige Kosten in Höhe von 39,99 Euro ausgewiesen. 
Vodafone möchte aber 30 Euro mehr - also die vollen 69,99 - abbuchen! 

 

In der Hotline haben die mir ernsthaft gesagt, "es ist nicht entscheidend, was im Shop unterschrieben wurde, sondern nur deren Auftragsbestätigung". Außerdem habe ich denen das Problem - genau wie hier - auch per Mail zukommen lassen, aber die korrigieren es nicht. 

 

Das kann doch nicht sein, dass ein Weltkonzern sich nicht selbst an die eigenen Schriftstücke halten will? 

Über eine offizielle Stellungnahme von Vodafone hier, würde ich mich dann doch sehr freuen! 

 

Ich persönlich werde es auch noch bei Facebook posten, sofern hier keine Rückmeldung kommt. 

 

Besten Gruß

 

AS

 

 

 

 

 

 

 

so einfach!so einfach!

57 Antworten 57

Kurzum: Du monierst den angegebenen "Einmalbetrag" in Deinem Antrag (dieser Antrag ist vom Shop-Mitarbeiter und Dir unterschrieben) auf einen Vodafone-Vertrag - beantragt in einem Ladengeschäft -, da Dir auf der ersten 1. Rechnung (des dann geschlossenen Vertrages und mittels Auftragsbestätigung verbindlich bestätigten Vertrages) ein anderer Betrag abgebucht wird, als den (Einmal-)Betrag, den Du im Antrag verstanden hast.

 

"Was genau versteht Vodafone unter "Einmaligen Kosten" bei dieser Bestellbestätigung?"

 

Je nach Resourcen wird sich Deiner Frage sicherlich auch ein Mod annehmen.


@MichaelBeyer2  schrieb:

Kurzum: Du monierst den angegebenen "Einmalbetrag" in Deinem Antrag (dieser Antrag ist vom Shop-Mitarbeiter und Dir unterschrieben) auf einen Vodafone-Vertrag - beantragt in einem Ladengeschäft -, da Dir auf der ersten 1. Rechnung (des dann geschlossenen Vertrages und mittels Auftragsbestätigung verbindlich bestätigten Vertrages) ein anderer Betrag abgebucht wird, als den (Einmal-)Betrag, den Du im Antrag verstanden hast.

Je nach Resourcen wird sich Deiner Frage sicherlich auch ein Mod annehmen.


 Kurzum: das ist nahezu perfekt zusammengefasst! 🙂

Und wenn dann noch ein Mod beantworten kann, welches Dokument Grundlage des Vertrages ist, wäre ich hoch zufrieden! Entweder die im Shop unterschriebene Bestellbestätigung oder etwa doch die später versendete Auftragsbestätigung. Ich meine die Antwort schon zu kennen, aber der Weltkonzern offensichtlich noch nicht! 😞

@alinsocial 

Die Zielrichtung deines Threads bleibt voellig im Dunkeln. Sollen dir 30€ auf dein Konto gutgeschrieben werden und dafür in den kommenden 2 Monaten der volle Basispreis ueber jeweils 19,99€ abgebucht werden ? (Einmalguthaben ist dann ja aufgebraucht) Das die Anschlusskosten 69,99€  betragen, daran ändert sich ja nichts.

 

Hier geht es um Loesungen. Das man den Abbuchungstermin fuer die Anschlusskosten von 69,99€ etwas deutlicher in der Auftragsbestätigung hervorheben kann gehört sicherlich zu den Optimierungsmoeglichkeiten in der Formulargestaltung.

 

Was aber soll ein Mod fuer dich tun ?

 

 

@CE38@MichaelBeyer2 
Danke nochmal! 

Worum es mir geht? Das ist eine gute Frage! 🙂 

Natürlich nicht um die 30 Euro. Davon werde weder ich noch Vodafone arm oder reich. 😉 

Worum es mir geht und was mich völlig irrigiert hat, ist 
a) die Selbstherrlichkeit mit der in den Hotlines behauptet wird (teilweise klingt das auch hier mit raus), dass nicht der im Shop unterschriebene Vertrag = "Bestellbestätigung" Grundlage des Vertrages ist, sondern die später zugeschickte inhaltlich abweichende Auftragsbestätigung. Wie kommt man zu dieser Haltung? 
b) Wenn man die Bestellbestätigung ansieht, dort sind in der Zusammenfassung(!) und Übersicht(!) monatliche und einmalige Kosten in fetter Schrift dargestellt. Dort steht dick und fett Einmalige Kosten von 39,99 Euro. Warum wollen die dann trotzdem 69,99 Euro abbuchen? 
c) ebenso irritiert mich die Aussage, dass die Shops Einzelunternehmer/Partnershops oder was auch immer seien und allein handeln. Vodafone habe ja nichts mit denen zu tun. Mir ist völlig unklar, wie man sowas behaupten kann! Wenn ich aber neben dem Red50 noch zwei weitere Produkte mit unterschrieben (beispielsweise Kabelanschluss, HorizonTV, ..., und was es sonst noch dort gibt) und gebucht hätte, dann wird aber Vodafone das alles berechnet. 

Wir, die hier privat unterwegs sind und unseren (teilweisen berechtigten und unberechtigten) Frustrationen Luft lassen, können durchaus diese Fehler machen. Aber Leute die bei Vodafone arbeiten - das deren Job ist - machen auch diese Fehler.


@CE38  schrieb:

 Das die Anschlusskosten 69,99€  betragen, daran ändert sich ja nichts.


Wie kommst du zu der Ansicht? Dort steht doch ganz klar, dass das Startguthaben von 30 Euro von den 69,99 Euro abgebucht. Deswegen sind die einmaligen Kosten nur 39,99 Euro. Dick und fett! 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Man beachte bitte die exakten Bezeichnungen:

Startguthaben 30,00€

Atkivierung 69,99€

Einmalige Kosten 39,99€

 

Angebote und Bestellungen dieser Art gibt es schon seit Jahren immer wieder und das sind keine selbstgestrickten Formulare des Shops.

Was in deinem Fall schief gelaufen ist oder wie das den anderen Probanten jeweils erklärt wurde, kann ich nicht sagen. Ich habe nur den Eindruck, dass ihr in den letzten Beiträgen schlicht aneinander vorbei diskutiert.

Die Frage ist doch einfach nur: Wo sind die 30€

Übrigens ist selbstverständlich der unterschiebene Vertrag für beide Seiten bindend. Lediglich irgendwelche handschriftlichen Ergänzungen (z.B. Dualstack) sind nichtig. Das steht aber am Ende jedes Vertrags.

Wenn es nicht bindend wäre, könnte ja Vodafone aus 19,99/Monat einfach mal 1999/Monat machen und man nicht einmal ein Widerspruchsrecht nach dem Fernabgabegesetz.


@alinsocial  schrieb:

@CE38  schrieb:

 Das die Anschlusskosten 69,99€  betragen, daran ändert sich ja nichts.


Wie kommst du zu der Ansicht? Dort steht doch ganz klar, dass das Startguthaben von 30 Euro von den 69,99 Euro abgebucht. Deswegen sind die einmaligen Kosten nur 39,99 Euro. Dick und fett! 


In der Gesamtbetrachtung betragen die Einmalkosten 39,90€ unter Berücksichtigung des Einmalguthabens. Dort steht nicht, dass dies auch der Modus der Rechnungsstellung ist. Der Verrechnungsmodus geht aus den Vertragsbedingungen hervor. Verträge daher ganz lesen und nicht mit Überschriften argumentieren.  

 

Du schreibst selber dir geht es nicht um die 30€. Vielleicht ist dein Thread ein Impuls, dass die Gestaltung der Formulare und Preisdarstellung übersichtlicher wird. 

 

Solltest du ein Bestellformular mit aufgeführten Anschlusskosten von 39,99€ und einem zusaetzlich zugesagten Einmalguthaben von 30€ haben, wäre eine voellig andere Grundlage gegeben. Dies ist aber nicht der Fall.

 

Einmalkosten in der Aufstellung sind eine Vergleichsgroesse aber keine tarifliche Abrechnungsposition. Beachte die genaue Differenzierung in der Auftragsbestätigung.

Ida
Moderator:in
Moderator:in

Hi alinsocial

Die einmaligen Kosten setzen sich durchaus aus den Aktivierungsgebühren und dem Guthabenanteil zusammen. Dieser wird auch direkt in Deinem Kundenkonto hinterlegt. Die Anrechnung verteilt sich allerdings über mehrere Monate. Deswegen gilt auch genau das was in dem Schreiben vom Shop steht (siehe ganz unten bei Vertragslaufzeit).

Die Auftragsbestätigung die Du im Anschluss von Vodafone erhalten hast, sagt das gleiche aus, ist aber übersichtlicher dargestellt.

Dass Dir die Hotline so unfreundlich entgegenkam tut mir natürlich sehr leid, so soll das nicht sein und ich kann mich für den unschönen Umgang nur entschuldigen.

Beste Grüße
Ida

 

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@Gelöschter User  schrieb:

Übrigens ist selbstverständlich der unterschiebene Vertrag für beide Seiten bindend. Lediglich irgendwelche handschriftlichen Ergänzungen (z.B. Dualstack) sind nichtig. Das steht aber am Ende jedes Vertrags.

Wenn es nicht bindend wäre, könnte ja Vodafone aus 19,99/Monat einfach mal 1999/Monat machen und man nicht einmal ein Widerspruchsrecht nach dem Fernabgabegesetz.


--> Entweder bist du (und ich auch?) ein Genie oder viele andere - die das nicht so sehen - sind keine Genies. Aber ich freue mich wirklich sehr, dass das mal ein weiterer in der Klarheit schreibt. DANKE! Jetzt müssen wir nur noch Vodafone überzeugen. Die sind bisher der Meinung, dass nur deren später verschickte Auftragsbestätigung entscheidend sei. 

 


@CE38  schrieb:
In der Gesamtbetrachtung betragen die Einmalkosten 39,90€ unter Berücksichtigung des Einmalguthabens. Dort steht nicht, dass dies auch der Modus der Rechnungsstellung ist. Der Verrechnungsmodus geht aus den Vertragsbedingungen hervor. Verträge daher ganz lesen und nicht mit Überschriften argumentieren.  

[...]

Einmalkosten in der Aufstellung sind eine Vergleichsgroesse aber keine tarifliche Abrechnungsposition. Beachte die genaue Differenzierung in der Auftragsbestätigung.


1.) Die Auftragsbestätigung kann nur ergänzed hinzugezogen werden. Die kann nicht im Widerspruch zur Bestellbestätigung sein.
2.) Wenn ich mich richtig erinnere, hast du noch vorher geschrieben, dass Gesetze und Grundlage nunmal gelten. Auch für Vodafone. Das (fast) einzige was bei den Tarifen dick und fett ist, ist die Übersicht mit monatlichen und einmaligen Kosten. Dort steht doch - nochmals - dick und fett , dass nur 39,99 Euro abgebucht werden. Natürlich kann man argumentieren, dass aber irgendwo - der Volksmund sagt - im Kleingedruckten was anderes steht, aber solche Überraschungen sind eben nicht wirksam. Wenn dick und fett 39,99 Euro steht als einmalige Kosten, dann ist es eben so! Im Kleingedruckten darf auch nicht stehen, dass ich zusätzlich noch eine Waschmaschine gekauft. Denn deine Argumentation im letzten Absatz würde Vodafone erlauben, alles irgendwie so zu machen, wie die gerade lustig sind. 
3.) Und wegen des guten Beispiels von @Gelöschter User mit den 1999 Euro. Gehen wir mal davon aus, dass es sicht nicht um 69,99 Euro oder um 30,00 Euro handelt, sondern um 6999 Euro und um 3000 Euro (Tausend also). Da macht es auch einen großen Unterschied, ob man erst 6999 Euro bezahlt und später monatlich 3000 Euro verrechnet bekommt oder ob man direkt nur 3999 Euro bezahlen muss! 

Ich hoffe wirklich, dass jetzt mal einer von den Mods hier sich einschaltet! Es muss ja eine offizielle Haltung geben von Vodafone. Bei den Anrufen in der Hotline hat man mir mehrfach versprochen, dass  man mir schriftlich deren Meinung (später verschickte Auftragsbestätigung ist Grundlage des Vertrages und nicht die Unterschrift im Shop) zuschicken werde. Natürlich kam sowas nicht an. Aber die Experten in der Hotline können natürlich am Telefon jeden Unfug erzählen.

@alinsocial 

Wende dich an das Beschwerdemanagenent und gebe eine Anregung fuer eine nach deiner Ansicht besseren Darstellung der Positionen.

 

Mit deiner Argumentation könnte Vodafone sogar einen höheren Betrag erheben. Anschlusskosten von 69,99 plus zusätzliche einmalige Kosten von 39,99€ - die 30€ dann als Einmalguthaben zur Verrechnung. 

 

Dies ist natürlich nicht der Fall - vielmehr wurden die Einmalpositionen zu Vergleichszwecken zusammengefasst. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass dies nicht möglich sein soll. 

 

Nochmals - einmalige Kosten sind keine eigenständige Rechnungsposition lt. Tarifbeschreibung sondern eine Zusammenfassung von einmaligen Aktivierungsgebuehren und einmaligen Guthaben. Die Darstellung ist voellig unerheblich. Die Rechnungslegung erfolgt auch nicht mit der Auftragsbestätigung sondern mit einer Rechnung.