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am 04.07.2019 08:54
Ich bin zum 22.06. mit meiner Familie umgezogen.
Natürlich habe ich mich schon im Vorfeld darum gekümmert und habe mich mit Kabeldeutschl.and in Verbindung gesetzt, um die nötigen Punkte zu klären.
Soweit auch kein Problem, Umzug hat stattgefunden, Internet läuft (Telefon noch nicht, ist aber nicht tragisch).
Allerdings bekam ich bereits im Mai ein Paket von Vodafone zugesandt. Da ich mich mitten in den Umzugsvorbereitungen befand und meinen Umzug ja auch angekündigt hatte, ging ich wohlwollend davon aus, dass es sich wohl um meinen neuen Router handeln würde und stellte das Paket zunächst ungeöffnet zur Seite, da ich dafür ja noch keine Verwendung hatte und die Hardware sonst nur im Wege gewesen wäre.
Als mir dann ca. eine Woche vor dem Umzug ein weiteres Paket zugesendet wurde und sich in diesem meine neue Fritz!Box befand, wunderte ich mich dann doch ein wenig. Hatte man mir versehentlich 2 Router geschickt?
Ich öffnete also das erste Paket und staunte nicht schlecht, als ich eine Giga TV Box Ausstattung vor mir liegen sah. Die hatte ich nicht bestellt, zumal ich weder Bedarf daran habe (Netflix reicht uns vollkommen), noch einen Kabelanschluß an der neuen Adresse.
Also habe ich die Hardware an Vodafone zurückgesendet und den ohne meine Zustimmung und mein Wissen erstellten Vertrag im Portal gekündigt. Die Kündigung wurde mir nun auch bestätigt, allerdings erst zum Mai 2021. Ebenso wurden einfach unrechtmäßig 86,11€ von meinem Konto abgebucht.
Ich habe diese Buchung von meiner Bank stornieren lassen und erwarte nun von Vodafone, dass dieser Vertrag anstandslos und ohne Mucken aus meinem Portal storniert wird.
Andernfalls werde ich mich gezwungen sehen rechtliche Maßnahmen gegen Vodafone einzuleiten und diesen Fall puplik zu machen. Das Gesetz ist hier mit "§ 241a Unbestellte Leistungen BGB" ganz klar auf meiner Seite. Ich kann nicht dazu gezwungen werden für Leistungen zahlen zu müssen, welche ich niemals bestellt und in Anspruch genommen habe.
Da ich schon viele Jahre Kunde bei Kabeldeutschland bin und auch die meiste Zeit bei Euch zufrieden war, hoffe ich sehr dass wir das hier friedlich lösen und einfach als dummes Missverständnis abtun können. Aber *** und abzocken lasse ich mich nicht, dafür muss ich für mein Geld zu hart arbeiten!
am 04.07.2019 10:56
Hallo @KindKains, derartige "Missverständnisse" pasieren bei VF leider viel zu häufig. Oftmals bekommt der geprellte Kunde dann zu hören "Tja, jetzt ist es zu spät, da hättest du eben widerrufen müssen". Dabei wird übersehehen, dass ein Widerruf gegen etwas, was nicht existiert (Vertrag) logischerweise nicht möglich ist. Auch deine Kündigung war so eine Sache. Ein Vertrag, der nicht existiert, kann auch nicht gekündigt werden. Ich hoffe, dass dir daraus kein Nachteil entsteht.
Warte mal ab, ob sich hier ein Moderator meldet, der das Problem wieder löst.
Das muss auch nicht publik gemacht werden, denn diesbezüglich gibt es bereits entsprechende Gerichtsurteile, die VF diese Praxis untersagen.
Für den Fall, dass du rechtliche Schritte einleiten willst, solltest du dich besser nochmal beraten lassen. Die von dir genannte Anspruchsgrundlage, der § 241a BGB, ist nicht passend, denn du hast ja nichts gekauft.
Allerdings müsste ja Vodafone beweisen, dass deren Forderungen rechtmäßig ist. Und deinen Ausführungen nach, sollte das nicht möglich sein.
am 04.07.2019 11:04
Hallo Díaz_de_Vivar,
vielen Dank für Deine Antwort. Ist ja schon einmal beruhigend, wenn ich mit diesem Problem nicht allein da stehe. Allerdings verstehe ich Deine Aussage zum genannten Paragraphen nicht. Du meinst, er würde nicht zutreffen, da ich ja nichts gekauft habe. Aber genau das ist doch der Punkt bei dem Paragraphen, dass einem Waren zugesendet werden, welche man eben nicht bestellt hat.
Oder meinst Du, er greift deshalb nicht, weil es sich im Grunde (von der dazugehörigen Hardware mal abgesehen) nicht um eine Ware zum Anfassen handelt, sondern um ein Serviceprodukt?
Die von Dir angesprochene "Ausrede", ich hätte nicht rechtzeitig widerrufen, habe ich mir übrigens auch schon anhören können. Aber wie gesagt, ich hab nix bestellt, also sehe ich auch nicht ein etwas bezahlen zu müssen. Schlimm genug, dass wir beim Rundfunkvertrag dazu kollektiv genötigt werden, wäre ja noch schöner, wenn sämtliche Konzerne es nun auch so handhaben könnten.
am 04.07.2019 12:42
@KindKains schrieb:Oder meinst Du, er greift deshalb nicht, weil es sich im Grunde (von der dazugehörigen Hardware mal abgesehen) nicht um eine Ware zum Anfassen handelt, sondern um ein Serviceprodukt?.
Ganz genau. Der 241a greift z.B., , wenn dir ein Weinhändler unverlangt eine Flasche Spätlese schickt. Im Regelfall darfst du die sogar trinken, ohne zahlungspflichtig zu werden.
Wobei ich mich jetzt mal schlau gemacht habe und gelesen habe, dass man in diesem Fall, anders als modem oder reciver, das Gerät tatsächlich käuflich erwirbt. Dann könnte es allerdings doch so sein.
Aber viel einfacher ist doch, dass VF nachweisen muss, dass überhaupt ein Vertrag besteht.
am 06.07.2019 07:49
Hallo KindKains,
willkommen bei uns in der Community.
Schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:
Name
Adresse
Geburtsdatum
Kundennummer
Link dieses Beitrages
Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.
Gruß
Stephan
am 06.07.2019 20:05
Oh, mit einer Anwort am Wochenende habe ich gar nicht gerechnet, daher sorry für die späte Reaktion.
PN mit den gewünschten Angaben ist raus.
08.07.2019 08:47 - bearbeitet 08.07.2019 08:49
Hallo KindKains,
ich übernehme mal für Stephan.
Die Kollegen haben aufgrund Deiner Mail den Widerruf bereits bearbeitet. Die schriftliche Bestätigung ging auch am 04.07.2019 per Mail an Dich raus. Hast Du die Mail erhalten?
Was mir aber aufgefallen ist und Du ja auch per PN eine DSL-Kundennummer mitgeschickt hast. Du schreibst, Du hast den Umzug gemeldet. Wo beziehungsweise wie hast Du diesen gemeldet? Ich finde hier in den Kabelsystemen keinen Hinweis auf einen Umzug. Die DSL Kollegen haben auch nur die Neubestellung für die neue Adresse gefunden.
Grundsätzlich ist das schon ok so, da Kabel an Deiner neuen Adresse nicht zur Verfügung steht. Aber es hätte halt auch eine Info an uns erfolgen müssen. Wie dem auch sei, ich habe den Kabelvertrag jetzt gleich beendet, eine schriftliche Bestätigung ist auf dem Weg zu Dir. Bitte vergiss nicht, uns den Kabelrouter zurückzuschicken. Die Details findest Du in der Kündigungsbestätigung.
Viele Grüße
Lars