Frage
Antwort
Lösung
am 27.09.2019 22:13
Am 1.11 ziehe ich mit meiner Freundin in eine Wohnung. Ich habe ein Vodafone DSL und sie einen Unitymedia Vertrag. Dazu haben wir die Option den Unitymedia Vertrag unseres Vormieters zu übernehmen. Da Unitymedia zu Vodafone gehört stellen sich mir nun zwei Fragen:
- Kann ich meinen DSL Vertrag fristgerecht durch eine Sonderklausel kündigen?
- Ist die Übernahme eines Unitymedia Vertrags des Vormieters in der Regel problemlos? Auf was sollte man achten?
Der Vormieter zieht in die Schweiz und benötigt seinen Unitymedia Vertrag nicht mehr, falls das interessant ist.
Besten Dank und Grüsse
am 28.09.2019 14:37
Hallo sveign,
bei einem Umzug an eine Adresse, an der der aktuell genutzte DSL-Anschluss technisch nicht umsetzbar ist, kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugsdatum kündigen.
Hast Du die Verfügbarkeit bereits geprüft?
Fristgerecht zum Vertragsende kannst Du immer kündigen.
Bezüglich der zweiten Frage solltest Du hier alle Infos finden: https://www.unitymedia.de/privatkunden/hilfe_service/wissenswertes/vertragsuebernahme/
Gruß,
Jens
am 28.09.2019 15:12
Hallo Jens,
ja, technisch ist das möglich - jedoch auch Unitymedia. Meine Frage ist, ob hier auch ein Sonderkündigungsrecht gilt, ähnlich wenn zwei Haushalte mit Vodafone Verträgen in einen gemeinsamen Haushalt wechseln. Es bleibt ja immerhin in der Vodafonefamilie.
am 28.09.2019 16:18
Hallo sveign,
grundsätzlich gilt hier kein Sonderkündigungsrecht.
DSL und Kabel sind eigene Verträge mit entsprechenden Fristen und Laufzeiten. Bei vorzeitiger Beendigung des DSL-Vertrags behalten wir uns eine Ausgleichszahlung vor.
Siehe Punkt 3: https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Umzug-Tipps-und-Tricks/td-p/1232564
Gruß,
Jens
am 28.09.2019 21:00
Heist das trotz umzug muss man 3 Monate trotz nicht Nutzung weiterzahlen?
am 28.09.2019 21:13
am 28.09.2019 21:24
Heftig.
Dachte immer es gibt ein Sonderkündigungsrecht wenn an der neuen Adresse das gebuchte Produkt nicht verfügbar ist.
28.09.2019 21:45 - bearbeitet 28.09.2019 21:45
Ja ein Sonderkündigungsrecht hast du schon. Nur das du ab dem Kündigungszeitpunkt noch weitere 3 Monate die Gebühren entrichten musst.
Gruß Kurt