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Lösung
am 28.08.2018 09:20
Hallo Community,
sehr zu meinem Bedauern habe ich heute morgen festgestellt, dass man den Vertrag nicht mehr "einfach" wie früher bei Umzug durch ein einfaches Formular auf den Nachmieter übertragen kann, sondern dies nur noch im Todesfall möglich ist. Warum ist das so? Ist es nicht für sowohl den aktuellen Mieter, als auch den Nachmieter UND Vodafone/Kabel einfacher, wenn der Vertrag einfach weitergegeben wird?
Ich war mit Vodafone immer zufrieden, mir wurde auch im April 2018 beim Abschluss vom jeweiligen Mitarbeiter mehrfach bestätigt, dass es möglich ist, den Vertrag bei Umzug zu übertragen. Fühle mich jetzt im Nachhinein ziemlich verar*cht und werde, wenn ich dann hoffentlich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekomme aufgrund mangelndem Angebot an der neuen Wohnadresse den Vertrag kündigen statt ihn an den Nachmieter weiterzugeben. Mit solchen Unternehmen sollte man Verträge schnellstmöglich beenden, statt jemand anderem die Bürde aufzuhalsen. Kundenbindung und -service gleich null seit der Übernahme von Kabel.
Mit freundlichen Grüßen,
Pi93
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 28.08.2018 10:09
deine AGB´s haste aber beim Abschluß schon gelesen, melde einen Umzug ist der Anschluß dort nicht Verfügbar dann wird er beendet, oder er zieht mit an die neue Adresse!
28.08.2018 09:30 - bearbeitet 28.08.2018 09:34
@Pi93@ schrieb:Hallo Community,
sehr zu meinem Bedauern habe ich heute morgen festgestellt, dass man den Vertrag nicht mehr "einfach" wie früher bei Umzug durch ein einfaches Formular auf den Nachmieter übertragen kann, sondern dies nur noch im Todesfall möglich ist.
Wie genau hast du das festgestellt?
PS. Meines Wissens geht das; nach Ausfüllen des entsprechenden Formulars und Prüfung durch Vodafone.
am 28.08.2018 10:09
deine AGB´s haste aber beim Abschluß schon gelesen, melde einen Umzug ist der Anschluß dort nicht Verfügbar dann wird er beendet, oder er zieht mit an die neue Adresse!
am 28.08.2018 10:28
am 30.08.2018 15:51
Hallo Pi93,
wie @Menne99 und @seelo2010 schon richtig schreiben, ist bei Kabelverträgen eine Übernahme nicht vorgesehen. Ausgenommen im Todesfall. Tut mir leid.
@Gelöschter User: Das verlinkte Dokument gilt für den Mobilfunkbereich. Bitte auf die unterschiedlichen Technologien achten und keine Falschinfos streuen.
Viele Grüße
Lars