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Antwort
Lösung
am 11.01.2020 10:31
eine Bekannte zieht demnächst um. Von Heidelberg (BaWü) nach Neustadt adW (RLP). In Neustadt gibt es kein Unitymedia, jedoch Vodafone.
Kann sie trotzdem das Sonderkündigungsrecht, für den Fall das es an der neuen Adresse kein Unitymedia gibt, in Anspruch nehmen? Oder muss man in diesem Fall den Vertrag zu Vodafone mitnehmen?
Mfg.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.01.2020 11:00
am 11.01.2020 10:41
am 11.01.2020 10:56
Nach dem aktuellen Stand, wie er hier von den Mitarbeitern veröffentlicht wurde, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.Bitte beachten, dass man einige Monate weiterzahlen muss.
Jedoch geht es auch nicht darum ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt wegen der Übernahme.
Die Frage ist, ob das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug an eine Adresse ohne Unitymedia-Verfügbarkeit weiterhin gilt.
am 11.01.2020 11:00
am 12.01.2020 04:38
am 12.01.2020 12:35
Leider finde ich keine Quelle mehr dazu, aber ich habe irgendwo mal folgendes gehört:
Wenn die Bekannte allerdings in RLP bei Vodafone einen Vertrag abschließt, wird wohl auf die dreimonatige Kündigungsfrist verzichtet, und man kommt zum Umzugsdatum aus dem alten Vertrag raus.