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am 16.04.2019 18:06
Wenn man mit Vodafone einen Kabel-Internetvertrag schließt akzeptiert man die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone. Diese sind Bestandteil eines rechtlich bindenden Vertrages für beide Parteien. Leider fällt es dem Kundenservice oder auch der Beschwerdeabteilung nicht leicht, diesen Umstand zu erkennen.
Laut den AGB hat man nach Punkt 10.1 b das Recht, sich bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter bis zum "Schalttag" der Rufnummer jederzeit fristlos und ohne Angabe von Grunden oder Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen. Das steht dort 1 zu 1. Und genau dies möchte ich tun. Mehr ist es einfach nicht.
Ich habe mein Anliegen also bereits mehrmals und ganz konkret bei Vodafone vorgetragen. Da ich in der oben beschriebenen Situation bin, möchte ich mich vom Vertrag lösen, da der Schalttag noch weit in der Zukunft liegt. Ich bat Vodafone mir meine Lösung vom Vertrag zu bestätigen. Meine Nachrichten blieben immer sehr lange unbeantwortet. Ohne Nachfragen und Fristsetzungen kann man dem Unternehmen vermutlich leider keinerlei Antwort enlocken.
Die dann jeweils nach einer Fristsetzung erhaltenen Antworten entsprachen jedoch immer der Form "Es gibt keinen Grund sich vom Vertrag zu lösen".
Nur ist es eben so, dass ich auch gar keinen Grund dazu brauche. Das ist eine einseitige Handlung, die ich lediglich von Vodafone bestätigt haben möchte. Und das Recht der lösung vom Vertrag wird mir ja laut AGB auch von Vodafone selbst gewährt.
Wo genau liegt das Problem? Wieso will Vodafone dies nicht verstehen?
Für mich wirkt das irgendwie sehr skuril...
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am 21.04.2019 18:36
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am 21.04.2019 19:46
Hallo felix55,
ich glaube jetzt habe ich es. Dazu muss ich mir erst mal den aktuellen Vertrag anschauen bzw. prüfen ob die Voraussetzungen gegeben sind. Schick mir dazu Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift in einer PN. Im Anschluss melde Dich wieder hier im Beitrag.
Grüße
Thomas
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am 22.04.2019 14:18
Hallo Thomas, ich habe Dir meine Daten übermittelt.
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am 23.04.2019 09:11
Hallo felix55,
Du hast den Punkt 10.1 b) soweit richtig interpretiert, allerdings einen wichtigen Punkt außer acht gelassen. "Nimmt der Kunde die Leistung von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt."
Der Anschluss wurde am 23.02.2019 auf Kundenwunsch und unter Hinweis auf das TKG §46 sofort aktiviert. Damit ist der Punkt 10.1 b) hinfällig. Das hat auch schon unser Beschwerdemanagement so gesehen. Der Vertrag läuft also zu den vereinbarten Konditionen.
Grüße
Thomas

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