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am 16.04.2019 18:06
Wenn man mit Vodafone einen Kabel-Internetvertrag schließt akzeptiert man die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone. Diese sind Bestandteil eines rechtlich bindenden Vertrages für beide Parteien. Leider fällt es dem Kundenservice oder auch der Beschwerdeabteilung nicht leicht, diesen Umstand zu erkennen.
Laut den AGB hat man nach Punkt 10.1 b das Recht, sich bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter bis zum "Schalttag" der Rufnummer jederzeit fristlos und ohne Angabe von Grunden oder Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen. Das steht dort 1 zu 1. Und genau dies möchte ich tun. Mehr ist es einfach nicht.
Ich habe mein Anliegen also bereits mehrmals und ganz konkret bei Vodafone vorgetragen. Da ich in der oben beschriebenen Situation bin, möchte ich mich vom Vertrag lösen, da der Schalttag noch weit in der Zukunft liegt. Ich bat Vodafone mir meine Lösung vom Vertrag zu bestätigen. Meine Nachrichten blieben immer sehr lange unbeantwortet. Ohne Nachfragen und Fristsetzungen kann man dem Unternehmen vermutlich leider keinerlei Antwort enlocken.
Die dann jeweils nach einer Fristsetzung erhaltenen Antworten entsprachen jedoch immer der Form "Es gibt keinen Grund sich vom Vertrag zu lösen".
Nur ist es eben so, dass ich auch gar keinen Grund dazu brauche. Das ist eine einseitige Handlung, die ich lediglich von Vodafone bestätigt haben möchte. Und das Recht der lösung vom Vertrag wird mir ja laut AGB auch von Vodafone selbst gewährt.
Wo genau liegt das Problem? Wieso will Vodafone dies nicht verstehen?
Für mich wirkt das irgendwie sehr skuril...
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18.04.2019 10:01 - bearbeitet 18.04.2019 10:04
Gibt es nicht.
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/181001-history-kabel-agb-internet-telefo.pdf
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/181029-history-kabel-agb-internet-telefo.pdf
(Beide AGBs - für welche auch immer greifen mag -steht das gleiche drin)
Dieser Punkt 10.1.b beschreibt den Wechsel zu VF.
Und eine fristlose Kündigung etc. ist dann nur vor Schalttag möglich.
"Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit die Übernahme
einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, (Also zu VF) beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend
von Ziffer 10.1 a) am Tag der Rufnummernübernahme (Schalttag); bis dahin (der wichtige Punkt) ist der Kunde berechtigt, sich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag
zu lösen. Nimmt der Kunde die Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch,
beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt."
Wenn du bereits Leistungen beziehst gilt die MVLZ.
Die einzige Option ist das Restlaufzeitprogramm wie Thomas vorgeschlagen hat.
"Ich möchte nicht das Restlaufzeitprogramm in Anspruch nehmen, sondern ich möchte mich von dem Vertrag mit Vodafone lösen... Also die Vertragsbeziehumg unmittelbar beenden."
Und nur um ganz sicher zu gehen - ist die Absicht weg oder zu VF?
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am 18.04.2019 10:09
Ich habe einen neuen Vertrag mit Vodafone geschlossen, inkl. Rufnummernmitnahme. Die Schaltung der Rufnummer passiert jedoch erst in ein paar Monaten. Und diesen neu geschlossenen Vertrag möchte ich nun beenden. Also weg von Vodafone.
Bisher nehme ich keine Leistungen von Vodafone in Anspruch, der Kabelrouter steht nicht angesteckt in der Ecke.
Somit hat in meinen Augen auch noch keine Mindestvertragslaufzeit begonnen und ich kann mich vom Vertrag mit Vodafone lösen (wie ja in den AGBs schön beschrieben ist). Nur Vodafone will das offensichtlich nicht so recht verstehen.
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am 18.04.2019 15:05
Hallo felix55,
Du legst das einfach nur falsch aus. Wie schon mehrfach geschrieben, geht es da um den Wechsel zu uns. Was hast Du denn für einen neuen Vertrag abgeschlossen (DSL oder Kabel)?
Grüße
Thomas
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am 18.04.2019 18:37
Hallo Thomas,
nein, ich lege das schon ganz richtig aus. Ihr versteht es nur einfach nicht oder wollt es offensichtlich einfach nicht verstehen. Ich bin doch aktuell in einem Wechsel zu "Euch" (Vodafone, Kabel-Internet+Phone). Der Schalttag der zu wechselnden Rufnummer ist noch Monate in der Zukunft. Aber genau den Wechsel zu Euch möchte ich nun nicht mehr abschließen und daher will ich mich vom Vertrag lösen wie in den AGB vorgesehen.
Ist es jetzt klarer?
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am 18.04.2019 19:49
Hallo felix55,
Du hast also einen bestehenden Internet & Phone Kabelvertrag und hast einen neuen Internet & Phone Kabelvertrag abgeschlossen. In dem Fall legst Du das aber mal völlig falsch aus. Ich nehme an, der neue Vertrag startet wenn der alte Ausläuft bzw. soll dann erst die Rufnummer übertragen werden. Es gibt innerhalb eines Anbieters keinen Wechsel. Da kann maximal der Tarif gewechselt werden. Im übrigen muss ich Dich auch wegen der Mitnahme der Rufnummer enttäuschen. Das ist intern gar nicht möglich. Wo habt ihr denn den neuen Vertrag abgeschlossen?
Grüße
Thomas
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18.04.2019 19:52 - bearbeitet 18.04.2019 19:54
Nein, ich wechsle von einem anderen Anbieter zu Vodafone. Ich habe KEINE zwei Vodafone Verträge.
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am 21.04.2019 14:30
Hallo felix55,
dann also doch das Restlaufzeitprogramm bis zur Übernahme der Rufnummer. Das bedeutet Du kannst unseren Vertrag schon nutzen und zahlst keine monatlichen Grundentgelte. Ist es das was Du meinst? Etwas anderes gibt es da nicht.
Grüße
Thomas
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am 21.04.2019 15:04
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am 21.04.2019 16:25
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21.04.2019 18:11 - bearbeitet 21.04.2019 18:12
Hallo felix55,
wenn Du den Vertrag nicht möchtest, dann muss er Widerrufen werden. Das geht natürlich nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss. Ansonsten bleibt dann nur die fristgerechte Kündigung zum Laufzeitende. Was Du in den AGB siehst bezieht sich nach wie vor auf die Mitnahme der Rufnummer bei gleichzeitiger Nutzung unseres Anschlusses. In Deinem Fall findet das keine Anwendung.
Grüße
Thomas
