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Power Upload = Dualstack? / Bridgemode / FB / Mitnahme Rufnummer ohne Kündigung?
Landorin
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo,


ich erwäge durch einen Umzug, zu Unitymedia zu wechseln und den 2-Fly 400 Tarif zu nehmen. Ich hätte ein paar Fragen dazu und hoffe, ihr könnt mir helfen:


1) wenn ich die Power Upload Funktion dazu buche, erhalte ich Dual Stack bzw. eine öffentliche IPv4, so dass ich Ports weiterleiten kann, um z.B. per Remotedesktop auf meinen PC, VPN und generell auf mein NAS direkt zugreifen zu können über IPv4?


2) Kann man die Connect Box, die man dazu erhält, in den Bridge Modus schalten, so dass dieses nur noch als Modem arbeitet und ich meine Fritzbox dahinter hänge?


3) falls ich Komfort dazu buchen würde: ist die Fritzbox von UM irgendwie eingeschränkt im Funktionsumfang (von der Firmware Aktualisierung mal abgesehen)?


4) ist es möglich, meine Rufnummern aus dem bestehenden Telekom Vertrag zu Unitymedia zu portieren, ohne den Telekom Vertrag zu kündigen? Den würde nämlich der Nachmieter übernehmen.

15 Antworten 15
Landorin
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Gut zu wissen, danke! 🙂
Torsten
SuperUser
SuperUser
Den Wechslerbonus gibt’s NUR gegen Vorlage der KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG des bisherigen Provider oder bei Erteilung des Portierungsauftrag, der auch eine Kündigung des bisherigen Vertrags auslöst. Der Nachweis oder Portierungsauftrag muss innerhalb der ersten 2 Wochen nach Schaltung bei UM eingereicht werden, wobei bisher auch oft alle Augen zugedrückt wurden, wenn es innerhalb der ersten 2 Monate vorlag.
Scoopi
Datenguru
Datenguru
Torsten:
Den Wechslerbonus gibt’s NUR gegen Vorlage der KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG des bisherigen Provider oder bei Erteilung des Portierungsauftrag, der auch eine Kündigung des bisherigen Vertrags auslöst.


Dann ist das mittlerweile aber anders.

Ich hab damals nur von 1&1 ein Schreiben mit der worin die Laufzeit ersichtlich war, nicht jedoch das Kündigungsschreiben vorlegen müssen.


Ist allerdings auch schon einige Jahre her.


Dann eben kündigen.

Bringt vorteile für beide Kunden. 😉


Telekom: anschließend neue Konditionen aushandeln und Kündigung stornieren. Danach dann die Vertragsübernahme.


So würde ich das machen.



LG

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Torsten
SuperUser
SuperUser
Das Kündigungsschreiben muss ja auch an den alten Anbieter, UM interessiert nur die Kündigungsbestätigung.
Scoopi
Datenguru
Datenguru
Torsten:
Das Kündigungsschreiben muss ja auch an den alten Anbieter, UM interessiert nur die Kündigungsbestätigung.


Habe mich falsch ausgedrückt: Ich musste damals nur ein Schriftstück, woraus hervor geht das ich einen Vertrag bei 1&1 hatte , mit der darauf ersichtlichen Vertragslaufzeit bei UM vorzeigen, nicht jedoch eine Kündigungsbestätigung.

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Ricky
Moderator:in
Moderator:in
Scoopi:
Torsten:
Das Kündigungsschreiben muss ja auch an den alten Anbieter, UM interessiert nur die Kündigungsbestätigung.


Habe mich falsch ausgedrückt: Ich musste damals nur ein Schriftstück, woraus hervor geht das ich einen Vertrag bei 1&1 hatte , mit der darauf ersichtlichen Vertragslaufzeit bei UM vorzeigen, nicht jedoch eine Kündigungsbestätigung.



Hallo ihr Lieben,

ich kann Torstens Antwort nur unterstreichen. Wir brauchen eine Kündigungsbestätigung, damit man vom Wechslervorteil profitieren kann. Falls man seine eigene Nummer mitnehmen möchte, dann reicht es aus wenn man das Portierungsformular ausfüllt und uns zukommen lässt. Dann kümmern wir uns um die Kündigung bei dem alten Anbieter.


Liebe Grüße Ricky
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