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Lösung
am 06.08.2019 15:31
ich erwäge durch einen Umzug, zu Unitymedia zu wechseln und den 2-Fly 400 Tarif zu nehmen. Ich hätte ein paar Fragen dazu und hoffe, ihr könnt mir helfen:
1) wenn ich die Power Upload Funktion dazu buche, erhalte ich Dual Stack bzw. eine öffentliche IPv4, so dass ich Ports weiterleiten kann, um z.B. per Remotedesktop auf meinen PC, VPN und generell auf mein NAS direkt zugreifen zu können über IPv4?
2) Kann man die Connect Box, die man dazu erhält, in den Bridge Modus schalten, so dass dieses nur noch als Modem arbeitet und ich meine Fritzbox dahinter hänge?
3) falls ich Komfort dazu buchen würde: ist die Fritzbox von UM irgendwie eingeschränkt im Funktionsumfang (von der Firmware Aktualisierung mal abgesehen)?
4) ist es möglich, meine Rufnummern aus dem bestehenden Telekom Vertrag zu Unitymedia zu portieren, ohne den Telekom Vertrag zu kündigen? Den würde nämlich der Nachmieter übernehmen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.08.2019 17:31
am 06.08.2019 19:53
am 06.08.2019 19:54
Den Wechslerbonus gibt’s NUR gegen Vorlage der KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG des bisherigen Provider oder bei Erteilung des Portierungsauftrag, der auch eine Kündigung des bisherigen Vertrags auslöst.
Dann ist das mittlerweile aber anders.
Ich hab damals nur von 1&1 ein Schreiben mit der worin die Laufzeit ersichtlich war, nicht jedoch das Kündigungsschreiben vorlegen müssen.
Ist allerdings auch schon einige Jahre her.
Dann eben kündigen.
Bringt vorteile für beide Kunden. 😉
Telekom: anschließend neue Konditionen aushandeln und Kündigung stornieren. Danach dann die Vertragsübernahme.
So würde ich das machen.
LG
am 06.08.2019 19:57
am 06.08.2019 19:59
Das Kündigungsschreiben muss ja auch an den alten Anbieter, UM interessiert nur die Kündigungsbestätigung.
Habe mich falsch ausgedrückt: Ich musste damals nur ein Schriftstück, woraus hervor geht das ich einen Vertrag bei 1&1 hatte , mit der darauf ersichtlichen Vertragslaufzeit bei UM vorzeigen, nicht jedoch eine Kündigungsbestätigung.
am 08.08.2019 11:13
Torsten:Das Kündigungsschreiben muss ja auch an den alten Anbieter, UM interessiert nur die Kündigungsbestätigung.Habe mich falsch ausgedrückt: Ich musste damals nur ein Schriftstück, woraus hervor geht das ich einen Vertrag bei 1&1 hatte , mit der darauf ersichtlichen Vertragslaufzeit bei UM vorzeigen, nicht jedoch eine Kündigungsbestätigung.