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Lösung

Ohne Einverständnis TV Vertrag abgeschlossen
Keksi1807
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich habe gestern beim  Kundenservice angerufen wegen einem Tarifwechsel .

Heute sehe ich in meinem Kundenportal die Auftragsbestätigung für TV Connect .

weder hat man mir das beim Gespräch angeboten noch wollte ich es haben .

Heute habe ich nochmal beim Kundenservice angerufen , geändert wurde aber nichts .

 

raus gefunden habe ich aber , das Vodafone das gerne macht und es erst im Mai ein Gerichtsurteil deswegen hab .

 

wie bekomme ich denn jetzt den Vertrag los ?

wenn man mir wenigstens noch ein Kombi Angebot gemacht hätte , aber einfach so einen Vertrag ohne Einverständnis abschließen .

12 Antworten 12
reneromann
SuperUser
SuperUser

Nutzt du denn TV-Produkte, also z.B. GigaTV, Vodafone TV oder Basic TV?

Und vor allem: Wird der TV-Grundanschluss über die Nebenkosten bezahlt oder nicht?

 

Denn der TV Connect kann nicht einzeln gebucht werden - das ist der Grundanschluß, der die Voraussetzung für alle anderen TV-Produkte ist - sofern er nicht anderweitig, z.B. über die Nebenkosten, bezahlt wird.

Nein ich benutze keinen Tv anschluß , da ich über Satelit gucke .

daher meinte ich ja , wenn man mir wenigstens ein Kombi Paket TV, Internet und Telwfon gemacht hätte .

 

aber einfach den Tv anschluß ohne Nachfrage ob ich den brauche .

Kombiangebote als ein einzelner Vertrag existieren nicht (mehr). Es gibt jedoch die GigaKombi-Vorteile, wenn die entsprechenden Einzelverträge (Internet&Telefon sowie TV) abgeschlossen werden.

 

Sofern ich das aus deinen Schilderungen richtig verstanden habe, bezahlt ihr also derzeit kein Kabel-TV, also auch nicht über die Nebenkosten. In dem Fall muss -wenn ihr einen TV-Vertrag egal welcher Art buchen würdet- zwingend der TV-Connect-Part als Grundanschluß dazugebucht werden - die Gebühren dieses Grundanschlusses kommen dann immer auf den Preis des jeweiligen TV-Vertrages oben drauf.

 

Und ich bin mir nach deiner Schilderung schon fast ziemlich sicher, das in den nächsten Tagen auf einmal und völlig unverhofft eine GigaTV-4k-Box bei dir eintrudeln wird - denn die TV-Connect-Option kann nicht ohne TV-Vertrag gebucht werden. Ein solcher Vertrag wäre eben halt GigaTV - mit der GigaTV-4k-Box als Receiver...

 

Und nur zur Klarstellung: Wenn du derzeit mit Sat-TV zufrieden bist, dürfte die GigaTV-Box höchstwahrscheinlich nichts für dich sein, denn die monatlichen Mehrkosten -trotz Gutschriften für die GigaKombi- gegenüber den Kosten für Sat-TV dürften in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

 

Ganz wichtig: Sofern das Paket ankommt, dieses NICHT einfach ablehnen, sondern erst einmal annehmen und die innenliegenden Papiere genau durchlesen. Einerseits sollte dort stehen, was genau (angeblich) bestellt wurde - es sollte dort aber auch die Widerrufsbelehrung beiliegen. Einfach genau nach dieser Widerrufsbelehrung richten, und der Spuk hat dann ein glimpfliches Ende - auch wenn es bei fehlendem Vertragsschluss deinerseits prinzipiell nichts zu widerrufen gibt.

 

Du kannst natürlich auch den (steinigeren) Weg der Anfechtung des Vertragsschlusses gehen - aber das kostet deutlich mehr Zeit und der Ausgang ist am Ende ungewiss - denn leider sind "Recht haben" und "Recht bekommen" noch immer zwei verschiedene Paar Schuhe.

Vielen Dank für deine Antwort.

 

Ja, ein Gerät ist zu mir Unterwegs, denn laut den Vertragsdetails in meinem Kundenportal bekomme ich Tv Connet und Giga Tv.

Als die Dame am Telefon wegen Fernsehen fragte, sagte ich brauche ich nicht.

Der Witz ist das ich heute nochmal Angerufen habe um zu sagen das ich es nicht brauche, und daraufhin eine bestätigungsmail meines Auftrages bekam.

 

Da bekommt man ja Angst nochmal anzurufen, nicht das ich beim nächsten Anruf eine Handyvertrag an der Backe habeSmiley (überglücklich)

 

Aber Danke, ich werde das Paket dann annehmen, und den Vertrag widerrufen.

 

 

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Keksi1807 

 

@reneromann schrieb: Einfach genau nach dieser Widerrufsbelehrung richten, und der Spuk hat dann ein glimpfliches Ende - auch wenn es bei fehlendem Vertragsschluss deinerseits prinzipiell nichts zu widerrufen gibt.

 

Das ist der glimpfliche Weg für Vodafone, aber nur weil keiner den steinigen Weg gehen will und die Verbraucherzentrale informmiert, damit dieser Spuk vielleicht einmal ein Ende hat!!!

 

Gruss

Methusalem1

@Gelöschter User  

ich hab es der verbraucherzentrale Hamburg heute auch gemeldet .

die hatten im Mai genau wegen dem Thema ein Gerichtsurteil gegen Vodafone erwirkt .

vodafone scheint das wohl ganz gerne auf die Art und Weise zu machen .

alinsocial
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo! 

Guck mal bitte, ob dein Problem auch genau solch eins ist: 

https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/probleme-festnetz-handy-internet/immer-wieder-aerger-vod...

 

Sofern das in deiner Bewertung der Fall ist, würde ich das an diese Hamburger Verbrauchezentrale - die fordern uns ja dazu auf - melden: 

DANKE FÜR IHREN HINWEIS

Wenn Sie ähnlichen Ärger mit Vodafone Kabel Deutschland oder anderen Unternehmen der Telekommunikationsbranche haben – und Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde, schildern Sie uns Ihren Fall gerne über unser ...

@Gelöschter User 

Wobei die Meldung bei der VZ für den konkreten Vertrag nicht weiterhilft. Denn die VZ kümmert sich nicht um den Einzelfall, sondern setzt höchstens das Zwangsgeld um - der (untergeschobene) Vertrag des Kunden bleibt davon (leider) unangetastet und der Kunde müsste dann seinerseits rechtliche Schritte zur Vertragsanfechtung für seinen konkreten Einzelfall einleiten.

Und eben jene Anfechtung ist mit Risiken verbunden - denn hier geht es am Ende prinzipiell darum, wie der Richter entscheidet - und da sind Recht haben und Recht bekommen noch immer zwei verschiedene Paar Schuhe. Ergo ist der Widerruf -auch wenn es prinzipiell nichts zu widerrufen gibt- die einfachere und unkompliziertere Lösung für den konkreten Einzelfall - die Meldung bei der VZ und damit das Zwangsgeld sind dann davon völlig unbetroffen.

@reneromann Bevor der Kunde etwas anficht, muss VF erstmal beweisen, dass es etwas gibt, das anfechtbar ist - ein Vertrag eben. Denn was es nicht gibt, kann man weder widerrufen noch anfechten. Und wie schon so häufig hier geschrieben, ist es Sache von VF, den Abschluss nachzuweisen. Wie wir mittlerweile wissen, genügt nicht mal eine Auftragsbestätigung den Erfordernissen, denn es ist auch verboten, Auftragsbestätigungen zu versenden, wenn es eigentlich nichts zu bestätigen gibt. Und ich bin mir ziemlich sicher, wenn der Vorgang an die richtige Stelle kommt, es auch sehr schnell zu einer "kulanten" Lösung kommt. Und das ist eigentlich das wirkliche Problem: Finde mal bei VF einen kompetenten Ansprechpartner! Hier in der community klappt es ja meistens recht gut. Warum wohl? Weil die Kunden im Recht sind.

Je mehr Fälle (nachrichtlich)  der Verbraucherzentrale gemeldet werden, desto besser. Auch wenn dies dem Kunden in seinem Fall nicht hilft.