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Antwort
Lösung
am 02.03.2020 14:37
Hallo,
ich habe die folgende Quellen:
und https://www.unitymedia.de/privatkunden/mobil/mobilfunk/#/redxs
Heißt es in der ersten: " Für die GigaKombi Unity Vorteile berechtigt sind
die Tarife Red (ab 2014 außer Red XS), Young (ab 2016 Young L bis XL, ab 2017
Young M bis XXL und ab 2019 Young M bis XL), Smart (ab 2013 Smart L und XL, ab 2017 L, L+ und XL) und die über die Vodafone Kabelnetze
Hessen, Baden-Württemberg und NRW bereitgestellten Vodafone Internet Tarife
(vormals Unitymedia Internet-Tarife)."
Und in der zweiten: "Berechtigt für die Vorteile
der GigaKombi mit Vodafone-Internet sind bei Neubuchung die Red-Tarife (ab 2014
außer Red XS, ab 2019 inklusive Red XS), die Young-Tarife (ab 2016 Young L bis
XL, ab 2017 Young M bis XXL und ab 2019 Young M bis XL) und die berechtigten Vodafone-Internet-Tarife (alle aktuellen 2play-
und 3play-Tarife, der Internet PREMIUM 120-Tarif und alle alten Tarife mit
einem Basispreis von mindestens 29,99 € pro Monat)."
Die erste impliziert, dass Internet Comfort 60
ebenfalls für das Angebot berechtigt ist, während die zweite impliziert, dass
Internet Comfort 60 nicht für das Angebot berechtigt ist. Welche Quelle ist
letztendlich richtig?
vielen Dank für Eure Feedback
RD
am 02.03.2020 14:41
am 02.03.2020 14:47
Hallo,
da das erste Dokument, auf das ich Bezug genommen habe, ein offizielles AGB-Dokument mit Preisen ist, bin ich nicht sicher, ob ein Fehler da vorliegt :smiley: oder diese Information nicht wirklich öffentlich gemacht wird, dass ALLE Internetangebote von Unitymedia für die Giga-Kombi berechtigt sind...
am 16.03.2020 09:31