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Lösung

Beträgt Kündigungsfrist tatsächlich 12 Monate???
Anonym71952
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Sommer 2018 kündigte ich, da ich im November 2018 meine Wohnung wechselte und in der neuen keinen Vertrag benötige. Laut Unitymedia soll ich aber bis Sommer 2019 ca. 40 Euro monatlich weiterzahlen. Ist es wirklich wahr, dass die Kündigungsfrist 12 Monate beträgt???
13 Antworten 13
Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Die Möglichkeiten, wann du mit welcher Frist kündigen kannst bzw. welche Möglichkeiten du noch hast, nachdem du zu deiner Freundin gezogen bist, haben dir CE38 und Torsten ausführlich dargestellt. Wenn du den Vertrag nicht mehr nutzen möchtest, weil du den Internetzugang deiner Freundin nutzt, du aber durchaus auch den UM-Vertrag nutzen könntest, ist doch alles in Ordnung. Dann habt ihr eben für einen gewissen Zeitraum zwei Internetanschlüsse. Wo liegt da das Problem? Dann muss der eingegangene Vertrag eben eingehalten werden. Das ist aus meiner Sicht auch nicht verbraucherunfreundlich. Als mündiger Bürger hat man eben auch die Pflicht, eingegangene Verträge einzuhalten. Aber vielleicht hast du ja Glück und UM entlässt dich vorzeitig aus deinem Verpflichtungen.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
@Dotty:
Bitte, Bitte: benutze korrekte Bezeichnungen.
Eine Kündigungsfrist von nur 2 Monaten ist bei Wohnungen eher ungewöhnlich.
Du meinst die Vertragsdauer, das ist was völlig anderes und sogar rechtlich mehr oder weniger festgeschrieben.
Anonym71952
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
OK, ich bemühe mich um Korrektheit:


– Meinen Vertrag schloss ich am 05.08.2015 ab. Laufzeit: 1 Jahr. Automatische Verlängerung.


– Hätte ich vor dem 05.06.2018 (also 2 Monate vor automatischer Verlängerung) gekündigt, hätte ich den Vertrag zum 05.08.2018 (also innerhalb von 2 Monaten) beenden können. 

Das halte ich für eine sehr kurze und damit auch sehr verbraucherfreundliche Frist.


– Ich kündigte jedoch erst kurz nach der automatischen Vertragsverlängerung (genau: am 21.08.2018). Dadurch kann ich meinen Vertrag erst August 2019 (also erst 1 Jahr später) beenden.

Das halte ich (im Unterschied zu anderen Personen) für eine unangemessen lange und daher verbraucherunfreundliche Frist, denn meine zeitgleich gekündigte Wohnung konnte ich bis zum 30.11.2018 verlassen, muß Unitymedia jedoch bis August 2019 bezahlen.


Zwei Dinge lernte ich:


– Ich finde 12 (im ungünstigsten Fall sogar 14) Monate zum Beenden eines solchen Vertrags für viel zu lange, denn die „zugehörigen“ Wohnungen kann man in der Regel innerhalb von 3 Monaten kündigen.


– Die Meinungen darüber, was fair und verbraucherfreundlich ist, gehen offensichtlich weit auseinander.

Gelöschter User
Nicht anwendbar
<Sarkasmus>Verbraucherfreundlich ist, wenn dieser noch Geld dafür bekommt, wenn er so gnädig ist, sich für den Provider A zu entscheiden.</Sarkasmus>

So was gab es nicht mal im real existierenden Sozialismus.

Übrigens kenne ich mich im aktuellen Mietrecht nicht mehr aus.
Früher gab es insbesondere in den Uni-Städten viele Mietverträge, die 1 Jahr gültig waren.
Der Mieter stand da immer kurz vor der Übernachtung unter der Brücke.
Und die nächste Wohnung war natürlich unglaublich teuerer.

Vor wenigen Wochen gab es hier einen Fall, in dem der Nachmieter vom Vormieter fast genötigt wurde, den Vertrag zu übernehmen. So was wurde schon verschiedentlich von UM-Mitarbeitern vorgeschlagen. So was erspart sogar die 3 Monate.