Frage
Antwort
Lösung
am 07.03.2019 22:41
am 08.03.2019 20:11
am 08.03.2019 20:59
am 08.03.2019 21:34
– Meinen Vertrag schloss ich am 05.08.2015 ab. Laufzeit: 1 Jahr. Automatische Verlängerung.
– Hätte ich vor dem 05.06.2018 (also 2 Monate vor automatischer Verlängerung) gekündigt, hätte ich den Vertrag zum 05.08.2018 (also innerhalb von 2 Monaten) beenden können.
Das halte ich für eine sehr kurze und damit auch sehr verbraucherfreundliche Frist.
– Ich kündigte jedoch erst kurz nach der automatischen Vertragsverlängerung (genau: am 21.08.2018). Dadurch kann ich meinen Vertrag erst August 2019 (also erst 1 Jahr später) beenden.
Das halte ich (im Unterschied zu anderen Personen) für eine unangemessen lange und daher verbraucherunfreundliche Frist, denn meine zeitgleich gekündigte Wohnung konnte ich bis zum 30.11.2018 verlassen, muß Unitymedia jedoch bis August 2019 bezahlen.
Zwei Dinge lernte ich:
– Ich finde 12 (im ungünstigsten Fall sogar 14) Monate zum Beenden eines solchen Vertrags für viel zu lange, denn die „zugehörigen“ Wohnungen kann man in der Regel innerhalb von 3 Monaten kündigen.
– Die Meinungen darüber, was fair und verbraucherfreundlich ist, gehen offensichtlich weit auseinander.
am 08.03.2019 21:56