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am 16.12.2018 14:08
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am 27.12.2018 09:24
Hallo Mintus1060,
danke für Deine PN und Deine Daten. Die Kündigungsbestätigung wurde Dir per Mail zugesandt und zudem werden die Schreiben auch im Kundenportal hinterlegt. Ich habe jetzt aber die Gutschrift für die zurückgesandten Gerät eingestellt. Diese erfolgt dann mit dem nächsten Rechnungslauf.
Viele Grüße
Anett
am 16.12.2018 15:34
am 16.12.2018 17:15
VF muss dir deine Kündigung nicht bestätigen, geschweige denn muss VF dir einen Retoureschein für Geräte zusenden. Da bist du schon selbst in der Pflicht, dich selbst zu informieren (zumal es wie gesagt auf jeder Rechnung steht, bis wann spätestens gekündigt werden muss und welcher Termin dann das Vertragsende ist)...
Und ja, wenn das Vertragsende der 01.11. war, dann hätten die Geräte spätestens am 15.11. bei VF sein müssen (sinngemäß: "Die Geräte sind unaufgefordert und auf eigene Kosten/Gefahr binnen 14 Tagen zurückzuschicken") -. du bist damit ab dem 16.11. in Verzug und VF darf die entsprechenden Pauschalen geltend machen. Du kannst jetzt nur hoffen, dass dir die Rechnung doch noch auf Kulanz gutgeschrieben wird.
am 16.12.2018 17:58
am 16.12.2018 18:08
16.12.2018 20:54 - bearbeitet 16.12.2018 20:55
VF muss dir von Gesetzeswegen GAR KEINE Bestätigung zuschicken. Sie können es, müssen aber nicht (selbst wenn du darum bittest).
Und was die Pauschale anbetrifft:
Wie der Name schon sagt, ist das eine Pauschale für nicht zurückgesendete Geräte, egal wie alt die Geräte sind. Es bleibt dir überlassen, den Nachweis anzutreten, dass VF ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist, als die Pauschale abdeckt. Wenn du also der Meinung bist, dass der Receiver keine 10 € mehr Wert ist -und- dies ein Gutachter bestätigt -und- du dies rechtlich auch gegenüber VF durchgesetzt bekommst, musst du auch nur diese 10 € bezahlen. Nur du müsstest halt erst einmal diesen Nachweis antreten...
am 16.12.2018 21:26
@Mintus1060 schrieb:
@reneromann
VF muss mir meine Kündigung schriftlich bestätigen, da ich döse bei Kündigung zu jener Bestätigung aufgefordert habe!
Aber ist ja auch egal und nicht das Hauptthema!
Einseitige Willenserklärung. Da muss es keine Bestätigung geben.
Zum einen geht’s darum wie man als Kunde behandelt wird! (Gerade Vodafone hält nicht alle Fristen ein wenn es um Bereitstellung und Zustellung geht)
Welche Fristen denn genau? Gibts da genauere Belege oder ist das nur das übliche "Lass uns irgendwas dem anderen anhängen um von uns abzulenken" Gerede?
Zum anderen ist es Wucher 250€ als Pauschale für verspätete Rücksendung zu berechnen. Wir reden ja hier nicht von 20 Monaten sondern von 3 Wochen! Und 250€ für ein glaube ich jetzt 9 oder 10 Jahre alten hd Recorder??????? Dieser ist nicht mal mehr 10€ wert!
Nun, Man kann sich ärgern, das man es verbimmelt hat, die GErte zurückzschicken. Man kann dann auch mal gucken und sagen: Hey Vodafone, als ich das merkte, hab ich das per express direkt geschickt, werden wir uns doch noch enig?
Man kann es aber auch so wie du machen und sich dann nicht beschweren, wenns keine Cent wieder gibt.
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 17.12.2018 17:55
am 17.12.2018 18:42
@reneromann schrieb:Es bleibt dir überlassen, den Nachweis anzutreten, dass VF ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist, als die Pauschale abdeckt....
Ich glaube nicht, dass ein Gericht bei einem 10 Jahre altem Gerät auf einem Gutachten besteht. Nur wer bestreitet deswegen schon den Rechtsweg.
17.12.2018 20:34 - bearbeitet 18.12.2018 10:12
@Mintus1060 schrieb:
@dasdensch
Kernpunkt ist das ich seit über 10 Jahren ein guter Kunde bin, immer pünktlich meine Rechnungen bezahle und beim kundensupport der ganze Spaß aufhört!
Wie ich oben schon geschrieben habe, hab ich beim Support angerufen und trotz freundlicher Nachfrage und Erklärung wie der letzte dreck behandelt!
Nun, nur weil man nicht die Auskunft bekommt, wie man will und verlangt wird man noch lange nicht wie Dreck behandelt. Leider glauben das die Kunden dieser Welt, das der Anbieter leich büse, doof, mist, unfreundlich und was weiß ich ist, nur weil der Kunde nicht das bekommt, was er will.
Im Grunde wie, wenn das Kind sich vor der Supermarktkasse schreiend auf den Boden wirft, weil es den Schokoriegel nicht bekommt. Wenn du es dann fragst, sagt es dir Auch, Mama/Papa behandel es wie dreck....
Es kann halt so laufen, das man nen Haufen Kohle Lehrgeld abdrücken darf, wenn man mal nicht aufpasst. Sky hat von mir auch schon 35€ für ne Smartcard kassiert. Hab ich nicht aufgepasst und zack, zu spät. Das is dann doof gelaufen. Da muss man aber als erstes vor einen SPiegel gehen und die Person, die man da drin sieht, die ist die Ursache des Problems. Nicht der Anbieter....
Und zum Probleme lösen, sollte man immer die Ursache als erstes in Angriff nehmen.
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@reneromann schrieb:
Es bleibt dir überlassen, den Nachweis anzutreten, dass VF ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist, als die Pauschale abdeckt....
Ich glaube nicht, dass ein Gericht bei einem 10 Jahre altem Gerät auf einem Gutachten besteht. Nur wer bestreitet deswegen schon den Rechtsweg.
Glauben war das in den Häusern mit den Glocken, Türmen und den Minaretten....
Es geht nicht darum, wie alt das Gerät ist und was es kostet sondern, welcher Schaden entstanden ist. Und wenn Vodafone auf die Idee kommt, zu sagen: Hey, wir haben das Ding nicht wiederbekommen, können es daher nicht neu vermieten und müssen ein neues anschaffen, dies das jenes tun und so weiter und sofort. Dann geht ja Zeit ins land, wo ein Gerät weniger vorhanden ist und daduch weniger Einnahmen da sind. Dann muss das neue Gerät integriert werden usw usf. Inklusive allem drum und dran können da schon ein paar Euro zusammenkommen, wenn man es drauf ankommen lässt.
Aber das ist sehr OTT in diesem Fall.
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