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Lösung

Router blinkt rot - Hotline kennt meine Kundennummer nicht
Sol77
Digitalisierer
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Guten Abend,
in der Hoffnung, dass hier ein Mensch das Problem lesen kann...
Problem 1 (könnte an mir bzw. der Wohnung liegen):
Kontext: Vor 2 Jahren hatte ich funktionierendes Kabel-Internet, jetzt aber:
Router angeschlossen und Internet-Lampe blinkt rot - mehrfach versucht, 15 min gewartet. Möglicher Grund: Dose könnte nicht (mehr) angeschlossen sein, weil zwischenzeitlich mal ein Kabel durchtrennt wurde, welches in Richtung dieser Dose verläuft.
Allerdings wurde das Kabel seinerzeit bewusst vom Vermieter durchtrennt und eben dieses Kabel liefert das SAT-Signal für den Fernseher, deswegen bin ich unsicher, ob das das "Zulieferer-Kabel" für den ehemaligen TV/Internet-Kabel-Anschluss gewesen sein kann.

Problem 2 (und das regt mich schon wieder auf..)
Die dumme Hotline beendet immer wieder das Gespräch, ich habe es xmal versucht. Der Dialog mit dem Chatbot läuft so:
1)hallo, bitte Kundennummer - gebe ich ein
2)nicht verstanden, bitte nochmal - mache ich
3)ok, kabel, mobilfunk oder dsl?
dsl führt zwar zu einem Menschen (hurra), der war jedoch nicht zuständig, ich muss kabel wählen
und wenn ich Kabel sage, soll ich nochmal meine Kundennummer eingeben, die wird nicht erkannt und das Gespräch automatisch beendet..

Jetzt weiß ich zumindest wieder, warum ich damals weg bin von Vodafone... 😉
Guten Rutsch den Lesern hier.

 

Edit: @Sol77 Beitrag in das passende Board verschoben. Gruß Kurtler

58 Antworten 58

@Sol77 

Ich glaube ganz ehrlich, dass du unser Rechtssystem nicht verstanden hast. Einer der Grundsätze des Rechtssystems in Deutschland ist noch immer "Verträge sind einzuhalten" / "pacta sunt servanda".

 

Wenn in deinem Fall jetzt der Vertrag aufgrund technischer Unmöglichkeit seitens VF aufgehoben wird, dann sei froh - einen Rechtsanspruch auf eine Aufhebung bei technischer Verfügbarkeit hättest du nämlich nicht gehabt.

Manu
Moderator:in
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Hallo Sol77,

 

dann hat sich das Thema jetzt erledigt? Hier kann also abgeschlossen

werden?

 

Viele Grüße, Manu

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Sol77
Digitalisierer
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Rene, das bringt nichts. Wenn es in deiner Welt richtig ist, für eine irrtümlich bestellte und nie gelieferte Leistung 500 Euro haben zu wollen, kann ich dir nicht helfen. Mein Versehen hat einen nachweisbaren Schaden von 2x Porto für Router hin und zurück ausgelöst, das hätte ich übernommen, wenn das Thema in der ersten Januar-Woche bearbeitet und abgehakt worden wäre.

Das ist die Dimension von Parkuhr überziehen oder 3 km/h zu schnell.

Du verteidigst eine Forderung in fast 50-facher Höhe. Dafür muss man im Strafgesetzbuch schon ganz andere Kunststücke vollbringen 😉

 

Und weiterhin baust du alles auf Behauptungen auf ohne eine einzige zu belegen. Du fängst jeden Satz damit an, dass ich irre. Dein einziger "Nachweis" bisher waren blanko Verweise auf zwei Gesetze im Ganzen. Was bringt das? Ich nenne als Quelle auch nicht das Internet.

 

Auch dein letzter Post hier ist eine dreiste Behauptung. Die Stornierung aufgrund technischer Unmöglichkeit ist kein Entgegenkommen. Dadurch wird der Tatbestand für ein Sonderkündigungsrecht meinerseits nach § 314 BGB verwirklicht - dem kommt Vodafone nur zuvor. Wobei ich eben diese Sonderkündigung schon schriftlich in KW 1 per Mail an Vodafone ausgesprochen habe. Mit dem Ergebnis, dass dies trotz korrekter Formulierung als Widerruf ausgelegt und als solcher veworfen wurde. Deswegen gehe ich davon aus, dass das entweder gar kein Mensch oder kein juristisch geschulter Mensch gelesen hat.

 

Und selbst wenn es jetzt technisch möglich gewesen wäre - soweit ich dadurch meinen SAT-Anschluss verloren hätte, wäre der § 119 BGB erfüllt gewesen - Unwirksamkeit von Anfang an wegen Irrtum. Das wäre im Zweifel vor Gericht gelandet - ohne Garantie aber mit positiver Erwartung.

 

 

Manu, ich werde mich bald hier verabschieden. Es wäre aber nur fair, Rene die Chance einer Antwort zu lassen und ich würd auch gern den Router noch erfolgreich zurückschicken, bevor der Spuk für mich ganz vorbei ist.


@Sol77  schrieb:

Rene, das bringt nichts. Wenn es in deiner Welt richtig ist, für eine irrtümlich bestellte und nie gelieferte Leistung 500 Euro haben zu wollen, kann ich dir nicht helfen. Mein Versehen hat einen nachweisbaren Schaden von 2x Porto für Router hin und zurück ausgelöst, das hätte ich übernommen, wenn das Thema in der ersten Januar-Woche bearbeitet und abgehakt worden wäre.

Falsch - du hast einen (für dich verbindlichen) Auftrag ausgelöst, der von VF vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit angenommen wurde. Diesen (für dich verbindlichen) Auftrag kannst du nicht einfach so selbst -vor allem ohne entsprechende Prüfung der technischen Verfügbarkeit seitens VF- einseitig vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.

 


@Sol77  schrieb:

Und weiterhin baust du alles auf Behauptungen auf ohne eine einzige zu belegen. Du fängst jeden Satz damit an, dass ich irre. Dein einziger "Nachweis" bisher waren blanko Verweise auf zwei Gesetze im Ganzen. Was bringt das? Ich nenne als Quelle auch nicht das Internet.


Die Quellen hast du dir gerade selbst genannt...


@Sol77  schrieb:

Auch dein letzter Post hier ist eine dreiste Behauptung. Die Stornierung aufgrund technischer Unmöglichkeit ist kein Entgegenkommen. Dadurch wird der Tatbestand für ein Sonderkündigungsrecht meinerseits nach § 314 BGB verwirklicht - dem kommt Vodafone nur zuvor. Wobei ich eben diese Sonderkündigung schon schriftlich in KW 1 per Mail an Vodafone ausgesprochen habe. Mit dem Ergebnis, dass dies trotz korrekter Formulierung als Widerruf ausgelegt und als solcher veworfen wurde. Deswegen gehe ich davon aus, dass das entweder gar kein Mensch oder kein juristisch geschulter Mensch gelesen hat.


Hier kommt aber der springende Punkt: Vodafone hat den Vertrag aufgrund fehlender technischer Machbarkeit aufgelöst. Du hingegen hättest den Vertrag eben NICHT auflösen können, solange die technische Verfügbarkeit gegeben ist. Daher ging auch deine Kündigung in's Leere (mal davon abgesehen, dass es kein Widerruf war -und- dir seitens @Manu sogar genau gesagt wurde, dass dir kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zusteht, sofern die technische Verfügbarkeit gegeben ist. Und genau DIES habe ich dir auch schon am Anfang geschrieben...

Wärest du damit zu einem Anwalt gegangen, hätte der dir ebenfalls genau diese Auskunft gegeben - das eine Kündigung aus wichtigem Grund nur dann in Frage kommt, wenn eben die technische Machbarkeit nicht gegeben ist. Solange die technische Machbarkeit gegeben ist, kannst du aufgrund dessen nicht vorzeitig kündigen.


@Sol77  schrieb:

Und selbst wenn es jetzt technisch möglich gewesen wäre - soweit ich dadurch meinen SAT-Anschluss verloren hätte, wäre der § 119 BGB erfüllt gewesen - Unwirksamkeit von Anfang an wegen Irrtum. Das wäre im Zweifel vor Gericht gelandet - ohne Garantie aber mit positiver Erwartung.


§119 BGB hätte dir nicht geholfen - denn §119 BGB zieht nur, wenn du dich über wesentliche Vertragsinhalte getäuscht hättest, also z.B. gar keine Übertragungsart genannt gewesen wäre. Dies dürfte aber hier keinesfalls der Fall gewesen sein - denn mehrfach wurdest du explizit auf den Kabelanschluß hingewiesen, d.h. du hättest einerseits bei der Bestellung am Tarifnamen, andererseits an den online verlinkten AGB und spätestens in der schriftlichen Auftragsbestätigung sowohl in der Vertragsauflistung, den beigelegten AGB aber auch am Firmennamen bei Anwendung der notwendigen Sorgfalt erkennen können, dass es sich nicht um einen DSL-Tarif handelt und dann widerrufen können.

Du bist wohl unbelehrbar in deinem Fanatismus.

Ist für mich dann durch hier.


@Sol77  schrieb:

Du bist wohl unbelehrbar in deinem Fanatismus.


Fanatismus? Ich glaube du merkst nicht, dass du dich gerade selbst lächerlich machst.

Du schriebst doch in deinem vorletzten Post genau DAS, sogar mit Paragraphen hinterlegt, was dir hier von mehreren Stellen von Anfang an erklärt wurde - du KONNTEST keine vorzeitige Kündigung vornehmen, weil die Voraussetzungen deinerseits für eine solche Kündigung aus wichtigem Grund zu dem Zeitpunkt nicht gegeben waren; lediglich VF konnte den Vertrag aufgrund der (nach erfolgter Prüfung) nicht gegebenen technischen Verfügbarkeit aufheben.

Und genau DAS wurde dir hier mehrfach geschrieben und genau DAS wolltest du doch nicht wahrhaben...

 

Zu deiner Einlassung bezüglich einer Anfechtung wegen Irrtums sei gesagt, dass eine solche Anfechtung deutlich schwieriger ist - und gerade wenn du den Vertrag schriftlich im Internet vor dir hast und damit alle Einzelheiten durchlesen kannst PLUS die Vertragsunterlagen dann nochmal zur Prüfung und Kontrolle während der Widerrufsfrist hättest prüfen können, dann dürftest du damit vor Gericht keine wirkliche Aussicht auf Erfolg haben. Oder was würdest du dann als Argument vorbringen wollen, was nicht aus den Vertragsunterlagen hervor geht?

Martin59
Moderator:in
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Hi Sol77,

 

melde Dich einfach wieder wenn hier geschlossen werden soll.

 

Viele grüße Martin

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Sol77
Digitalisierer
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Ach du Kasper. Du hast hier von Anfang an nur Behauptungen ausgestellt, die sich als falsch herausgestellt haben. Ob jetzt durch den Techniker, der hier war oder die echten Anwälte, mit denen ich gesprochen habe.

 

Nur für jede Behauptung, die ich dir widerlege, stellst du 3 neue auf, das ist mir meine Zeit nicht wert. Das mache ich eh nur für Leute, die hier evtl. mitlesen. Damit die sich nicht von deiner vorgespielten Kompetenz in die Irre führen lassen.

 

Geh ruhig mal den ganzen BS durch, den DU verfasst hast hier. Nicht einen Satz belegst du, versuchst dich immer nur mit Rhetorik zu retten - von wegen das wüsste ich selbst oder ich hätte es mir selbst schon erklärt.

 

Ich verstehe auch nach wie vor deine Motivation nicht. Du hast weder fachliche Kompetenz nachgewiesen noch wirst du an einer möglichen "Beute" beteiligt. Hast du nichts Sinnvolles mit deiner Zeit anzufangen?

 

@martin: Alles klar. Mach ich dann.

Moni_GK
Moderator:in
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Hallo Sol77,

 

auch wenn ich Deinen Frust verstehen kann, Beleidigungen dulden wir hier nicht.

Bevor es hier ausartet, mach ich an der Stelle zu.

 

Liebe Grüße

Moni

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