1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Router blinkt rot - Hotline kennt meine Kundennummer nicht
Sol77
Digitalisierer
Digitalisierer

Guten Abend,
in der Hoffnung, dass hier ein Mensch das Problem lesen kann...
Problem 1 (könnte an mir bzw. der Wohnung liegen):
Kontext: Vor 2 Jahren hatte ich funktionierendes Kabel-Internet, jetzt aber:
Router angeschlossen und Internet-Lampe blinkt rot - mehrfach versucht, 15 min gewartet. Möglicher Grund: Dose könnte nicht (mehr) angeschlossen sein, weil zwischenzeitlich mal ein Kabel durchtrennt wurde, welches in Richtung dieser Dose verläuft.
Allerdings wurde das Kabel seinerzeit bewusst vom Vermieter durchtrennt und eben dieses Kabel liefert das SAT-Signal für den Fernseher, deswegen bin ich unsicher, ob das das "Zulieferer-Kabel" für den ehemaligen TV/Internet-Kabel-Anschluss gewesen sein kann.

Problem 2 (und das regt mich schon wieder auf..)
Die dumme Hotline beendet immer wieder das Gespräch, ich habe es xmal versucht. Der Dialog mit dem Chatbot läuft so:
1)hallo, bitte Kundennummer - gebe ich ein
2)nicht verstanden, bitte nochmal - mache ich
3)ok, kabel, mobilfunk oder dsl?
dsl führt zwar zu einem Menschen (hurra), der war jedoch nicht zuständig, ich muss kabel wählen
und wenn ich Kabel sage, soll ich nochmal meine Kundennummer eingeben, die wird nicht erkannt und das Gespräch automatisch beendet..

Jetzt weiß ich zumindest wieder, warum ich damals weg bin von Vodafone... 😉
Guten Rutsch den Lesern hier.

 

Edit: @Sol77 Beitrag in das passende Board verschoben. Gruß Kurtler

58 Antworten 58
Manu
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Sol77,

 

ich sags jetzt noch mal ganz direkt: Du hast mit uns einen Vertrag abgeschlossen und das Ganze beauftragt. Wenn Du Dich nach Ablauf der Widerrufsfrist wieder dagegen entscheidest, dann ist das schade, aber nach Ablauf der Widerrufsfrist.

 

Der Auftrag und alles was damit zusammenhängt, also eventuelle Verlegung neuer Kabel und so weiter wird von uns bzw. der Firma vor Ort durchgeführt. In Deinem Fall zumindest versucht. Wenn Dein Vermieter zu erreichen wäre und der Neuverlegung der Kabel widersprechen würde, weil er keine Arbeiten in seinem Haus duldet, dann kann der Vertrag leider nicht zustande kommen. Nun ist es aber so, dass Dein Vermieter seit Tagen nicht erreichbar ist. Er ist der Eigentümer des Hauses und nur er darf im Moment ja oder nein zu den Arbeiten sagen. Würde er heute nein sagen, wäre das Thema morgen durch, wir stornieren alles, Du bleibst bei Deinem alten Anbieter.

 

Was das Thema aus Deinem letzten Satz angeht, gesetzt den Fall, dass die Neuverkabelung genehmigt wird, und somit ein Vertrag mit uns zustande kommt, haben wir schon das Recht, den Vertrag mit Deinem Altanbieter zu beenden, da Du uns mit der Portierungsanfrage die Genehmigung dazu erteilt hast. Es war ja Dein Wunsch, die Nummern mitzunehmen und dass wir uns darum kümmern.

 

Viele Grüße, Manu

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
Sol77
Digitalisierer
Digitalisierer

Keine Sorge, die Direktheit stört mich nicht, im Gegenteil: Ich begrüße eine argumentative Antwort.

Ich will auch vorwegstellen, dass ich dich persönlich mit meinen Ausführungen nicht angreifen möchte. Mir ist schon klar, dass du weisungsgebunden bist und möglicherweise privat eine andere Einstellung dazu hast. Deswegen formuliere ich es mal neutral und ersetze "du" etc durch "Vodafone".

 

Im Recht ist Vodafone hier formaljuristisch nur teilweise und moralisch nichtmal im Ansatz.

Zum Widerruf:
Das ist richtig, die Frist von 14 Tagen beginnt in diesem Falle vor Versendung des Pakets. Würde ich eine Blu-Ray bestellen, um dann festzustellen, dass ich eine DVD gebraucht hätte, könnte ich sie anstandslos zurückgeben. Aber unser Fall fällt nicht unter den Verbrauchsgüterkauf nach § 356 BGB.

 

Juristisch okay, moralisch betrachtet ist das ein gesetzliches Schlupfloch, welches Vodafone hier ausnutzt, in dem es den Kabel-Router erst nach der Frist losschickt, so dass ich keine Chance habe, den Irrtum (es ist kein DSL-Router) rechtzeitig zu bemerken. ***/Ex lässt grüßen, für mich eine schmutzige Praxis. Schließlich ist es die Absicht Vodafones, gegen meinen Willen ~500 Euro abzukassieren ohne dafür im Zweifel eine Gegenleistung zu bringen. Und wenn ihr die Leistung bringt, zahlt ihr vermutlich drauf, wenn ihr das neue Kabel bezahlt. Ich habe mich mit dem Techniker unterhalten über verschiedene Wege, dieses zu verlegen.

 

Auf weitere Gründe, den Vertrag aufzuheben, will ich - wie schon ausgeführt - zu diesem Zeitpunkt nicht eingehen. Wir sind uns ja zumindest einig, dass der Vertrag aufgehoben wird, wenn der Vermieter den nötigen Umbau verweigert - was er bereits am 10. Januar gegenüber dem Techniker getan hat.

 

Du wirst verstehen, dass mich dieses Hinhalten langsam nervt.

 

Zu eurer Vertretungsvollmacht gegenüber dem anderen Anbieter:

Ohne jetzt erneut einen Anwalt konsultiert zu haben, kann ich dir auch als Laie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass ich diese Vollmacht hinlänglich widerrufen habe. Dafür gibt es keine Frist. Wenn ich untersage, in meinem Namen gegenüber diesem Dritten zu handeln, hat sich die Vollmacht erledigt. Siehe Bereich um § 167 BGB.

Manu
Moderator:in
Moderator:in

Ich hab das auch nicht persönlich genommen, keine Sorge.

 

Wenn Du meinen mittleren Absatz gelesen hast, dann empfehle ich, suche den Kontakt zu Deinem Vermieter, Vodafone braucht die Ablehnung schriftlich. Ich denke, das sollte dann kein Problem darstellen.

 

Viele Grüße, Manu

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Und eine Anmerkung zum Widerrufsrecht:

Anders als bei Warenlieferungen fängt die Widerrufsfrist laut Gesetz bei Dienstleistungsverträgen (und dazu gehört auch ein Internetzugang) mit Zugang der Widerrufsbelehrung an. Daher ist das Vorgehen von Vodafone völlig gesetzeskonform und nicht zu beanstanden.

 

Was den Router anbetrifft: Das du keinen DSL-Router erhalten wirst, hätte dir schon vor Erhalt des Routers selbst auffallen können:

a) Während des Bestellprozesses wird IMMER von "Kabelrouter" [und nicht von DSL-Router] gesprochen -und- als FritzBoxen werden ebenfalls ausschließlich Kabelvarianten (6490/6591) angeboten -- anders als im DSL-Bereich, wo dann immer von "DSL-Router" respektive DSL-Fritzboxen (derzeit 75xx) gesprochen wird

b) Der Tarif hat den Nachsatz "Cable" - sowohl während des Bestellprozesses auf der Homepage, als auch später in der Vertragsbestätigung (die zusammen mit der WRB zugeht) deuten ebenfalls auf einen Kabelanschluss hin

 

Es hätte hier also für dich mehrere Möglichkeiten gegeben, zu erkennen, dass es sich um einen Kabelanschluss und nicht um einen DSL-Anschluß handelt.

 

Und was die Vollmacht anbetrifft: Hier unterliegst du ebenfalls einem Irrtum - zwar könntest du die Vollmacht widerrufen, jedoch hilft dir dies für bereits durch die Vollmacht ausgeführte Änderungen nicht mehr. Alles was bisher mit der Vollmacht getan wurde, bleibt auch nach Zurückziehen der Vollmacht gültig. Dementsprechend würde auch ein jetziges Zurückziehen des Portierungsauftrags nicht mehr zu einer Zurückziehung der Kündigung führen. Die Kündigung wurde durch Zugang beim alten Provider rechtskräftig - egal ob von dir selbst unterschrieben -oder- ob von VF nach Erteilung deiner Zustimmung/Vollmacht im Rahmen der Portierung weitergeleitet.

 

Einziger "Vorteil", den du derzeit hast: Der alte Anbieter sollte im Rahmen der Weiterversorgung bis zur endgültigen Umstellung auf den VF-Anschluss deinen DSL-Anschluss weiterversorgen. Hättest du hier manuell gekündigt, würdest du jetzt komplett ohne Internet dastehen.

Bist du Anwalt oder wirst du hier nur bezahlt, um die Leute zu verunsichern?

Wenn ersteres, dann belege doch bitte deine Behauptungen.

 

Zum Widerruf ist alles gesagt. Legal ja, moralisch eine Frechheit. Klar hätte ich vor Ankunft des Pakets merken können, dass der Router nicht passen wird. Aber weil man das nicht bei jedem Otto-Normal-Verbraucher voraussetzt, hat dieser bei Warenlieferungen ein Widerrufsrecht NACH Erhalt der Ware. Dieses umgeht Vodafone hier durch den späten Versand. Das kannst du schönreden, wie du willst. Wie gesagt, hat was von Cu.m/Ex.


@Sol77  schrieb:

Zum Widerruf ist alles gesagt. Legal ja, moralisch eine Frechheit. Klar hätte ich vor Ankunft des Pakets merken können, dass der Router nicht passen wird. Aber weil man das nicht bei jedem Otto-Normal-Verbraucher voraussetzt, hat dieser bei Warenlieferungen ein Widerrufsrecht NACH Erhalt der Ware. Dieses umgeht Vodafone hier durch den späten Versand. Das kannst du schönreden, wie du willst. Wie gesagt, hat was von Cu.m/Ex.


Der späte Versand des Routers erfolgt aber aufgrund deiner Anweisung eines späteren Vertragsstarts.

Davon abgesehen: In der Widerrufsbelehrung steht klar drin, wann die Widerrufsfrist beginnt - wenn man diese jedoch nicht liest (wie augenscheinlich auch die Auftragsbestätigung nicht geprüft wurde), dann hat das nichts mit "moralischer Frechheit" zu tun, sondern man sollte sich dann gefälligst an die eigene Nase fassen und fragen, warum man das Schreiben nicht beachtet hat.

 


@Sol77  schrieb:

Bist du Anwalt oder wirst du hier nur bezahlt, um die Leute zu verunsichern?

Wenn ersteres, dann belege doch bitte deine Behauptungen.


a) Ich werde hier nicht bezahlt, sondern bin hier freiwillig unterwegs

-und-

b) ich bin kein Anwalt - verweise dich aber gerne auf das BGB und vor allem auch an die Abläufe zum Providerwechsel, welche vom Gesetzgeber im TKG genau so geregelt wurden. Nur wenn du dem "neuen" Anbieter eine Einmalvollmacht für die Kündigung des Altanbieters aussprichst, kann dieser den alten Vertrag in deinem Namen beenden und eine Portierung einleiten. Diese Einmalvollmacht hast du unterschrieben (sonst gäbe es keine Portierung der Nummern) und damit VF ermächtigt, in deinem Namen den alten Vertrag zu kündigen. Diese Vollmacht kannst du nachdem die Kündigung gegenüber deinem Altanbieter ausgesprochen wurde, auch nicht mehr zurückziehen - da die Kündigung mit Eingang ihre Wirkung entfaltet [dies wäre auch so, wenn du selbst gekündigt hättest - auch dann gibt es keinen einseitigen "Widerruf" der Kündigung mehr; maximal kann man sich dann gegenseitig auf einen Anschlußvertrag zum gekündigten Altvertrag einigen].

Du übersiehst die zeitliche Reihenfolge.

Meine Erkenntnis, dass der Router nicht passt, kam erst nach Erhalt des Pakets. Das hat nichts mit dem Lesen der Widerrufsbelehrung zu tun. Danach habe ich umgehend gehandelt.

 

Im Idealfall wäre es dann so gelaufen:
Jemand geht ran an die vermeintliche "24h-Hotline", führt 3 Minuten ein technisches Gespräch mit mir (wurde später hier durch Kurt erledigt) und sagt dann "Okay, Sie haben leider was Falsches bestellt. Packen Sie's ein und schicken Sie es zurück, wir vergessen das Ganze."

Natürlich stellt das ein gewisses Entgegenkommen dar, das würde also nur ein guter Dienstleister tun. Schließlich würde Vodafone in dem Fall aufgrund meines Irrtums auf den Versandkosten hängen bleiben.

 

Dass sie allerdings auf dem ganz anderen Ende des Spektrums operieren und stur versuchen, ihre 500€ Forderung für nichts durchzudrücken, finde ich schon dreist. Wenn das für dich okay ist, kann ich dir nicht helfen.

 

 

Und auch bei der Vollmacht fehlt dir der zeitliche Kontext. Ich will keine Vollmacht für etwas zurückziehen, das schon passiert ist. Ich will Vodafone davon abhalten, weitere Schritte in meinem Namen - als nunmehr vollmachtloser Vertreter - zu unternehmen. Dass sie dem alten Anbieter jetzt kündigen wollen, haben sie mir erst kürzlich geschrieben. Darauf habe ich hier geposted und eben dies untersagt.


@Sol77  schrieb:

Du übersiehst die zeitliche Reihenfolge.

Meine Erkenntnis, dass der Router nicht passt, kam erst nach Erhalt des Pakets. Das hat nichts mit dem Lesen der Widerrufsbelehrung zu tun. Danach habe ich umgehend gehandelt.

 

Im Idealfall wäre es dann so gelaufen:
Jemand geht ran an die vermeintliche "24h-Hotline", führt 3 Minuten ein technisches Gespräch mit mir (wurde später hier durch Kurt erledigt) und sagt dann "Okay, Sie haben leider was Falsches bestellt. Packen Sie's ein und schicken Sie es zurück, wir vergessen das Ganze."

Natürlich stellt das ein gewisses Entgegenkommen dar, das würde also nur ein guter Dienstleister tun. Schließlich würde Vodafone in dem Fall aufgrund meines Irrtums auf den Versandkosten hängen bleiben.

 

Dass sie allerdings auf dem ganz anderen Ende des Spektrums operieren und stur versuchen, ihre 500€ Forderung für nichts durchzudrücken, finde ich schon dreist. Wenn das für dich okay ist, kann ich dir nicht helfen.


Ich übersehe da nicht die zeitliche Reihenfolge...

Auf deiner Auftragsbestätigung, die zusammen mit der Widerrufsbelehrung kam, steht KLIPP und KLAR als Tarif etwas wie "Internet [& Phone] [Business] XXX CABLE". Dort hätte dir auffallen können, dass du einen Kabelanschluß bestellt hast. Weiterhin steht in den AGB unter Punkt 1.1 - also gleich am Anfang - , die der Auftragsbestätigung ebenfalls beiliegen, dass "[d]ie Leistungen von Vodafone [...] nur in Verbindung mit einem vollversorgten Kabelanschluss im Vertriebsgebiet von Vodafone genutzt werden [können]. Der Kabelanschluss muss über eine Bandbreite von mindestens 614 MHz verfügen und Signale von Vodafone empfangen." Mal davon abgesehen, dass die Auftragsbestätigung von der "Vodafone Kabel Deutschland Vertrieb GmbH" kommt - und auch im Bestellprozess mehrfach auf den Kabelanschluss hingewiesen wird.

Dort hätte dir die Sache auffallen können - und du hättest dort per Widerruf intervenieren können - da hätte es noch geklappt und es hätte der Zusendung des Routers noch gar nicht bedurft.

Wenn dir dort die ganzen Anzeichen nicht reichen und du es erst mit Empfang des Routers feststellst, dass du das falsche Produkt bestellt hast, dann ist das wohl kaum die Schuld von Vodafone - da waren genug Anzeichen vorhanden, die dich quasi schon angesprungen haben, noch bevor der Router bei dir ankam.

 


@Sol77  schrieb:

Und auch bei der Vollmacht fehlt dir der zeitliche Kontext. Ich will keine Vollmacht für etwas zurückziehen, das schon passiert ist. Ich will Vodafone davon abhalten, weitere Schritte in meinem Namen - als nunmehr vollmachtloser Vertreter - zu unternehmen. Dass sie dem alten Anbieter jetzt kündigen wollen, haben sie mir erst kürzlich geschrieben. Darauf habe ich hier geposted und eben dies untersagt.


Und auch hier vermutest du falsch: Der alte Anbieter ist bereits gekündigt - sonst hättest du keinen Umschalttermin bekommen. Denn auch Vodafone muss sich im Rahmen der Portierung an die "regulären" Kündigungsfristen und Laufzeiten deines Altvertrages halten. In der Regel erfolgt die Kündigung des alten Anbieters dabei zeitnah nach deinem Portierungsauftrag - damit man eben die Kündigungsfrist des Altanbieters nicht verstreichen lässt und dich damit dann (bis zu einem Jahr) sinnlos noch an den Altanbieter bindet. Und auch erst im Rahmen dieser Kündigung und Portierungsanfrage werden dann die konkreten Termine für die Umschaltung festgelegt, die du dann mitgeteilt bekommst. Nur wenn du den Termin bekommst, ist die Kündigung schon längst erfolgt und ein Rückzug der Vollmacht damit hinfällig/wirkungslos...

 

Mal ganz davon abgesehen, dass du hier im Forum eh keine rechtsverbindlichen Aussagen gegenüber Vodafone treffen kannst - die müsstest du schon direkt an Vodafone über eine der offiziellen Kontaktwege (und das Forum gehört NICHT dazu) richten, damit sie ihre Wirkung entfaltet.

Du bist so ein Clown

Sol77
Digitalisierer
Digitalisierer

Das Thema ist durch - Stornobestätigung kam heute rein per Mail.

Ich bedanke mich nochmal bei Kurt und Methusalem für die hilfreichen Posts.

 

@Rene:

Ich verstehe nicht, was dich dazu antreibt, solche Posts zu verfassen wie in diesem Thread. Zusammengefasst hast du nur versucht, mich mit deinem Pseudo-Wissen einzuschüchtern. Von wegen ich hätte eh keine Chance, solle nicht zum Anwalt gehen, weil der das selbe sagt wie du - für ein "fürstliches" Honorar. Und überhaupt wäre alles meine Schuld, weil selbst der "Blinde mit dem Krückstock" keinen solchen Irrtum begangen hätte.

 

Kurzum, so wirklich verstanden hast du unser Rechtssystem nicht, dafür bläst du dich gewaltig auf. Ich hoffe, du arbeitest nicht in der Opferberatung oä.. nachher sind die auch selbst schuld..