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30.10.2018 17:24 - bearbeitet 30.10.2018 17:30
Hallo!
Ich hab meinen Vertrag und den Router von meinem Vormieter übernommen. Jetzt weiß ich leider nicht ob es ein Kauf- oder Mietgerät ist, da ich es meinem Vormieter auch nicht abgekauft hab o.ä.. In keiner Rechnung oder sonstigem ist der Router erwähnt und auch nicht, dass ich ihn zurückschicken muss. Das kommt mir aber seltsam vor, Der Router ist aber schon mindestens zwei Jahre alt und ich habe meinen Vertrag jetzt gekündigt.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank schonmal 🙂
am 31.10.2018 09:13
Hallo Ina11111111,
wenn es sich um Miethardware handelt hast Du eine Kündigungsbestätigung auf der dies vermerkt ist. Dort steht dann auch die Rücksendeadresse auf der vierten Seite. Ist dem nicht so, handelt es sich ziemlich sicher um gekaufte Hardware.
Viele Grüße
Seb4sti4n
31.10.2018 13:41 - bearbeitet 31.10.2018 13:42
Hallo @Ina11111111
um welche Hardware geht es denn konkret?
am 31.10.2018 21:09
am 01.11.2018 10:25
@InterGeek@ schrieb:
Handelt es sich um Kabel oder DSL? Bei Kabel handelt es sich mit 99% Sicherheit um ein Leihgerät, außer es ist eine FritzBox, dann erkennst du dies aber an der artkelnummer. Bei Kabel kommt noch hinzu das der Vertrag des Vorbesitzers an dieses Gerät gebunden ist. Bei DSL ist es unklar und kaum herauszubekommen.
Ganz grundsätzlich musst du überhaupt nichts zurückgeben. Die Rückgabe ist Problem bzw. Aufgabe des Vertragspartners. Er hat im Zweifel die Kosten für den Ersatz.
wobei noch hinzu kommt das ein Kabelvertrag nicht übertragbar ist, wie es bei DSL aussieht weiß ich leider nicht