Frage
Antwort
Lösung
am
19.12.2018
21:31
- zuletzt bearbeitet am
19.12.2018
23:28
von
Der Ritter
Liebes Vodafon Team,
meine erstandene Cable Box 6490 ist bereits aktiviert worden durch den Vorbesitzer. Ich würde Sie bitten die MAC Adresse e0:28:xxxxxxxx zu löschen bzw. freizugeben, damit eine erneute Aktvierung vorgenommen werden kann.
Hiernach ist es ja möglich, scheint jedoch nicht gewünscht zu sein.
https://www.youtube.com/watch?v=iEEbnkiWP6U
In Zeiten, wo ressourcenschonend gedacht werden sollte, finde ich ein solches MAC-Branding bemerkenswert.
Mit der freundlichen Bitte um Lösung diese Problems
Edit: Verschoben nach Internet-Geräte, da es ein reines Hardware-Problem ist, wenn man eine "unterschlagene" Fritzbox kauft und dann nicht in Betrieb nehmen kann.
THR
am 20.12.2018 16:17
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 20.12.2018 17:53
@dasdensch schrieb:
Da fällt dann auch der gute Glaube weg.
Na ja, ich weiß nicht, ob die Nichtkenntnis der gängigen Verpackungen grobe Fahlässigkeit ist.
§ 932 Abs. 2 BGB definiert:
"(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört."
Zur Fahrlässigkeit heißt es in § 276 Abs. 2 BGB:
"(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt." wobei mit Verkehr jetzt nicht der Straßenverkehr gemeint ist.
Grobe Fahrlässigkeit wäre demnach wenn das "Verletzen der erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße erfolgte und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was jedem hätte einleuchten müssen" vergl. http://www.ruhr-uni-bochum.de/rsozlog/daten/pdf/Roehl%20-%20Grobe%20und%20einfache%20Fahrlaessigkeit...
am 20.12.2018 18:12
Das ist gerade alles relativ irrelevant. Sowohl der Verpackungs-Einwand als auch die nachfolgende Erklärung.
Der/die/das TE @THR war seit irgendwann in den sehr frühen Morgenstunden des heutigen Tages nicht mehr online und hat sich daher auch nicht mehr zu Wort gemeldet.
Nun könnten zwei Punkte zutreffen:
Bleibt die spannende Frage: Werden wir dieses Mysterium jemals auflösen oder können wir hier gleich zumachen? ![]()
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 20.12.2018 18:29
bzw. vodafone bekommt kein geld...
20.12.2018 18:35 - bearbeitet 20.12.2018 18:36
@MasterScorpion schrieb:Bemerkung am Rande: Ihr geht davon aus das die Pauschale für nicht zurückgesendete Geräte bei UM bezahlt wurde.
Wir kommst du den auf UM. Es handelt sich doch um eine 20002691, Leihbox von VF.
Gruß Kurt
am 20.12.2018 18:35
Deine sogenannten Illustrationen und Analogien sind verschroben und dienen nur dir selbst als Belustigung.
am 20.12.2018 18:39
Der letzte Satz ist der Wichtigste! Und Urteile fällt man ja erst, wenn eine Anklage erfolgte, also Vodafone mich anzeigt, dass ich ein nicht rechtmässig erworbene Box habe... Was nicht erfolgen wird...
am 20.12.2018 18:45
Die ganze Diskussion gehört in ein Jura Forum...
Es bleibt festzuhalten, dass die MAC Adresse gesperrt ist und das GErät damit Schrott wird. Es kommt entweder zurück zu Vodafon oder in den Müll.... Das kann es doch nicht sein! Ein wenig Verstand und der Wille zu sagen, dass das aktuelle Verfahren so vlt. etwas fragwürdig ist, ist doch nicht zu viel verlangt.
Wie häufig kommt es denn wirklich vor, dass ein Leihgerät nicht zurückgeschickt wird? Die meisten landen doch wieder bei Vodafone. Darüber hinaus erfolgt die Sperrung der MAc Adresse auch wenn ich eine eigene Box hole und sie aktiviere.
Das initiale Video spricht doch bereits eine klare Sprache: Hotline Hack und second level und das nur um eine Gerät zu aktivieren bzw. erneut freizuschalten. Pardon, dass ist Schwachsinn und wenn ich meine Arbeit so machen würde.... unfassbar
am 20.12.2018 18:49
Ich arbeite jeden Tag 12 Stunden und muss mich dann mit solchen Fragen abgeben. Du erwartest doch nicht ernsthaft auf das Autohausbeispiel eine Antwort? Es ist ein komplett neues Szenario. Die Frage stellt sich hier auch: Wer ist der Eigentümer, wenn ich im NACHINEIN herausfinde, dass der Wagen gestohlen wurde.
Die Leihbox habe ich, wer jedoch nen NAS installiert und es schnell magt, stellt schnell fest, wie Schrott die Kiste ist.
LG
am 20.12.2018 18:55
Ich sehe, dass gezielte Antworten auf Mails geht nicht...Pardon, dass die Nachrichten jetzt wirr nacheinandern kommen.
Für mich hilft diese Forum leider nicht, sondern ich muss mir auch noch Vermutung anhören, ob ich nicht dieses Forum nutzen möchte, um eine solche Box zu veräußern... WTF
BITTE UM BEENDIGUNG DES THREADS
DANKE