MAC Adresse von Benutzer löschen
THR
Netzwerkforscher
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Liebes Vodafon Team,

 

meine erstandene Cable Box 6490 ist bereits aktiviert worden durch den Vorbesitzer. Ich würde Sie bitten die MAC Adresse e0:28:xxxxxxxx zu löschen bzw. freizugeben, damit eine erneute Aktvierung vorgenommen werden kann.

Hiernach ist es ja möglich, scheint jedoch nicht gewünscht zu sein.

https://www.youtube.com/watch?v=iEEbnkiWP6U

 

In Zeiten, wo ressourcenschonend gedacht werden sollte, finde ich ein solches MAC-Branding bemerkenswert.

 

 

Mit der freundlichen Bitte um Lösung diese Problems

 

 

Edit:  Verschoben nach Internet-Geräte, da es ein reines Hardware-Problem ist, wenn man eine "unterschlagene" Fritzbox kauft und dann nicht in Betrieb nehmen kann.

 

 

THR

30 Antworten 30

Selbst wenn man es könnte, @Kurtler:  Es ist und bleibt unterschlagene/"gestohlene" Ware.  Siehe oben...

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

So krass würde ich das nun nicht sehen, denn VF bekommt ja die Box vom Vorbesitzer bezahlt. Also macht VF bestimmt keinen Verlust.

 

Und wenn ich was unterschlage oder mir per Diebstahl aneigne, dann gibt es ja einen geschädigten. Das ist ja so nicht der Fall.

 

Der betrogene ist halt der Käufer der diese sich unwissend gekauft hat.

 

Wie schon oft hier gesagt, würde ich mir nie eine gebrauchte Box von ebay kaufen. Da weiß man nie was man wirklich bekommt.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Kurtler  schrieb:

So krass würde ich das nun nicht sehen, denn VF bekommt ja die Box vom Vorbesitzer bezahlt. Also macht VF bestimmt keinen Verlust.


Das stimmt nicht.  Vodafone bekommt die vertraglich vereinbarte "Strafzahlung" für das Nicht-Zurücksenden der Box.  Damit geht diese aber nicht in den Besitz des Vorbesitzers über.

 

 

Als Beispiel dazu das Thema Autovermietung:

 

Gebe ich den Mietwagen zu spät zurück, wird eine Vertragsstrafe fällig.  Das kann dann nur der zusätzliche Miettag sein, aber auch z.B. der Nutzungsausfall und eventuelle Folgekosten, da der Wagen nicht erneut vermietet werden konnte und ein Ersatzfahrzeig herangeschafft werden mußte.

 

Das Auto geht aber mit der Zahlung nicht in meinen Besitz über.  Sonst hätte ich jetzt einen Q7, der mich 129€ gekostet hätte, und wäre nicht unglücklich darüber...

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Also das mit dem Q7 kann man nun wirklich nicht vergleichen.

 

Denn wenn man die Box nicht zurück gibt zahlt man ja eigentlich den normalen Preis der Box:

 

https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Ger%C3%A4te/Mietger%C3%A4t-Fritzbox-7490-nach-K%C3%BCndigung-b...

 

So habe ich zumindest den Beitrag verstanden. Und somit macht VF nicht wirklich einen Verlust.

 

Gruß Kurt

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@Kurtler  schrieb:

Also das mit dem Q7 kann man nun wirklich nicht vergleichen.


Das soll auch nur illustrieren, daß man auch durch eine Zahlung einer egal wie gearteten und vertraglich vereinbarten Strafe für eine verspätete Rückgabe einer Mietsache an dieser nicht das Eigentum erwirbt.

 

Eigentümer ist auch nach der Bezahlung der Vermieter.  Und nur der.

 

 


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Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

An der Antwort wird sich nichts ändern.

 

Bemerkung am Rande: Ihr geht davon aus das die Pauschale für nicht zurückgesendete Geräte bei UM bezahlt wurde. Es ist auch möglich das das nicht passiert ist. Wir werden es auch nie erfahren.  

 

Nur mal so nebenbei: Zum "gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten" (§§ 932–936 BGB) gibt es seitenlange Abhandlungen, Kommentare und Meinungen. Außerdem haben sich zahllose Gerichte mit diesem Problem beschäftigt und auf den Einzelfall bezogene Urteile gefällt.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Zum "gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten" (§§ 932–936 BGB) gibt es seitenlange Abhandlungen, Kommentare und Meinungen.


Richtig.  Aber das hilft @THR denkbar wenig weiter.  Wenn, dann müßte er/sie/es ja auch hier auf den Ausgang


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Außerdem haben sich zahllose Gerichte mit diesem Problem beschäftigt und auf den Einzelfall bezogene Urteile gefällt.


hinarbeiten.  Und ob das die Fritzbox wert ist?

 

 

Außerdem kann es zwar so rein hypothetisch sein, daß er/sie/es ausreichend schlüssig nachweisen und gegen entsprechenden Aufwand (auch und gerade finanziell) feststellen lassen kann, daß der Erwerb per se in gutem Glauben erfolgte (die genannten §§ also in diesem Einzelfall anwendbar sind), und ihm/ihr daher sogar das Eigentum an der Fritzbox zugesprochen werden könnte.

 

Aber das bedingt m.E. nicht, daß Vodafone dann die Nutzung über den Ist-Zustand bei Kauf hinaus in irgendeiner Form ermöglichen, also den Kaufgegenstand in den möglicheweise vom (unrechtmäßig handelnden) letzten Verkäufer zugesicherten Zustand versetzen und daher modifizieren, muß. 

 

Wenn die vielleicht vom (unrechtmäßig handelnden) letzten Verkäufer zugesicherte Eigenschaft der Nutzung an jedem Anschluß fehlt, dann ist m.E. nur und ausschließlich der letzte Verkäufer hier in der Pflicht, diesen Zustand sicherzustellen, und in der Folge eventuell auch schadenersatzpflichtig gegenüber @THR.

 

Da hilft wohl nur eine Beratung bei zur Rechtsberatung befugten Stelle gegen entsprechende Bezahlung, @THR.  Das können wir Laien hier nicht abschätzen.

 

 


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Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

@Der RitterDu hast schon recht, ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass (vermutlich) weder @THR "aber ich bin ja gutgläubig an die Ware gekommen... Damit bin ich ja nun der rechtmässige Eigentümer " noch die Gegenmeinung ("Eigentümer ist auch nach der Bezahlung der Vermieter" hier ihre Argumentation durchsetzen können.

Wie du auch richtigerweise schreibst, ist die Eigentumsklärung ja nicht mal das einzige Problem und ich glaube eigentlich nicht, dass ein Anwalt VF dazu bewegen könnte, die BOX freizuschalten.

Und ob der TE Ansprüche an den Verkäufer hat müßte die Artikelbeschreibung zeigen.

Richtig, @Díaz_de_Vivar.  Mit anderen Worten:  Jetzt weiß @THR das zwar, aber geholfen ist ihm/ihr damit nicht. 😉

 

Allerdings ist @THR auch nach den ersten brillantischen Einfällen (ich sage nur "Autohaus") verstummt.  Das wirft dann schon Fragen auf.

 

 


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Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.