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Antwort
Lösung
am 30.08.2020 18:08
Guten Abend zusammen,
ich habe auf eBay eine gebrauchte Fritzbox 6490 Cable in dem Glauben erworben, diese unproblematisch an meinem Kabelanschluss nutzen zu können.
Bei der Aktivierung kam leider dann folgender Fehlermeldung:
"Leider können Sie die Aktivierung dieses Gerätes nicht durchführen. Es handelt sich bei dem Gerät um Eigentum von Vodafone Kabeldeutschland, welches bereits einem anderen Kunden zugeordnet ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Verkäufer."
Was ich dazu im Forum gefunden habe, macht mir jetzt wenig Hoffnung...
Könnte von den Mods per PN trotzem mal jemand draufschauen (Kundenummer, MAC, ...), ob diese freigeschaltet werden kann?
Vielen Dank!
Grüße
Phoenix2k
am 30.08.2020 18:20
Was für eine Artikelnummer hat die Box? Diese findest du auf der Unterseite.
Gruß Kurt
30.08.2020 18:23 - bearbeitet 30.08.2020 18:28
Beim Eigentum von Vodafone Kabel Deutschland sehe ich da keine Möglichkeit. Es handelt sich dann ja um ein Mietgeraet, welches vom ehemaligen Kunden nicht ordnungsgemäß zurückgesandt wurde.
Wie soll Hehlerware legalisiert werden ? Hast du einen Kaufbeleg vom Voreigentuemer, dass dieses Geraet legal von Vodafone Kabel Deutschland käuflich erworben wurde ?
Sollte es eine legale Kaufbox sein und lediglich die Seriennummer fuer den Altkunden noch nicht ausgetragen worden sein, lässt sich das natürlich beheben. Mitforist @Kurtler hat ja bereits nach der Artikelnummer gefragt - daran lässt sich eine Fritz!Box "Kaufbox" identifizieren.
am 30.08.2020 18:31
Hallo Kurt, Artikelnummer ist die 2000 2691
am 30.08.2020 18:34
Da ist leider nichts zu machen. Diese Box kann nicht für einen anderen Anschluss freigeschaltet werden. Nur 6490 mit der Artikelnummer 2000 2778 sind freie Boxen.
Gruß Kurt
am 30.08.2020 18:38
Hi Kurt, danke für die schnelle Antwort.
D.h. der Verkäuft hat mir Eigentum von Vodafone verkauft?
Wie soll ich in diesem Fall am besten handeln? Ich würde jetzt Kontakt aufnehmen und um Rücknahme der Fritzbox bestehen, sonst noch den Weg über eBay.
30.08.2020 18:40 - bearbeitet 30.08.2020 18:40
Probiere, dass du diese zurückgeben kannst. Nur sehe ich da leider keine große Möglichkeit. Die meisten, die so etwas verkaufen, wissen dass so eine Box nicht an einem anderen Anschluss verwendet werden kann.
Rechtlich würde da schon was gehen ,wenn er zugesichert hat, das diese "überall" verwendet werden kann. Ob sich der Aufwand da lohnt, ist natürlich immer fraglich.
Gruß Kurt
am 30.08.2020 18:49
Versuche dein Geld zurück zu bekommen wie @Kurtler bereits geschrieben hat - auch eine Strafanzeige kann ein geeignetes Mittel sein.
31.08.2020 07:46 - bearbeitet 31.08.2020 07:47
Hallo @CE38
@CE38 schrieb:
Versuche dein Geld zurück zu bekommen wie @Kurtler bereits geschrieben hat - auch eine Strafanzeige kann ein geeignetes Mittel sein.
Das funktioniert nur wenn der Verkäufer expliziet erwähnt hat das die Box an allen Anschlüssen aktiviert werden kann. Sollte das nicht der Fall sein oder der Verkaüfer in einem Nebensatz erwähnt haben das es sich um eine Fritzbox von Vodafone handelt ist der Käufer "gekniffen". In dem Fall wäre es ja kein B-etrug im eigentlichen Sinne sondern nur ein Ausnutzen der Unwissenheit des Käufers ... 😞
Gruß
Dieter
am 31.08.2020 08:57
Grundsaetzlich ist auch nach Paragraph 246 StGB Unterschlagung zu pruefen. Der wirkliche Eigentuemer soll ja durch die Veraeusserung an einen Dritten aus seiner Rechtsstellung verdrängt werden.
Hinzu kommt es regelmässig zu einer Vortaeuschung dem gutgläubigen Erwerber gegenüber, das eine Eigentumsuebertragung stattfindet (nicht nur Besitzuebergabe)
Es geht bei der Prüfung der Strafbarkeit also nicht nur um B-etrug. Bei diesem Strafdelikt kommt es natuerlich erheblich auf die Formulierung der Anzeige an - da Stimme ich dir voellig zu.