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am 30.08.2020 18:08
Guten Abend zusammen,
ich habe auf eBay eine gebrauchte Fritzbox 6490 Cable in dem Glauben erworben, diese unproblematisch an meinem Kabelanschluss nutzen zu können.
Bei der Aktivierung kam leider dann folgender Fehlermeldung:
"Leider können Sie die Aktivierung dieses Gerätes nicht durchführen. Es handelt sich bei dem Gerät um Eigentum von Vodafone Kabeldeutschland, welches bereits einem anderen Kunden zugeordnet ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Verkäufer."
Was ich dazu im Forum gefunden habe, macht mir jetzt wenig Hoffnung...
Könnte von den Mods per PN trotzem mal jemand draufschauen (Kundenummer, MAC, ...), ob diese freigeschaltet werden kann?
Vielen Dank!
Grüße
Phoenix2k
am 07.09.2020 06:43
Guten Morgen zusammen,
ich wollte euch nochmal kurz Rückmeldung geben.
Inzwischen habe ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und um Rücknahme der Fritzbox gebeten. Mir wurde gesagt, dass der Vertrag seit Januar 2020 beendet wäre und das Problem deshalb nicht nachvollziehbar sei.
Zudem habe ich scheinbar übersehen, dass in dem Anzeigefeld von ebay die Artikelnummer 2000 2691 dabeigestanden ist. ![]()
Liegt der Fehler damit auf meiner Seite und ich kann keine Ansprüche mehr geltend machen, da man argumentieren kann, ich hätte mich mehr informieren müssen?
Oder gilt nach wie vor, Artikelnummer 2000 2691 -> Eigentum von Vodafone -> Verkauf von fremdem Eigentum?
Ich weiß, das geht jetzt schon mehr in Richtung Juristik, aber vielleicht kann trotzdem jemand seine Meinung dazu sagen.
Danke euch!
VG
07.09.2020 09:10 - bearbeitet 07.09.2020 09:13
Der Verkäufer muss dir nachweisen, das er Eigentuener der Box ist und berechtigt war, diese Box an dich zu verkaufen. Insofern benötigt er einen Eigentumsnachweis (Kaufbeleg). Sollte er einen Schadensersatz an Vodafone gezahlt haben, ist damit kein Eigentumsuebergang verbunden. Der Verkäufer war lediglich Besitzer aber nicht Eigentuemer der Fritz!Box.
Er gibt ja selber zu, dass der Vertrag fuer die "Leihbox" im Januar beendet wurde. Damit war nicht die Berechtigung verbunden, diese Box zu verkaufen. Seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenueber Vodafone (Ruecksendung der Box) ist er offensichtlich nicht nachgekommen.
Es ist natürlich sinnvoll sich vorher genau zu informieren, ändert aber nichts am rechtswidrigen Verhalten des Verkaeufers.