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Antwort
Lösung
am 10.11.2018 14:01
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 13.11.2018 18:02
Eine Kündigung kann niemals zurückgezogen werden, da sie mit Zugang beim Empfänger wirksam wird. (§ 130 BGB)
Was man gemeinhin als "Kündigungsrücknahme" bezeichnet ist nichts anderes, als die Erklärung, man möchte gerne den Vertrag wie gehabt fortführen und bedarf der Zustimmung des Partners. Streng genommen ist das ein eigenständiger Vertrag. Aus der Handlung eines Dritten kann man aber doch diesen Wunsch nicht ableiten,
am 13.11.2018 18:36
@Julz2k@ schrieb:
Ging ja auch gar nicht, weil die Telekom gar nicht kündigen konnte, da drei Monate frist längst vertrichen.
Wir lassen mal den berechtigten Einwand von @Ramirez außen vor: Doch, die Telekom konnte grundsätzlich durchaus den Auftrag zur Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erhalten. Der nächstmögliche Zeitpunkt war aber eben erst November 2019.
Zum Rest bin ich gespannt, was @Seb4sti4n hier recherchiert. 😉
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 13.11.2018 18:47
am 13.11.2018 18:55
am 13.11.2018 18:59
am 13.11.2018 19:01
am
23.11.2018
14:03
- zuletzt bearbeitet am
23.11.2018
14:35
von
Der Ritter
Halo,
da ich nicht mer an Moderator private Nachrichten schreiben kann, berichte ich hier.
Also, Moderator mir bestätigt zwei mal, dass mein Vertrag am 18.11.2018 endet:
xxx
Aber der Vertrag läuft wie gewohnt weiter ohne Änderung.
Mit freundlichen Grüßen
Edit: Das Veröffentlichen von Inhalten privater Nachrichten ist laut Forenregel nicht gestattet, @Alexander14.
23.11.2018 14:38 - bearbeitet 23.11.2018 14:38
Tja, ich könnte jetzt hier möglicherweise helfen. Aber leiderleiderleider hat es sich @Alexander14 mit dem dumpfen persönlichen Angriff in Form von
@Alexander14@ schrieb:
also von dir brauche ich auf jeden Fall kein Tipp mehr.
Nur bla, bla, bla so wie ein Troll. Du weißt gar nicht. Null.
und auf Grundlage der Unfähigkeit des Verstehens der Situation dermaßen verschossen, daß er jetzt gaaanz geduldig warten darf (bis/ob @Seb4sti4n nochmal schauen mag) und in der Zeit hoffentlich nicht weiterhin gegen die Forenregeln verstoßen wird.
Ja, "Karma's a b*tch.", wie man so schön sagt. ![]()
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