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Lösung
am 03.07.2019 12:59
am 03.07.2019 15:15
am 04.07.2019 12:20
Hi,
bzgl. des Vertragsbeginn kann man eg. nichts mehr ändern.
Ich vermute, man hat dir hier zusätzlich zum AVM Booster noch einen anderen Breitbandvertrag gebucht und nach deinem Widerruf eine Rückänderung gemacht. Nach dem Widerruf und der Rückänderung im System ist der Vertragsbeginn leider das neuere Datum. ABER man sollte hier definitiv das Vertragsende entsprechend korrigieren lassen - das kann der Kundenservice sogar relativ fix und simpel machen. Hier am Besten einmal im Chat nachfragen. Dann hast du es zumindest schwarz auf weiß.
Wg. der Mehrabrechnung im Juni - > Lieferpauschale 9,98 € zzgl. dem anteiligen Monatsbetrag. Da die Gutschriften immer nachhaltig gebucht werden müssen, damit es buchhalterisch auch korrekt läuft, ist die Korrekturgutschrift für dich leider erst in der Juli Rechnung verfügbar.
Es tut mir aber auf jeden Fall Leid, wenn ich sehe, was dir hier widerfahren ist.
Die Technik hätte dir eg. sagen können, wie der Fernzugriff auf die FB funktioniert. Allerdings, bin ich derzeit nicht sicher da ich es selbst nicht nutze, glaube ich, dass dieser Fernzugriff seit dem letzten Großen Hacking auf Fritzboxen weltweit, nur noch eingeschränkt möglich ist zur Zeit. Oder es macht jede Firma anders. keine Ahnung.
Ich persönliche finde zwar die gegebenen Möglichkeiten des Smart Home ganz nett, aber mir ist es zu viel Risiko. Gerade in der heutigen Zeit in der alles digital läuft finde ich, dass viele Personen zu unsicher unterwegs sind in der Digitalen Welt.
Wg. dem Fernzugriff auf die FB könnte dir ggfs. auch AVM mehr verraten.
Und eine Ipv4 Adresse bei UM ist nicht mehr möglich, sofern du nicht vorher eine hattest. Bei anderen Anbietern als Neukunde wirst du sehr wahrscheinlich auch keine IpV4 Adresse erhalten. Daher erkundige dich besser nochmal bei dem neuen Anbieter, ob der DSL Anschluss wirklich alle gewünschten Komponenten erfüllt.
LG
am 04.07.2019 17:29