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Lösung
am 16.05.2025 11:08
Guten Tag zusammen,
ich habe seit dem 19.04.2025 eine anhaltende Internetstörung bei meinem Vodafone-Kabelanschluss. Leider wurde das Problem bisher nicht behoben. Ich wurde mehrfach an die Technikerfirma Solution30 verwiesen, doch dort heißt es bei jedem Gespräch, ich solle mich gedulden – ein Rückruf mit Technikertermin wurde mir mehrfach zugesagt (z. B. bis spätestens 08.05. und 15.05.), ist aber bisher nie erfolgt.
Da ich dringend auf eine Internetverbindung angewiesen bin, überlege ich nun, bei meinem Mobilfunkanbieter blau ein zusätzliches Datenvolumen (20 GB für 30 €) zu buchen, um zumindest vorübergehend arbeitsfähig zu sein und auch online gehen zu können (netflix etc).
Meine Frage:
Ist es technisch und vertraglich in Ordnung, dieses Datenvolumen auf eigene Kosten zu buchen und die Kosten anschließend Vodafone in Rechnung zu stellen, da der Ausfall nicht in meiner Verantwortung liegt? (es muss lediglich ein Kabel vom Keller zu meiner Wohnung gelegt werden)
Ich freue mich über eine Rückmeldung und hoffe auf eine baldige Lösung.
Viele Grüße
Fabian
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.05.2025 11:51
@Fuu1998 schrieb:Ist es technisch und vertraglich in Ordnung, dieses Datenvolumen auf eigene Kosten zu buchen und die Kosten anschließend Vodafone in Rechnung zu stellen
das funktioniert nicht
entweder du hast einen Vodafone Mobilfunkvertrag auf den zusätzliches Datenvolumen gebucht werden kann, oder du fordest über den Support für die Zeit der Störung einen Mobilfunkrouter an
am 16.05.2025 11:51
@Fuu1998 schrieb:Ist es technisch und vertraglich in Ordnung, dieses Datenvolumen auf eigene Kosten zu buchen und die Kosten anschließend Vodafone in Rechnung zu stellen
das funktioniert nicht
entweder du hast einen Vodafone Mobilfunkvertrag auf den zusätzliches Datenvolumen gebucht werden kann, oder du fordest über den Support für die Zeit der Störung einen Mobilfunkrouter an
am 16.05.2025 13:08
schau dir am besten den Absatz zu diesem Thema im TKG an !
dann weisste genau was dir zusteht etc
damit kannste dann ne ganze Armada an Datenvolumen buchen - für den ganzen Stadtteil bei einem derartig langen Ausfall.
für nen Ausfaöö vom 1904 bis heute wären es 250 € - wenn man nur den Ausfall des Internetdienstes berechnet....
ggf also noch mehr
am 16.05.2025 14:23
@natas666 schrieb:
schau dir am besten den Absatz zu diesem Thema im TKG an !
dann weisste genau was dir zusteht etc
damit kannste dann ne ganze Armada an Datenvolumen buchen - für den ganzen Stadtteil bei einem derartig langen Ausfall.
für nen Ausfaöö vom 1904 bis heute wären es 250 € - wenn man nur den Ausfall des Internetdienstes berechnet....
ggf also noch mehr
Bist du sicher? Es handelt sich hier offenbar nicht einfach um eine Störung, sondern um ein fehlendes Kabel innerhalb der Hausverkabelung (laut TE vom Keller zur Wohnung).
am 16.05.2025 14:39
ob das auf diesen Fall zutrifft habe ich nicht beurteilt / prüfen wollen.
wollte nur Anmerken, was im Falle eines bestehenden Erstattungsanspruchs zusammen kommt.
allerdings ist Vodafone dafür verantwortlich, dem Kunde die Nutzung der gebuchten Dienste auch zu ermöglichen
(durch die TK / SP).
und wenn sich die Verlegung einer WZL (Wohnungszuleitung) derartig verzögert - durch Verschulden von VF o der Koop-Partner...
na ich weiß nicht
am 16.05.2025 14:44
@natas666 schrieb:
ob das auf diesen Fall zutrifft habe ich nicht beurteilt / prüfen wollen.
wollte nur Anmerken, was im Falle eines bestehenden Erstattungsanspruchs zusammen kommt.
Wobei bei einem Erstanschluss gar kein Erstattungsanspruch besteht.
Denn wenn der Anschluss nicht einmal gelaufen ist, gibt es keinen Ausfall -- weil schlichtweg der Vertrag dann noch gar nicht begonnen hat.
@natas666 schrieb:
allerdings ist Vodafone dafür verantwortlich, dem Kunde die Nutzung der gebuchten Dienste auch zu ermöglichen
(durch die TK / SP).
Nur bis zum Übergabepunkt im Haus.
Für die Hausverkabelung ist Vodafone NICHT zuständig.
@natas666 schrieb:
und wenn sich die Verlegung einer WZL (Wohnungszuleitung) derartig verzögert - durch Verschulden von VF o der Koop-Partner...
na ich weiß nicht
Für die Verlegung der Wohnungszuleitung ist Vodafone NICHT zuständig - das ist alleine Sache des Hauseigentümers.
Dort würde es dann ggfs. Rechte auf Mietminderung gegenüber dem Vermieter geben, bis der Vermieter sich um die Verlegung gekümmert hat, sofern der Vermieter die Verlegung oder das Vorhandensein zugesichert hat.
am 16.05.2025 15:52
Für die Verlegung der Wohnungszuleitung ist Vodafone NICHT zuständig - das ist alleine Sache des Hauseigentümers.
Dort würde es dann ggfs. Rechte auf Mietminderung gegenüber dem Vermieter geben, bis der Vermieter sich um die Verlegung gekümmert hat, sofern der Vermieter die Verlegung oder das Vorhandensein zugesichert hat.
ok, joa. aber i d R erfolgt dann wiederum die Verlegung der WZL eben doch wieder über die Techniker des Vodafone ServicePartners - Zugang zur HVA (bei MFH i d R in einem verschlossenen Schrank o Raum) j hat ja eh nur der Techniker u der muss die WZL dann auch mit der HVA verbinden.
darpber hinaus ist zumindest im Ex-Unity Gebiet auch die Aussage zum Vertragsbeginn niicht korrekt:
die Aufträge verbleiben nach Versand des Routers bzw vollständiger Eingabe der zu schaltenden Dienste für maximal 18 Tage in einer "Halteposition"
(diese wird entweder beendet durch "pkug&play für die MAC" Adresse des Routers - Router wird angeschlossen, bekommt auch ein Signal, der Router wird vom System erkannt u die Installationsroutine startet - das wäre der Optimalfall !
ansonsten wird der Halt aber nach 18 Tagen in jedem Fall beendet - dies führt direkt zum Vertragsbeginn
- und zwar völlig unabhängig davon, ob die Leitung vom Kunden genutzt werden kann oder nicht...
hugh, ich habe gesprochen.
am 16.05.2025 16:03
@natas666 schrieb:
Für die Verlegung der Wohnungszuleitung ist Vodafone NICHT zuständig - das ist alleine Sache des Hauseigentümers.Dort würde es dann ggfs. Rechte auf Mietminderung gegenüber dem Vermieter geben, bis der Vermieter sich um die Verlegung gekümmert hat, sofern der Vermieter die Verlegung oder das Vorhandensein zugesichert hat.
ok, joa. aber i d R erfolgt dann wiederum die Verlegung der WZL eben doch wieder über die Techniker des Vodafone ServicePartners - Zugang zur HVA (bei MFH i d R in einem verschlossenen Schrank o Raum) j hat ja eh nur der Techniker u der muss die WZL dann auch mit der HVA verbinden.
Spielt aber für den Mieter keine Rolle -- das müssen Vermieter und dessen Auftragnehmer untereinander abkaspern.
Und der Vermieter muss dafür nicht VF anheuern, sondern kann die Kabelverlegung auch durch andere Techniker vornehmen lassen, so dass am Ende Vodafone maximal noch anklemmen und durchmessen muss.
Der Rest deines Postings geht hingegen am Thema vorbei, weil der Vertrag nicht automatisch startet, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die 14 / 18 Tage gelten nur, wenn Self-Install möglich ist und der Kunde eben KEINE Störung meldet.
Sobald da ein Techniker drin ist, wird dieser Automatismus aufgrund des Technikereinsatzes ausgesetzt, bis der Techniker entweder positiv oder negativ zurückmeldet.