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10 Mio nicht korrigierbare Fehler in 30 Min :-(( Wer bietet mehr ? :-((
hapee
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Moin, mein Download liegt nahezu durchweg unter 50% der vertraglich vereinbarten Rate von 1000Mbit,

also noch weit unter dem vertraglichen Minimum von 600 Mbit !

Mehrere Messkampagnen, erstellt mit dem Tool der BNA habe ich per Einschreiben/Rückschein an den Service in Ratingen geschickt. Der Eingang wurde bestätigt aber es erfolgte keinerlei Reaktion.

Heute habe ich die Störungsmeldungen meiner FB 6690 ausgelesen.

Innerhalb von 30 Minuten nach Routerstart wurden über 10 Mio nicht korrigierbare Fehler gemeldet.

Der von mir zu verantwortende Teil der Meßstrecke (Hausanschluß --> Router) ist i. O..

Das beweisen die sporadisch auftretenden Download Raten von bis zu 1108 Mbit !

 

Will oder kann Vodafone nicht ??

bye hpee

20 Antworten 20
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Nun, Störung hast du ja, mit Nachweisdokumenten, bereits gemeldet. Nur ob deine Strecke zwischen Router und Hausanschluß wirklich intakt ist beweisen deine spradischen 1108MBit nicht, denn dann könntest du genauso sagen, es wäre ein Beweis dafür, dass die Leitung von Vodafone ok ist.

@Gelöschter User 
Moin, das sehe ich natürlich gaanz anders  :-))
Außerdem gilt seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes vom 30.11.2021 folgendes :
Mit der Novelle liegt die Beweislast über Abweichungen der Geschwindigkeit nicht
wie bisher bei den Verbraucher:innen, sondern beim Anbieter.
Ich muss also garnix beweisen und Vodafone muss nachweisen, dass eine Vertragskonforme Leistung erbracht wird. Gleichwohl habe ich durch die Messkampagnen
(Mittlerweile 5 Stück und 633 Einzelmessunge, nicht korrigierbare Fehler JETZT 42,68 Mio)
nachgewiesen, dass Zitat "eine Aussage zum Vorliegen einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig
wiederkehrenden Abweichung" bestätigt wird. (In allen Messkampagnen !)
Diese Messkampagnen sind anerkannt und rechtssicher.

Quelle :

Kommentar zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes vom 30.11.2021

< der Link musste leider gelöscht werden ...>

Mehr Verbraucherschutz rund um Telekommunikationsverträge

Die Novelle kommt besonders dem Kundenschutz zugute.
Zu begrüßen ist, dass das Minderungs- und Kündigungsrecht von Verbraucher:innen eingeführt wird,
wenn die tatsächliche Geschwindigkeit des Internetzugangs von der vertraglich vereinbarten erheblich abweicht.
Mit der Novelle liegt die Beweislast über Abweichungen der Geschwindigkeit nicht
wie bisher bei den Verbraucher:innen, sondern beim Anbieter.

Fällt das Telefon und Internet immer wieder aus,
müssen Anbieter die Störung zukünftig innerhalb von zwei Kalendertagen beheben.
Ansonsten bekommen Verbraucher:innen eine Entschädigung.
Zudem müssen Verträge, die früher am Telefon abgeschlossen wurden,
ab sofort in Textform durch die Verbraucher:innen bestätigt werden.

 

bye hapee

 

 
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Das kannst du sehen, wie du willst. Und du kannst mit dem TKG daherkommen, wie du willst, allein es hilft dir absolut nichts. Denn wenn Vodafone einen Techniker schickt und dieser feststellt, dass es an dir bzw. dem Teil liegt, für das Vodafone keinerlei Verantwortung hat musst du den Technikereinsatz bezahlen UND deine angeblich intakte Strecke erneuern lassen. Aber du kannst dich dann gerne mit dem TKG trösten gehen.

 

Also sei dir deiner Sache nicht ganz so sicher

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @hapee ,

 

hast du schon eine Störung beim

Kundenservice

gemeldet, dazu musst du das Leihgerät anschließen und bis zur Störungsbeseitigung angeschlossen lassen.

 

Gruss

Methusalem1

Moin, ich bin sicher dass mein Teil der Meßstrecke in Ordnung ist ...

Vodafone kann ja nachweisen, dass am Hausanschlußkasten eine Vertragskonforme Leistung anliegt.

Nur so und nicht andersherum !

Dann sehen wir weiter ...

Wenn nicht, muss ich leider den unparteiischen Schiedsrichter einschalten.

Wer das wohl ist ?  :-))

Zum Betreff : Mittlerweile über 72 Mio nicht korrigierbare Fehler !

Ein Download oder Upload mit nicht korrigierbaren Fehlern ist sowas für den A....

Oder sehe ich das falsch ?

 

bye hapee

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Na dann schalt halt ein. 

Hallo Hapee,

 

auch wenn ich deinen Frust sehr gut verstehen kann, denkst du denn wirklich, dass du mit dieser Einstellung irgendetwas erreichst? Du bist doch schließlich hier, um Hilfe zu bekommen. Wenn dem nicht so wäre, hättest du keinen Post aufgemacht sondern direkt deinen "Schiedsrichter" eingeschaltet.

 

Ich selbst arbeite teils im Support und Service und kann dir sagen: Bei Personen, die mit solchen Anfragen/Aussagen wie du ankommen, bin ich wenig hilfsbereit und mache genau das, was mein Arbeitgeber mir in solchen Fällen minimal vorgibt. Denn so wie es in den Wald hineinschallt...

 

Ich drücke dir trotz deiner Art dennoch die Daumen bei der Fehlerbehebung.

 

Viele Grüße

Vorab gesagt, möchte ich mich hier keinesfalls für irgendetwas entschuldigen.

Ich halte mich lediglich an geltendes Recht und nehme meine Rechte daraus wahr.

Vodafone verlangt von mir die Pünktliche und Cent genaue Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Soweit so gut. Dafür erwarte ich natürlich eine Vertragskonforme Leistung !

 

Durch die Festlegungen der BNA, wie eine Vertragskonforme Leistung auszusehen hat und Bereitstellung eines entsprechenden Tools zur Durchführung, bin ich in der Lage entsprechende Messungen durchzuführen.

Diese Messungen werden von allen Parteien, incl. Der Provider, anerkannt und sind somit Rechtssicher.

 

Durch diese Messungen wird über mehrere Messkampagnen (mittlerweile 7 und zus. 657 Einzelmessungen festgestellt, dass Vodafone eben nicht die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt.

 

Vodafone mag die Durchführung dieser Messungen anzweifeln, muss aber dann (überprüfbar) nachweisen, dass eine Vertragskonforme Leistung (gemäß Definition der BNA) tatsächlich am Hausanschluss ankommt.

Das sind die Fakten und ich denke dass daraus kein Vorwurf konstruiert werden kann.

 

Als letzten Ausweg, weil der übliche Weg (Kontakt, Störungsmeldung etc.) zu keinem Ergebnis führte, habe ich alle Messprotokolle (vom 19.3.22 bis zum 24.7.22) per Einschreiben / Rückschein an den Service in Ratingen geschickt.

Einen Termin zur Stellungnahme habe ich auf den 5.8.22 festgelegt.

Der Eingang wurde am 27.7.22 von Frau *** bestätigt.

Eine Reaktion erfolgte bisher nicht …

 

Wenn man hier, zumindest teilweise glaubt, dass sich Vodafone über geltendes Recht hinwegsetzen darf und ich grundsätzlich zu tun habe, was mir Vodafone vorschreibt, bin ich hier wohl nicht wirklich am richtigen Platz.

 

Ganz nebenbei, nicht korrigierbare Fehler liegen jetzt über 100 Mio …

 

Bye hapee

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @hapee ,

 

hast du schon eine Störung gemeldet und auch eine angemessen Frist zur Störungsbeseitigung gesetzt, ansonsten nützt dir deine gesamte Messkampagne nichts.

 

Gruss

Methusalem1