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am 06.08.2022 07:51
Moin, mein Download liegt nahezu durchweg unter 50% der vertraglich vereinbarten Rate von 1000Mbit,
also noch weit unter dem vertraglichen Minimum von 600 Mbit !
Mehrere Messkampagnen, erstellt mit dem Tool der BNA habe ich per Einschreiben/Rückschein an den Service in Ratingen geschickt. Der Eingang wurde bestätigt aber es erfolgte keinerlei Reaktion.
Heute habe ich die Störungsmeldungen meiner FB 6690 ausgelesen.
Innerhalb von 30 Minuten nach Routerstart wurden über 10 Mio nicht korrigierbare Fehler gemeldet.
Der von mir zu verantwortende Teil der Meßstrecke (Hausanschluß --> Router) ist i. O..
Das beweisen die sporadisch auftretenden Download Raten von bis zu 1108 Mbit !
Will oder kann Vodafone nicht ??
bye hpee
06.08.2022 10:21 - bearbeitet 06.08.2022 10:23
Nun, Störung hast du ja, mit Nachweisdokumenten, bereits gemeldet. Nur ob deine Strecke zwischen Router und Hausanschluß wirklich intakt ist beweisen deine spradischen 1108MBit nicht, denn dann könntest du genauso sagen, es wäre ein Beweis dafür, dass die Leitung von Vodafone ok ist.
am 06.08.2022 23:37
Kommentar zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes vom 30.11.2021
< der Link musste leider gelöscht werden ...>
Mehr Verbraucherschutz rund um Telekommunikationsverträge
Die Novelle kommt besonders dem Kundenschutz zugute.
Zu begrüßen ist, dass das Minderungs- und Kündigungsrecht von Verbraucher:innen eingeführt wird,
wenn die tatsächliche Geschwindigkeit des Internetzugangs von der vertraglich vereinbarten erheblich abweicht.
Mit der Novelle liegt die Beweislast über Abweichungen der Geschwindigkeit nicht
wie bisher bei den Verbraucher:innen, sondern beim Anbieter.
Fällt das Telefon und Internet immer wieder aus,
müssen Anbieter die Störung zukünftig innerhalb von zwei Kalendertagen beheben.
Ansonsten bekommen Verbraucher:innen eine Entschädigung.
Zudem müssen Verträge, die früher am Telefon abgeschlossen wurden,
ab sofort in Textform durch die Verbraucher:innen bestätigt werden.
bye hapee
am 07.08.2022 10:22
Das kannst du sehen, wie du willst. Und du kannst mit dem TKG daherkommen, wie du willst, allein es hilft dir absolut nichts. Denn wenn Vodafone einen Techniker schickt und dieser feststellt, dass es an dir bzw. dem Teil liegt, für das Vodafone keinerlei Verantwortung hat musst du den Technikereinsatz bezahlen UND deine angeblich intakte Strecke erneuern lassen. Aber du kannst dich dann gerne mit dem TKG trösten gehen.
Also sei dir deiner Sache nicht ganz so sicher
am 07.08.2022 10:51
Hallo @hapee ,
hast du schon eine Störung beim
gemeldet, dazu musst du das Leihgerät anschließen und bis zur Störungsbeseitigung angeschlossen lassen.
Gruss
Methusalem1
am 07.08.2022 13:40
Moin, ich bin sicher dass mein Teil der Meßstrecke in Ordnung ist ...
Vodafone kann ja nachweisen, dass am Hausanschlußkasten eine Vertragskonforme Leistung anliegt.
Nur so und nicht andersherum !
Dann sehen wir weiter ...
Wenn nicht, muss ich leider den unparteiischen Schiedsrichter einschalten.
Wer das wohl ist ? :-))
Zum Betreff : Mittlerweile über 72 Mio nicht korrigierbare Fehler !
Ein Download oder Upload mit nicht korrigierbaren Fehlern ist sowas für den A....
Oder sehe ich das falsch ?
bye hapee
am 07.08.2022 14:35
Na dann schalt halt ein.
am 07.08.2022 14:51
Hallo Hapee,
auch wenn ich deinen Frust sehr gut verstehen kann, denkst du denn wirklich, dass du mit dieser Einstellung irgendetwas erreichst? Du bist doch schließlich hier, um Hilfe zu bekommen. Wenn dem nicht so wäre, hättest du keinen Post aufgemacht sondern direkt deinen "Schiedsrichter" eingeschaltet.
Ich selbst arbeite teils im Support und Service und kann dir sagen: Bei Personen, die mit solchen Anfragen/Aussagen wie du ankommen, bin ich wenig hilfsbereit und mache genau das, was mein Arbeitgeber mir in solchen Fällen minimal vorgibt. Denn so wie es in den Wald hineinschallt...
Ich drücke dir trotz deiner Art dennoch die Daumen bei der Fehlerbehebung.
Viele Grüße
am
07.08.2022
20:55
- zuletzt bearbeitet am
08.08.2022
14:59
von
Tobias
Vorab gesagt, möchte ich mich hier keinesfalls für irgendetwas entschuldigen.
Ich halte mich lediglich an geltendes Recht und nehme meine Rechte daraus wahr.
Vodafone verlangt von mir die Pünktliche und Cent genaue Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Soweit so gut. Dafür erwarte ich natürlich eine Vertragskonforme Leistung !
Durch die Festlegungen der BNA, wie eine Vertragskonforme Leistung auszusehen hat und Bereitstellung eines entsprechenden Tools zur Durchführung, bin ich in der Lage entsprechende Messungen durchzuführen.
Diese Messungen werden von allen Parteien, incl. Der Provider, anerkannt und sind somit Rechtssicher.
Durch diese Messungen wird über mehrere Messkampagnen (mittlerweile 7 und zus. 657 Einzelmessungen festgestellt, dass Vodafone eben nicht die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt.
Vodafone mag die Durchführung dieser Messungen anzweifeln, muss aber dann (überprüfbar) nachweisen, dass eine Vertragskonforme Leistung (gemäß Definition der BNA) tatsächlich am Hausanschluss ankommt.
Das sind die Fakten und ich denke dass daraus kein Vorwurf konstruiert werden kann.
Als letzten Ausweg, weil der übliche Weg (Kontakt, Störungsmeldung etc.) zu keinem Ergebnis führte, habe ich alle Messprotokolle (vom 19.3.22 bis zum 24.7.22) per Einschreiben / Rückschein an den Service in Ratingen geschickt.
Einen Termin zur Stellungnahme habe ich auf den 5.8.22 festgelegt.
Der Eingang wurde am 27.7.22 von Frau *** bestätigt.
Eine Reaktion erfolgte bisher nicht …
Wenn man hier, zumindest teilweise glaubt, dass sich Vodafone über geltendes Recht hinwegsetzen darf und ich grundsätzlich zu tun habe, was mir Vodafone vorschreibt, bin ich hier wohl nicht wirklich am richtigen Platz.
Ganz nebenbei, nicht korrigierbare Fehler liegen jetzt über 100 Mio …
Bye hapee
am 08.08.2022 16:39
Hallo @hapee ,
hast du schon eine Störung gemeldet und auch eine angemessen Frist zur Störungsbeseitigung gesetzt, ansonsten nützt dir deine gesamte Messkampagne nichts.
Gruss
Methusalem1