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am 18.02.2024 19:44
Die meisten die sich hier als Rechtsexperten aufspielen auch Super User genannt haben meist nur Halbwissen oder gar keines.
am 18.02.2024 21:00
Du hast aber wenn du bei MediaMarkt oder sonstwo kaufst keinen Kaufvertrag mit Apple sondern mit MediaMarkt oder sonstwo! Du kannst auch für einen bei Euronics gekauften Samsung-TV keine Gewährleistungsrechte bei Saturn einfordern!
18.02.2024 21:03 - bearbeitet 18.02.2024 21:06
das habe ich auch nie behauptet. Außerdem ist das gesetzlich geregelt. Verbraucherschutz Gesetz z. B.
am 18.02.2024 21:05
Warum bringst du dann hier ein Wahlrecht ins Spiel und ignorierst dabei die grundlegendste Basis für eben dieses Wahlrecht?
am 18.02.2024 21:10
Tue ich nicht. Steht auch in der Tabelle. Außerdem macht Apple selbst darauf aufmerksam.
Für Apple-Hardwareprodukte gilt ferner auch die Abdeckung durch die eingeschränkte Apple-Garantie. Diese Abdeckung gilt unabhängig und zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen. Außerdem stehen Ihnen zusätzliche Leistungen durch den optionalen Erwerb eines AppleCare Protection Plan oder von AppleCare+ zur Verfügung.1
am 18.02.2024 21:15
Ihre Verbraucherrechte gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen gelten neben und zusätzlich zu Ihren Rechten aus der eingeschränkten Apple-Garantie sowie dem optional erhältlichen AppleCare Protection Plan oder AppleCare+.
Gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher bei Waren, die Mängel aufweisen oder nicht dem Kaufvertrag entsprechen, unentgeltliche Abhilfe durch Reparatur oder Ersatz verlangen. Falls eine Reparatur oder ein Ersatz für den Verkäufer mit unzumutbaren Kosten verbunden wäre, der Verkäufer die Reparatur oder den Ersatz nicht innerhalb angemessener Frist erbringt oder ablehnt oder falls die Reparatur oder der Ersatz fehlgeschlagen ist, kann der Kunde wahlweise eine Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, indem er das Produkt gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgibt. Das Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Kaufpreisminderung gilt nicht, wenn die Abweichung vom Kaufvertrag nur geringfügig ist. Diese Rechte gelten zwei Jahre ab Übergang der Waren.
Die Hauptverantwortung liegt beim Verkäufer, also Apple bei Käufen im Apple Online Store oder in einem Apple Store. Daher könnte der Verbraucher gemäß dem Verbraucherschutzgesetz in bestimmten Fällen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen gelten Mängel von Waren oder Abweichungen vom Kaufvertrag als zum Zeitpunkt des Übergangs bestehend, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach Übergang bekannt werden. Nach Ablauf dieser Frist von 12 Monaten geht die Beweislast dafür, dass der Mangel oder die Abweichung von Waren vom Kaufvertrag zum Zeitpunkt des Übergangs bestanden hat, auf den Verbraucher über.
Weitere Informationen zu den deutschen Verbraucherschutzgesetzen finden Sie auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums unter ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm.
am 18.02.2024 21:16
Ja mein Gott weil Apple davon ausgeht, dass der normal denkende Mensch sich darüber im Klaren ist, dass Rechte aus der Verkäufer-Käufer-Beziehung eben nur zwischen Verkäufer und Käufer bestehen! Apple *kann* nicht nur Hersteller sondern auch Verkäufer sein, muss es aber nicht! Im letzteren Falle ist Apple *ausschließlich“ für Rechte aus der freiwilligen Garantie zuständig, nicht für die (teilweise für den Käufer vorteilhafteren) Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung.
am 18.02.2024 21:21
Lies doch einfach mal was in den von dir kopierten Texten steht! Du wirst immer wieder das Wort „Verkäufer“ finden - wenn Apple nicht Verkäufer ist, dann trifft das ganze Gedöns nicht zu! Zitat aus dem von dir geposteten Text:
„Die Hauptverantwortung liegt beim Verkäufer, also Apple bei Käufen im Apple Online Store oder in einem Apple Store.“
Bei allen anderen Verkaufswegen ist eben nicht Apple der Ansprechpartner für die gesetzliche Gewährleistung.
18.02.2024 21:22 - bearbeitet 18.02.2024 21:26
18.02.2024 21:24 - bearbeitet 18.02.2024 21:27
am 18.02.2024 21:27
Und was is Apple hier in diesem Fall (einem über Vodafone bezogenem iPhone) gerade *nicht*? Genau. Der Händler/Verkäufer. Schön das wir darüber geredet haben.