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Lösung
am 18.02.2024 19:44
Die meisten die sich hier als Rechtsexperten aufspielen auch Super User genannt haben meist nur Halbwissen oder gar keines.
am 18.02.2024 21:35
hab ich auch nie behauptet.
am 18.02.2024 21:37
am 18.02.2024 21:41
Seufz. Du hast es immer noch nicht kapiert. Das gilt wenn du bei Apple gekauft hast, und *nur* dann. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Herstellergarantie gelten andere Wege.
am 18.02.2024 21:44
am 18.02.2024 21:48
Nein, das geht eben nicht, wenn das Gerät nicht bei Apple gekauft wurde! Nochmal in den einfachsten mir einfallenden Formulierungen:
Apple-Gerät gekauft bei Vodafone
Ansprechpartner für Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung: *ausschließlich* Vodafone.
Ansprechpartner für Ansprüche aus der freiwilligen Herstellergarantie: Apple.
am 18.02.2024 21:52
Zitat von @Dominic_Crow
...und mit deiner Bestellnummer das Produkt zu reklamieren....
Wenn du bei Apple online bestellst. Trifft hier auf den Fall aber nicht zu.
am 18.02.2024 21:58
hab weiterhin auch nichts anderes behauptet.
am 18.02.2024 21:59
ich habe auch nie behauptet, dass das Gerät bei Apple gekauft wurde
am 18.02.2024 22:01
Warum bringst du dann Vorschläge wie sich an den Apple Store zu wenden? Einfach aus Trollerei?
am 18.02.2024 22:09
ich kapiere das schon anscheinend sie nicht. Das Gerät wird beim Kauf registriert bei Apple. Oder nicht? Also geht das schon.
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