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Lösung

Betreff: Young L für nicht leibliches Kind abschließen
Hauwie
Smart-Analyzer
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Ich habe gestern eine Vertragsverlängerung auf Young L gebucht. Der Kundenberater sagte zu das dies geht, auch wenn es nicht mein leibliches Kind ist - wichtig sei das es mit mir in einem gemeinsamen Haushalt lebt. 

nach Upload des Schülerausweises kam promt die Ablehnung. Telefonisch ist zu diesem Thema niemand mehr zu erreichen bzw. fühlt sich zuständig. Der WhatsApp Tobi kann natürlich auch nicht weiterhelfen, konnte der ja auch noch nie…

Irgendwelche Tips an wen man sich persönlich wenden kann? Oder in der 2 Wochenfrist stornieren?

 

gruss,

 

rolf

 

Edit: @Hauwie Betreff erweitert.

2 Antworten 2
Hauwie
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ist es denn grundsätzlich möglich einen solchen Vertrag mit einem nicht leiblichen Kind im Haushalt abzuschließen? Habe fleißig gegoogelt, finde aber nichts dazu....

Hallo @Hauwie !

 

Nein. Nur wenn du Erziehungsberechtigter bist.

Siehe hier und hier S.77 Punkt 109

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"Was gilt bei Aktivierung eines Vodafone Young Tarifs für Minderjährige?
Vodafone Young für Minderjährige (auch Nutzer genannt) dürfen nur Sie als
Erziehungsberechtigter buchen. Sie als Erziehungsberechtigter sind unser Vertragspartner für die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit. Die initiale Aktivierung
eines Tarifs Vodafone Young durch Sie als Erziehungsberechtigter ist zulässig für Minderjährige zwischen 10 und 17 Jahren. Sie können nur einen Vodafone YoungVertrag pro Minderjährigen abschließen. Die Service-Nutzung durch den Minderjährigen mit Ihnen als Vertragspartner ist unter diesen Umständen zulässig und
uneingeschränkt möglich. Wir brauchen einen entsprechenden Legitimationsnachweis innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsaktivierung. Den Nachweis speichern
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nach Ablauf der Frist einen zusätzlichen Basispreis pro Monat von 15 Euro. Wir behalten uns das Recht vor, im Rahmen der Vertragslaufzeit den
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