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Lösung
am 26.01.2023 21:39
Hallo,
ich bekam eine Mail, dass die Vodafone Pässe laut EuGH verfassungswidrig wären und zum 31.03.2023 abgeschafft werden. Als Entlastung würde es 10GB Extra geben, was aber keine Option ist, wenn man wie ich, den Pass für High Definition Audio Streaming im PKW nutze. Da kommt man leider so weit nicht mit den besagten 10GB.
Was gibt es dazu für Möglichkeiten bzw. muss man das so hinnehmen, abgesehen vom Sonderkündigungsrecht?
Der Pass war eigentlich nur noch der letzte Grund einen klassischen Vertrag zu haben und kein Pre-Paid.
Viele Grüße
Martin
am 26.01.2023 22:59
Habe ich nach Wegfall der Pässe ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, die Anordnung der BNetzA bedingt kein Kündigungsrecht. Uns ist aber natürlich wichtig, dass Dich diese Entscheidung nicht benachteiligt. Deshalb bekommst Du von uns jeden Monat Extra-Datenvolumen. Damit kannst Du Deine Lieblings-App weiter ganz normal nutzen. Auch Deine Vertragslaufzeit ändert sich nicht.
am 26.01.2023 23:05
@MarTin1980 schrieb:Was gibt es dazu für Möglichkeiten bzw. muss man das so hinnehmen, abgesehen vom Sonderkündigungsrecht?
Ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt ist umstritten. Solange die Anbieter den Wegfall "angemessen" ausgleichen, dürfte es kein Sonderkündigungsrecht geben. Bei der Telekom gibt es jedenfalls kein Sonderkündigungsrecht, da es sich sich dort um eine monatlich kündbare Zubuchoption handelt. Wenn es bei VF Vertragsbestandteil ist (nicht kündbar während der Mindestvertragslaufzeit), könnte es während der Mindestvertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht geben. Sonderkündigungsrecht braucht es m.E eigentlich seit Dezember 2022 nicht mehr, da man ja nach Ablauf der MVLZ nurnoch 4 Wochen Kündigungsfrist hat, sofern VF auch für Altverträge die neuen Kündigungsfristen zugesteht, dann könnte aber auch VF binnen 4-Wochenfrist kündigen und den Kunden somit in einen teureren Vertrag "zwingen".
Da die Zero-Rating-Optionen von der Behörde verboten wurden, muss man es wohl hinnehmen. Wurde hier aber schon oft thematisiert.
am 26.01.2023 23:09
@MasterScorpion schrieb:Nein, die Anordnung der BNetzA bedingt kein Kündigungsrecht.
So pauschal muss das nicht stimmen. Wenn eine AGB-Klausel undurchführbar ist oder wird, kann an dessen Stelle die gesetzliche Regelung treten. Dann könnte es m.E. durchaus ein Sonderkündigungsrecht ergeben, sofern der VF-Pass ein Vertragsbestandteil ist und keine jederzeit kündbare Zubuchoption.
am 26.01.2023 23:12
Ick hol mir mal Popcorn^^
BTT: Wieviel Datenvolumen verbraucht HiRes-Audio bei dir monatlich?
27.01.2023 00:06 - bearbeitet 27.01.2023 00:13
Also wie so oft kann man das pauschal nicht sagen, da zum Beispiel ein großer Unterschied zwischen HD und Ultra HD Formaten gibt, aber Pi mal Daumen kann man vom 10 fachen oder mehr an Daten reden, umso höher Qualität der Lieder.
Und durch den Pass hat man bis dato ja keine Menge an Daten, die sichtbar ist und wo man das genau ablesen könnte. Aber so 300MB oder eher mehr bei Ultra HD und Album würde ich zu Grunde legen. Und wenn man 1-2h pro Tag die konsumiert, ist es mit 10GB auf keinen Fall getan.
hier die Lösung direkt von Amazon:
(1 Track bei 3:30min Länge)
Also grob sind bei 6-7 Titeln das erste GB verbraucht
Gruß
27.01.2023 00:09 - bearbeitet 27.01.2023 00:14
Mag sein, aber Ultra HD Inhalte jeden Tag zu hören, sind damit hinfällig und auch die 10GB tun's da nicht lange - schon gar nicht einen gesamten Monat
siehe Post davor
Gruß
am 27.01.2023 02:42
@MarTin1980 schrieb:
hier die Lösung direkt von Amazon:
(1 Track bei 3:30min Länge)
- SD (verlustbehaftet): 9 MB
- HD (verlustfrei, 44,1 kHz Abtastrate): 51 MB
- Ultra HD (verlustfrei, max. 192 kHz Abtastrate): 153 MB
Bei 44,1 kHz Abtastrate und 16 bit Abtasttiefe kommst du auf 16 bit * 44100 Hz = 705.600 bit/s - das muss noch mit 2 (für Stereo) multipliziert werden, also 1.411.200 bit/s, also 1,4 Mbit/s oder rund 176 kByte/s. Wohlgemerkt UNKOMPRIMIERT! Dein 3:30 min-Titel hätte damit -unkomprimiert- 37 MB -- und das ist genau auch die Menge, die bei einer CD gespeichert wird.
Wofür man hingegen in einem Fahrzeug -alleine schon aufgrund der Nebengeräusche- jetzt 192 kHz Abtastrate braucht, wenn die DACs das gar nicht hergeben, wirst du sicherlich vorne und hinten nicht beantworten können - und komme mir jetzt bitte nicht mit "aber die Qualität...". Du sitzt nicht in einem Tonstudio (wo selbst dort der Unterschied von 48 kHz zu 96 kHz schon schwer bis gar nicht erkennbar ist), sondern in einem AUTO!
Weiterhin: Deine Bluetooth-Verbindung zwischen Telefon und Radio gibt ebenfalls keine 192 kHz her - bei den standardmäßigen A2DP-Verbindungen ist bei 48 kHz Schluss.
am 27.01.2023 02:48
@bahnrat schrieb:
Wenn es bei VF Vertragsbestandteil ist (nicht kündbar während der Mindestvertragslaufzeit), könnte es während der Mindestvertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht geben.
Da liegt ja das Problem - die Option selbst war auch bei Vodafone monatlich künd- bzw. wechselbar. Meist war ja der erste Pass -ähnlich wie bei der Telekom bei StreamOn die jeweiligen Optionen- kostenlos und konnte dann auch entsprechend gewechselt werden. Nur wer mehr als einen Pass nutzen wollte, musste für den zweiten Pass dann bezahlen, wobei hier dann die kostenpflichtige Zusatzoption entfällt und das war's...
@bahnrat schrieb:
Sonderkündigungsrecht braucht es m.E eigentlich seit Dezember 2022 nicht mehr [...]
Du meinst seit 01.12.2021...
@bahnrat schrieb:
[...], da man ja nach Ablauf der MVLZ nurnoch 4 Wochen Kündigungsfrist hat, sofern VF auch für Altverträge die neuen Kündigungsfristen zugesteht, dann könnte aber auch VF binnen 4-Wochenfrist kündigen und den Kunden somit in einen teureren Vertrag "zwingen".
Zwingen nicht - der Vertrag wird dann ganz normal beendet und das war's. Der Kunde kann sich dann aussuchen, ob er weiterhin -gemäß neuerer Preismodelle- einen (Anschluss-)Vertrag abschließt -oder- ob er zur Konkurrenz wechselt...
@bahnrat schrieb:
Da die Zero-Rating-Optionen von der Behörde verboten wurden, muss man es wohl hinnehmen.
Korrekt - ähnlich wie man auch eine Mehrwertsteuererhöhung dulden muss.
27.01.2023 08:26 - bearbeitet 27.01.2023 12:23
Es handelt sich hier um ein "Kunden helfen Kunden" Forum. Es können hier keine Daten angefordert oder eingesehen werden. Siehe zu den Änderungen hier.
Wenn du mit dem als Ersatz zur Verfügung gestellten Datenvolumen unzufrieden bist, kannst du dies schriftlich z.B. über WhatsApp, Facebook oder Twitter klären. Ob dies etwas für dich ändern wird, kann ich nicht beurteilen aber fragen kostet nichts....
Im Hinterkopf sollest du behalten: Das Datenvolumen, dass du als Ersatz für den Pass erhälst entfällt bei Tarifwechsel oder Kündigung.
Vermutlich wird dein Red Alttarif so oder so zeitnahe die Mindestlaufzeit erreicht haben und ggf. Rabatte entfallen, weshalb du so oder so einen Tarifwechsel durchführen wirst. Im Rahmen dieser VVL werden dir ggf. über z.B. die KRG oder andere individuelle Angebote möglicherweise wieder ein Bonusdatenvolumen angeboten, dass deine Nutzung umfassend abdeckt.