Vodafone Pass nur noch bis 31.03.2023
MarTin1980
App-Professor
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Hallo, 

 

ich bekam eine Mail, dass die Vodafone Pässe laut EuGH verfassungswidrig wären und zum 31.03.2023 abgeschafft werden. Als Entlastung würde es 10GB Extra geben, was aber keine Option ist, wenn man wie ich, den Pass für High Definition Audio Streaming im PKW nutze. Da kommt man leider so weit nicht mit den besagten 10GB.

 

Was gibt es dazu für Möglichkeiten bzw. muss man das so hinnehmen, abgesehen vom Sonderkündigungsrecht?

Der Pass war eigentlich nur noch der letzte Grund einen klassischen Vertrag zu haben und kein Pre-Paid.

 

Viele Grüße 

Martin

32 Antworten 32

<<< Da liegt ja das Problem - die Option selbst war auch bei Vodafone monatlich künd- bzw. wechselbar.  >>>
Na dann kann VF einfach monatlich kündigen, was auch geschehen ist, das ist dann auch rechtlich nicht angreifbar.

Warum speichert man die Musik nicht offline?

Bietet eigentlich jeder Streaminganbieter an.

 

 

In meinem Bentley Continental GT Mulliner wird die 20-channel Naim selbstverfreilich nur mit HiRes-Audio bespielt. Diese MP3 werden auch sofort abspielverweigert. Verstehe das Problem hier auch nicht, die Anbindung an Mobiles Internet ist kostenfrei inkludiert und eh unlimited.

BTT: es darf also von iwas um die 20-30 GB an Datenvolumen monatlich für HiRes-Audio ausgegangen werden. Wenn dir da ein entsprechendes Angebot seitens Vodafone offeriert wird, dann kannste zuschlagen. Imho würde ich Richtung März noch warten, ob da noch was kommt^^

Richtig, mit 20-30GB wäre man safe aber nicht mit 10GB.

 

klar kann man offline speichern, aber nicht wenn man gerne von Amazon auf seine Bedürfnisse angepasste Playlists hören und nicht vor jeder Fahrt, sich ein Album offline daheim runterladen will

@MarTin1980 um jetzt mal ganz ehrlich zu sagen verstehe ich das Ganze sowieso nicht . Du bekommst etwas für lau und beschwerst dich noch darüber das es zu wenig ist. VF hat auf diese Entwicklung überhaupt keinen Einfluß gehabt und muß sich genau wie alle anderen einem Gerichtsurteil des EUG beugen. Niemand muß und kann  auf die Bedürfnisse einzelner Rücksicht nehmen und genau diesem alles zur Verfügung stellen. Solltest du weiteren Bedarf haben dann mußt eben Datenvolumen dazubuchen.


@MarTin1980  schrieb:

Richtig, mit 20-30GB wäre man safe aber nicht mit 10GB.

 

klar kann man offline speichern, aber nicht wenn man gerne von Amazon auf seine Bedürfnisse angepasste Playlists hören und nicht vor jeder Fahrt, sich ein Album offline daheim runterladen will


Klar geht das.

Habe ich bei Spotify nicht anders gemacht.

Nicht ohne Grund gibt es bei den Diensten den Offlinemodus.

Einfach mal sich damit 5 Minuten beschäftigen.

Und wenn einem das Datenvolumen nicht reicht, höheren Tarif nutzen.

Ich bei meinem Verbrauch von mind. 300gb im Monat bin auf unlimited gegangen.

Und die Diskussion wegen Pass kann man am besten bei der BNeztA führen.

Mal ehrlich, werdet ihr dafür bezahlt von Vodafone? Ich muss mich nicht rechtfertigen, da ich den Pass hatte und mich jetzt nicht verbiegen muss. Wenn das alles so super komfortable wäre, hätte es den Pass nie gegeben bzw hätte nie jemand ihn gebraucht.

 

setzt mal die rote Brille ab

@MarTin1980 Ich kann deinen Unmut verstehen, aber es ist nunmal so, dass hier Verbraucherschützer gegen Vodafone und die Telekom wegen der Zero-Rating-Angebote geklagt und letzten Endes vor dem BGH und dem EuGH gewonnen haben.

 

Deren Argumentation war immer mit der Netzneutralität und das die Datenvolumina ohne Zero-Rating stärker steigen würden -- dass das bisher nicht der Fall ist, ist halt ein Problem der Argumentationskette, das du -und viele andere Nutzer auch- jetzt ausbaden dürfen. Mich betrifft der Fall selbst auch - und ich bin ehrlich gesagt richtig *sauer*, dass Videostreaming im Hotel jetzt nicht mehr nicht angerechnet wird, sondern ich teuer Datenvolumen nachkaufen muss -- aber das ändert nichts an den Urteilen, die hier erstritten wurden.

 

Wir können als Verbraucher nur hoffen, dass die Preise pro GB jetzt wirklich fallen - oder in den sauren Apfel beißen und richtige Datenflats kaufen.

 

Mich würde es übrigens auch nicht wundern, wenn es in Zukunft -anders als derzeit- nicht Tarife mit unterschiedlichen Datenvolumina, sondern Tarife mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten, dafür aber Flatrates gibt. Dort entscheidet man sich dann halt, ob die kleine Flat für Musikstreaming und mal ein Video in geringer Auflösung mit Buffering sein darf -oder- ob man die große Flat mit richtig Bumms braucht (und dann auch dafür bezahlt), dafür dann aber auch ordentlich Bandbreite für mehrere parallele Videostreams bekommt...

@MarTin1980 

Mich *piep*t es auch an, das es verboten wurde.

Nur können wir daran nix ändern.

Man könnte ja mal klagen, das es erlaubt wird.

Macht nur keiner.

Und die Begründung vom EuGH fand ich auch nicht gut formuliert und hätte die BNetzA auch anders auslegen können.

Denn das Urteil bezog sich auf Ungarn und da lief ZeroRating anders als in Deutschland.


@Gr3g  schrieb:

Diese MP3 werden auch sofort abspielverweigert.


Dann lass Dir ein vernünftiges Autoradio einbauen. Smiley (zwinkernd)