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Lösung
am 18.08.2021 14:19
Hallo, ich studiere seit ein paar Wochen in den Niederlanden und bin mehrfach über die Grenze heim gefahren. Nun erhalte ich eine SMS, dass Roaming nur bei vorübergehenden Reisen erlaubt sei und ich als "Permanent Roamer" nachbelastet werden kann. Wonach wird die faire Nutzung bemessen, nach Zeit oder nach verbrauchtem Volumen?
Kann ich meinen Vertrag ggf. kündigen, da ich nun einen Wohnsitz in den Niederlanden habe und vermutlich demnächst mehr Zeit dort eingeloggt sein werde und mehr Volumen dort verbrauche?
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22.08.2021 12:36 - bearbeitet 22.08.2021 12:41
Was steht denn konkret aktuell in der Info-SMS (genauer Wortlaut)?
@EK2020 schrieb:
@reneromann schrieb:
Du scheinst den Nachsatz mit der Datengebühren-Sperre nicht berücksichtigt zu haben. Sobald du mehr als 59,50 € (50 € netto) an Datenverbindungen "verbraucht" hast, wird die Datenverbindung unterbrochen...
also keine rückwirkende Berechnung
Rückwirkend nie. Immer nach der entsprechenden Info-SMS die nach der Info SMS kommt die die Änderung in 14 Tagen ermöglicht. Erst dann wird die zukünftige Nutzung mit Aufschlägen berechnet.
Sobald eine Änderung der Nutzung erfolgt, entfallen auch wieder die Aufschläge.
@EK2020 schrieb:
Wie wird die Roaming-Nutzung eigentlich bei einer One-Number Mulitsim berechnet? Meine Zweitkarte war letzte Woche in D im alten Ipad online, also einebucht ohne Verbrauch von Volumen, während ich in NL war, kurz eingebucht, etwas gestreamt, dann ausgeschaltet. Wird die Nutzung nach SIM oder Vertrag berechnet?
Sollte man so nicht machen.
Siehe in den Hinweisen zur One Number Multisim:
22.08.2021 13:23 - bearbeitet 22.08.2021 13:25
@EK2020 schrieb:
@reneromann schrieb:
Du scheinst den Nachsatz mit der Datengebühren-Sperre nicht berücksichtigt zu haben. Sobald du mehr als 59,50 € (50 € netto) an Datenverbindungen "verbraucht" hast, wird die Datenverbindung unterbrochen...
also keine rückwirkende Berechnung
Die Berechnung läuft weiterhin rückwirkend für den (anteilig) verbrauchten Traffic - wie bei jedem Laufzeitvertrag. Allerdings fängt die Berechnung der Aufschläge frühestens mit der Info über die Aufschläge an - nicht rückwirkend für die Zeit vor der Info.
Jedoch wird bei Erreichen der 59,50 € (vorsorglich) eine Sperre ausgelöst, die weiteren Datentraffic unterbindet und die du aktiv entfernen lassen musst. Das soll dich davor schützen, dass du mehrere 100 € an Datenverbrauch im Ausland - insbesondere im Nicht-EU-Ausland - verursachst und am Ende auf der Rechnung die unschöne Überraschung kommt.
@EK2020 schrieb:
@reneromann schrieb:
Solltest du also in deinem Wohnheim/WG/Wohnung in den Niederlanden WLAN via Festnetz nutzen, wäre dies logischerweise dem Aufschlag beim Mobilfunk vorzuziehen...
Der Vermieter stellt für drei Mietparteien DSL 14.000 von Ziggo zur Verfügung (also effektiv am Abend ca. DSL 500... mit viel Glück)
Dann würde ich als Erstes hier den Vermieter zur Behebung des Missstands auffordern - denn wenn ich für eine Internetleitung im Mietvertrag bezahle, erwarte ich auch, dass diese jederzeit funktioniert und es keine Einschränkungen gibt. Wenn der Vermieter dies nicht sicherstellen kann, würde ich die Miete nach Mangelmeldung und Firstsetzung zur Behebung entsprechend kürzen und mir selbst eine eigene Leitung holen (davon abgesehen würde ich mir eh immer eine eigene Leitung holen, weil ich keinen Bock auf irgendwelche shared Leitungen habe, bei denen ich nicht weiß, wer da noch mit welchen Geräten im Netz hängt und was diese Leute treiben und ich auch keine Möglichkeit habe, diese an meine Anforderungen "anzupassen").
@EK2020 schrieb:
Wie wird die Roaming-Nutzung eigentlich bei einer One-Number Mulitsim berechnet? Meine Zweitkarte war letzte Woche in D im alten Ipad online, also einebucht ohne Verbrauch von Volumen, während ich in NL war, kurz eingebucht, etwas gestreamt, dann ausgeschaltet. Wird die Nutzung nach SIM oder Vertrag berechnet?
Und du glaubst nicht, dass das auffallen würde?
Davon abgesehen, gilt die Regelung auf "der überwiegende Teil der Nutzung" - die OneNumber MultiSIM, die im iPhone zwar online ist und kein Datenvolumen verbraucht, reicht da nicht aus, um die Roaming-Regelung auszuhebeln - weil dann trotzdem der Großteil der Nutzung außerhalb Deutschlands erfolgt.
Wie gesagt - bei den Fair-Use-Roaming-Regelungen gibt es drei Parts:
a) Unter 4 Monaten Nutzung im Ausland passiert gar nichts
b) Nur wenn man im gleitenden Zeitraum von 4 Monaten mehr als 50% der Zeit roamt, greifen die Zuschläge
c) und auch nur dann, wenn die "hauptsächliche" Nutzung im Ausland erfolgt
Ausnahme: Man weist nach, dass man an das Vertragsland eine feste Bindung hat, z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag o.ä.
Bei dir wäre auch bei der One-Number-SIM trotzdem Punkt b) und c) erfüllt - es würde also zu Aufschlägen kommen. Ausnahme in meinen Augen: Dein iPad verbraucht in Deutschland mehr Datenvolumen, als du in den Niederlanden verbrauchst - aber das reine Einlegen der SIM und Eingebucht lassen ohne Datentraffic reicht definitiv nicht.
am 22.08.2021 13:57
Rein akademisch gesprochen... über wieviel mobilen Traffic in NL reden wir hier, der voraussichtlich ausgeglichen bzw. überboten werden muss? Wenn schon Exploit, dann rischtisch. ![]()
am 22.08.2021 13:59
Dann würde ich als Erstes hier den Vermieter zur Behebung des Missstands auffordern - denn wenn ich für eine Internetleitung im Mietvertrag bezahle, erwarte ich auch, dass diese jederzeit funktioniert und es keine Einschränkungen gibt. Wenn der Vermieter dies nicht sicherstellen kann, würde ich die Miete nach Mangelmeldung und Firstsetzung zur Behebung entsprechend kürzen und mir selbst eine eigene Leitung holen (davon abgesehen würde ich mir eh immer eine eigene Leitung holen, weil ich keinen Bock auf irgendwelche shared Leitungen habe, bei denen ich nicht weiß, wer da noch mit welchen Geräten im Netz hängt und was diese Leute treiben und ich auch keine Möglichkeit habe, diese an meine Anforderungen "anzupassen").
ja, könnte man machen, aber ich hatte das Glück, eine bezahlbare Unterkunft, ruhig und in bester Innenstadtlage, zu finden, da werde ich jetzt nicht wegen der langsamen Leitung die Stimmung verderben.
Meine Lösung heisst:
Red Unlimited
Onbeperkt € 32,50
Also 32 Euro für unlimitiert 5G und noch 25 GB in der EU, warum dann den Vermieter ärgern und warum aufwendige Spiele mit der Mulit-SIM. Hat mich halt nur interessiert.
Es gibt ja noch mehr interessante Feinheiten: die Kommilitonen, die, da grenznah, in D wohnen und nach NL pendeln, da wird das in NL verbrauchte Volumen ja garnicht als Roaming erfasst, so hörte ich.
Abschließend gebe ich Entwarnung, ich will nicht mit der Multi-SIM tricksen.
Vielen Dank für die vielen interessanten Hinweise.
am 22.08.2021 14:05
@EK2020 schrieb:
Es gibt ja noch mehr interessante Feinheiten: die Kommilitonen, die, da grenznah, in D wohnen und nach NL pendeln, da wird das in NL verbrauchte Volumen ja garnicht als Roaming erfasst, so hörte ich.
Korrekt - weil diese als "Grenzpendler" mit dauerhafter Bindung zu Deutschland gelten.
Diese sind explizit beim EU-Roaming mit eingeschlossen - auch über längere Zeit...
am 22.08.2021 14:11
aber auf den Exploit bin ich ja doch noch gespannt.... Stichwort Kundenbindung, nette Kundin, die vielleicht noch Jahrzehnte bei Vodafone-D bleiben könnte.... aber nix Illegales, gell!
22.08.2021 14:51 - bearbeitet 22.08.2021 15:00
Illegal nicht, auch nicht unter Stichwort Kundenbindung zu verschlagworten, bisher nur imco nicht innerhalb der workflows bei VF verortet. Nur nach meiner Meinung mit viel zuviel Aufwand und einer zuküftigen Unsicherheit verbunden. ![]()
Und den Anstoss has du selbst gegeben...
Du wärest sozusagen auf die stillschweigende Duldung seitens VF angewiesen, ähnlich der lustischen Mitmenschen, die sich 'nen Unlimited Mobile-Tarif holen und die SIM in einen LTE-Router stecken. Und sich anschließend brüsten 3 TB durch den Äther zu jagen. Zumindest in diesen Fällen ist mir kein Einschreiten seitens VF bisher bekannt, wird aber sicher passieren, wenn dies zum Volkssport wird und andere Netzteilnehmer dadurch spürbar beeinträchtigt werden. Eine Bandbreitenbegrenzung wäre dann wohl die einfachste Lösung.
BTT: die InklusivGB beim Roaming innerhalb EU sind bekannt. Wenn man also innerhalb
derer absehbar bliebe könnte man durch Download innerhalb von Schland für den betreffenden Rechnungslauf dieses ausgleichen bzw. übertreffen.
Das bedeutet man müsste Fernzugriff auf das in Schland angeschlossene Gerät haben und zudem irgendwie diesen Traffic generieren können. Und an diesem Punkt ist imho der hierfür notwendige Aufwand schlicht zu hoch.
Ein automatischer workflow bei VF, um dies zu unterbinden besteht imho momentan nicht. Nur die obig bereits gegebenen Anmerkungen seitens VF weisen darauf hin, dass der Traffic-Counter usw. bei VF mit gleichzeitigem Traffic bei MultiSIMs in-und außerhalb Schlands nicht sehr gut umgehen kann. Ob dies nur zu einer fehlerhaften Traffic-Berechnung führt, oder noch andere Nachteile mit sich bringt, ist mir unbekannt^^
Abgesehen davon, besteht immer die Möglichkeit, dass die verwendeten Services bei Auffälligkeiten manuell überprüft werden!