Frage
Antwort
Lösung
am 18.08.2021 14:19
Hallo, ich studiere seit ein paar Wochen in den Niederlanden und bin mehrfach über die Grenze heim gefahren. Nun erhalte ich eine SMS, dass Roaming nur bei vorübergehenden Reisen erlaubt sei und ich als "Permanent Roamer" nachbelastet werden kann. Wonach wird die faire Nutzung bemessen, nach Zeit oder nach verbrauchtem Volumen?
Kann ich meinen Vertrag ggf. kündigen, da ich nun einen Wohnsitz in den Niederlanden habe und vermutlich demnächst mehr Zeit dort eingeloggt sein werde und mehr Volumen dort verbrauche?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
22.08.2021 14:51 - bearbeitet 22.08.2021 15:00
Illegal nicht, auch nicht unter Stichwort Kundenbindung zu verschlagworten, bisher nur imco nicht innerhalb der workflows bei VF verortet. Nur nach meiner Meinung mit viel zuviel Aufwand und einer zuküftigen Unsicherheit verbunden.
Und den Anstoss has du selbst gegeben...
Du wärest sozusagen auf die stillschweigende Duldung seitens VF angewiesen, ähnlich der lustischen Mitmenschen, die sich 'nen Unlimited Mobile-Tarif holen und die SIM in einen LTE-Router stecken. Und sich anschließend brüsten 3 TB durch den Äther zu jagen. Zumindest in diesen Fällen ist mir kein Einschreiten seitens VF bisher bekannt, wird aber sicher passieren, wenn dies zum Volkssport wird und andere Netzteilnehmer dadurch spürbar beeinträchtigt werden. Eine Bandbreitenbegrenzung wäre dann wohl die einfachste Lösung.
BTT: die InklusivGB beim Roaming innerhalb EU sind bekannt. Wenn man also innerhalb
derer absehbar bliebe könnte man durch Download innerhalb von Schland für den betreffenden Rechnungslauf dieses ausgleichen bzw. übertreffen.
Das bedeutet man müsste Fernzugriff auf das in Schland angeschlossene Gerät haben und zudem irgendwie diesen Traffic generieren können. Und an diesem Punkt ist imho der hierfür notwendige Aufwand schlicht zu hoch.
Ein automatischer workflow bei VF, um dies zu unterbinden besteht imho momentan nicht. Nur die obig bereits gegebenen Anmerkungen seitens VF weisen darauf hin, dass der Traffic-Counter usw. bei VF mit gleichzeitigem Traffic bei MultiSIMs in-und außerhalb Schlands nicht sehr gut umgehen kann. Ob dies nur zu einer fehlerhaften Traffic-Berechnung führt, oder noch andere Nachteile mit sich bringt, ist mir unbekannt^^
Abgesehen davon, besteht immer die Möglichkeit, dass die verwendeten Services bei Auffälligkeiten manuell überprüft werden!
am 18.08.2021 14:39
@EK2020 schrieb:
Hallo, ich studiere seit ein paar Wochen in den Niederlanden und bin mehrfach über die Grenze heim gefahren. Nun erhalte ich eine SMS, dass Roaming nur bei vorübergehenden Reisen erlaubt sei und ich als "Permanent Roamer" nachbelastet werden kann. Wonach wird die faire Nutzung bemessen, nach Zeit oder nach verbrauchtem Volumen?
Primär nach Aufenthaltszeit - jeder Tag, an dem du dich ausschließlich im Roaming-Netz aufhältst, geht dabei für die Fair-Use-Policy mit rein; Tage an denen du dich sowohl im Roaming- als auch im Heimatnetz befindest (z.B. als Grenzpendler) hingegen nicht...
@EK2020 schrieb:
Kann ich meinen Vertrag ggf. kündigen, da ich nun einen Wohnsitz in den Niederlanden habe und vermutlich demnächst mehr Zeit dort eingeloggt sein werde und mehr Volumen dort verbrauche?
Nein - denn dein Vertrag umfasst explizit sowohl die Fair-Use-Policy als auch die Roaming-Aufschläge - diese sind also keine "überraschenden" Kosten. Du kannst den Vertrag also auch im Ausland so (unter Berücksichtigung der bereits bei Vertragsschluss bekannten Fair-Use-Policy und den entsprechenden Aufschlägen) nutzen, wie du ihn abgeschlossen hast. Frühestes Vertragsende wäre daher der "normale" Kündigungstermin zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit...
am 18.08.2021 14:59
Ergänzend zu @reneromann :
Die genaue Regelung findest du hier S.68:
am 18.08.2021 15:01
Hi, vielen Dank für die Erläuterung. Habe gerade mal in NL angerufen. Der Vodafone-Shop in NL meinte, ich solle den deutschen Vertrag nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) kündigen, da Wohnsitz ja nun NL sei. Wo kann ich das veranlassen, schriftlich?
18.08.2021 15:10 - bearbeitet 18.08.2021 15:17
Nirgends, da das hier genannte TKG bei deinem Mobilfunkvertrag nicht greift. (Siehe dazu im Post von @reneromann oder z.B. hier)
Wie lange bist du denn in den Niederlanden? Kommst du mit Semesterferien in Deutlschland nicht mit den 4 Monaten jeweils hin? Ansonsten: Wie lange bist du dort im Studium? Für 1-2 Auslandssemsester oder länger? Wenn du weniger wie 12 Monate dort bist, kannst du auch über die Vodafone Pause nachdenken.
18.08.2021 15:34 - bearbeitet 18.08.2021 15:34
Nur um das nochmal klarzustellen:
Der angesprochene § 46 ( 8 ) TKG regelt Umzüge - soweit schon richtig, aber dort heißt es auch, dass die Kündigung nur dann greift, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann - sollte sie wie vertraglich vereinbart erbracht werden können, zieht der Vertrag mit um.
Und da kommt der Knackpunkt: Für Festnetzleitungen steht außer Frage, dass ein deutscher Anbieter im Ausland keine Festnetzanschlüsse schalten kann und daher ein Sonderkündigungsrecht greift - aber bei Mobilfunkanschlüssen ist einerseits in der Regel von Vornherein Roaming mit enthalten (d.h. entsprechende Aufschläge und Kosten sind vertraglich vereinbart) und andererseits ist der Vertrag eben nicht an eine gezielte Adresse gebunden.
am 18.08.2021 16:13
Naja, ich habe ja bei Vertragsschluss lediglich Reisen im Sinn gehabt, folglich hätte ich damit die Bedingungen der Fair-Use-Policy willentlich beeinflussen können, durch den Umzug bin ich aber automatisch immer Permant Roamer, ich kann das Nutzungsverhalten nicht mehr duch Ortswechsel anpassen. Bei Daueraufenthalt (dort steht: "beliebiger viermonatiger Betrachtungszeitraum" und nicht "maximal 4 Monate"), kann ich es drehen und wenden wie ich will, selbst wenn ich jedes Wochenende nach Deutschland fahren würde, ich verbringe immer mehr Zeit in den Niederlanden. Ist der Vertrag wirklich nicht ortsgebunden? Mit alleinigem Wohnsitz Niederlande kann ich einen Vodafone-Vertrag in Deutschland abschließen? Ich frage deshalb, da ich für den niederländischen Vertrag zwingend eine dortige Bürgernummer benötige.
am 19.08.2021 09:58
Ich habe mir nochmal die RLAH-EU-Regelung angeschaut. Da ja sowohl das Einbuchen alsauch die Nutzung im 4-Monats-Zeitraum im Ausland als Roaming gewertet werden, wäre es ja nicht mehr möglich, das vertragliche Leistungsspektrum (Telefon-Flat, SMS-Flat, Volumen) überhaupt noch ohne Aufpreis zu nutzen. Liegen in dem 4-Monats-Zeitraum mehr als 61 Tage Auslands-Einbuchung vor, dann wäre jedes Gespräch und jedes MB kostenpflichtig. Die vertraglich zugesagte Leistung wäre dann garnicht mehr nutzbar. Siehe dazu auch die Verbraucherzentrale:
am 19.08.2021 11:51
@EK2020 schrieb:
Ich habe mir nochmal die RLAH-EU-Regelung angeschaut. Da ja sowohl das Einbuchen alsauch die Nutzung im 4-Monats-Zeitraum im Ausland als Roaming gewertet werden, wäre es ja nicht mehr möglich, das vertragliche Leistungsspektrum (Telefon-Flat, SMS-Flat, Volumen) überhaupt noch ohne Aufpreis zu nutzen. Liegen in dem 4-Monats-Zeitraum mehr als 61 Tage Auslands-Einbuchung vor, dann wäre jedes Gespräch und jedes MB kostenpflichtig.
Das war dir aber bei Abschluss des Vertrages bekannt bzw. ist Vertragsgegenstand seit Vertragsbeginn. Dementsprechend ist das auch keine Anpassung - und du kannst das vertragliche Leistungsspektrum zu den vertraglich vereinbarten Konditionen, und die sehen die Roaming-Aufschläge explizit vor, sehr wohl nutzen.
Das das bei dir -weil du selbst die Änderung zu vertreten hast- entsprechende Mehrkosten verursacht, ist dabei alleine dein Problem, begründet aber insbesondere kein Sonderkündigungsrecht. Denn der Grundsatz im deutschen (Vertrags-)Recht lautet noch immer, dass Verträge einzuhalten sind - in deinem Fall also, dass du den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen hast, egal ob du ihn nutzen kannst oder nicht -- es wäre deine Entscheidung gewesen, einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit zu wählen.
@EK2020 schrieb:
Siehe dazu auch die Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentralen schreiben gerne viel und stellen auf ihren Seiten auch gerne ihre Meinung als rechtlich verbindlich dar - nur hat bisher -seit 2017- noch keine Verbraucherzentrale gegen die Praxis irgendwelche Gerichtsurteile erfochten, die ihre Sicht der Dinge gerichtlich feststellen lassen. Du solltest also eher davon ausgehen, dass ihre Ansicht der Dinge im Zweifel vor Gericht so nicht durchsetzbar ist.
Mir wären auch maximal Vergleiche bekannt, bei denen der Anbieter den Kunden gegen eine Abschlagszahlung (und die war immer deutlich höher als die 3 Monate aus dem TKG und orientierte sich an der Restlaufzeit des Vertrages) vorzeitig aus dem Vertrag gelassen haben -- und da stellt dich dann auch immer die Frage, ob die dann anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten bei einem solchen Vergleich dann die Sache noch immer lohnenswert machen.
Wie gesagt - wenn die Situation nur vorübergehend ist, könnte man über ein Aussetzen des Vertrages ("Vodafone Pause") nachdenken - oder du findest jemanden, der den Vertrag übernimmt. Nur eine vorzeitige Kündigung fällt halt flach - weil "Permanent Roaming" und die damit fälligen Aufschläge bereits bei Vertragsbeginn vertraglich vereinbart wurde. Das gilt übrigens nicht nur für den Verzug in's EU-Ausland, sondern auch für den Verzug in's Nicht-EU-Ausland...
Denn der Hintergrund hinter der Fair-Use-Policy beim Roaming war, dass sich ein EU-Bürger eben nicht eine Karte vom Anbieter X aus Land A kauft, bei der der Preis sehr gering ist und diese dauerhaft in Land B bei Anbieter Y nutzt. Und dies wäre jetzt genau dein Fall...
am 19.08.2021 14:40
Vielen Dank für die Hinweis. Ja, pacta sunt servanda. Was genau ist Vertrag geworden? Der nette Mitarbeiter vom Vodafone-Shop sagte vor Vertragabschuss: "mit der Karte kannst du in der EU jeden Monat 20GB surfen". Der Begriff der Fair-use-Policy fiel nicht. Die Fair-use-policy kenne ich seit der SMS von Vodafone letzte Woche, den Begriff Permant Roamer seit gestern, und der Schutzzweck der Norm ist, da stimme ich zu, den Provider vor dem Kauf in Billig-Ländern und der dauerhaften Nutzung in Hochpreis-Ländern zu schützen. Hier ist es aber umgekehrt, gekauft im Hochpreis-Land Deutschland, während ich eine Unlimited-Flat in den NL für 30 Euro pro Monat bekommen würde.
Wie schon geschrieben, ich würde den Vertrag gerne behalten, aber nicht, wenn ich für jede Nutzung, egal ob SMS oder Volumen zusätzlich bezahlen muss. Ist meine Darstellung oben den eigentlich richtig, dass ich allein durch die dauerhafte Einbuchung in den NL keinerlei kostenfrei inkludiertes Volumen mehr habe?
Vodafone-Pause, ja, gute Idee, geht aber nur eimalig für 12 Monate, richtig? Umschreibung auf anderen Teilnehmer: Young-Tarif, könnte meine Schwester nehmen, die sucht sogar gerade einen neuen Anbieter, aber auch dort ab Januar Daueraufenthalt in der Schweiz...
Gibt es nun keine außergerichtliche Lösung? Wie schon gesagt, ich würde den Tarif gerne behalten, aber Tarifpreis und Dauerzuschläge zusätzlich kann ich sicher nicht bezahlen.
Habe hier gerade eine "einfache" Berechnung gefunden, wie soll der Laie das bei Vertragsabschluss kennen?
Für den Fall, dass ein Kunde wirklich nur ein Inklusivvolumen hat und danach offline ist, darf der Anbieter jenen Kunden, die kein unbegrenztes Datenvolumen nutzen, einen Betrag für übermäßiges Roaming in Rechnung stellen, wenn sie weniger als 2,68 Euro pro Gigabyte bezahlen. Hat ein Kunde zu Hause einen Vertrag mit unlimitierter Telefonie und SMS sowie 3 GB Daten für 30 Euro monatlich, so muss der Kunde 30 (Euro) durch 3 (Gigabyte) teilen - also Grundgebühr geteilt durch Datenvolumen - und bekommt einen Wert von 10 (Euro pro Gigabyte). Dieser Wert liegt über den genannten 2,68 Euro, die gebuchten 3 GB können vollumfänglich im EU-Ausland genutzt werden.
Hat der Kunde zum gleichen Preis aber 15 GB Datenvolumen gebucht, so liegt der rechnerische Wert bei 2 Euro pro GB (30 ÷ 15 = 2). In diesem Fall kommt eine weitere komplizierte Formel zum Einsatz, die den Großhandelspreis für Daten von 3,57 Euro beinhaltet. Dazu wird der Monatspreis des Vertrags durch diesen Großhandelspreis geteilt (30 ÷ 3,57 = 8,4) und dieser Wert von 8,4 verdoppelt. Das Ergebnis von 16,8 ist die Höhe des Gigabyte-Volumens, dass der Nutzer im EU-Ausland ohne weitere Kosten versurfen kann. Darüber hinaus darf der Anbieter Kosten von 5,334 Euro pro GB berechnen.
Wichtig: Der Anbieter muss über dieses Limit informieren und auch mitteilen, wenn das Volumen im Ausland verbraucht wurde.
Dauerhafte Nutzung im Ausland nicht ohne Weiteres zulässig
Der Handytarif sollte in dem Land abgeschlossen worden sein, in dem die Nutzung vorrangig erfolgt. Denn wenn der Tarif innerhalb von vier Monaten den überwiegenden Teil der Zeit im Ausland genutzt wurde, ist der Anbieter berechtigt, vom Kunden einen Nachweis für die zukünftige Hauptnutzung im Inland zu verlangen. Wie die Anbieter das umsetzen werden, bleibt abzuwarten. Als Beleg will Telefónica beispielsweise folgende Dokumente gelten lassen: Ein Nachweis über ein dauerhaftes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis, wiederkehrende Vollzeitstudienkurse, Erklärungen und Nachweise von Arbeitgebern oder Bildungseinrichtungen, eine Eintragung im Einwohnerregister, aus der hervorgeht, dass sich der Kunde im Mitgliedstaat dauerhaft aufhält, und andere vernünftige Unterlagen, die stabile Bindungen oder den festen Wohnort belegen können (beispielsweise Mietverträge). Erfolgt dieser Nachweis nicht, darf dem Kunden ein Aufschlag zu seinem nationalen Tarif in Rechnung gestellt werden.
Je nach Handhabung des Anbieters und Möglichkeit des Nachweises dürften somit selbst Winter-Residenzler auf Mallorca eine Nutzungsmöglichkeit beim EU-Roaming haben. Auch für Pendler sollte es keine Probleme geben. Allerdings: Wer sich gezielt im Ausland einen Billig-Vertrag zulegt, ohne jegliche Beziehung zu dem Land zu haben, der wird künftig zuzahlen müssen.