Frage
Antwort
Lösung
am 09.11.2021 21:36
Guten Tag,
ich habe zwei Fragen bezüglich des neuen TKG, das ab 1. Dezember 2021 in Kraft tritt.
1. Frage: Gilt dieses Gesetz auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurde, also besonders Kündigungsrecht (1 Monat Kündigungsfrist) und eine automatische Vertragsverlängerung von einem Monat nach den 24 Monaten Vertragslaufzeit (anstatt 1 Jahr)
2. Frage: Wenn ich meinen Vertrag nach dem 1. Dezember 2021 verlängere und damit eine neue 24 Monate Vertragslaufzeit habe, gilt dann auch das neue TGK? Weil die Frage ist, ob eine Vertragsverlängerung automatisch auch ein neuer Vertrag bedeutet, da man ja auch einen neuen Tarif und weiteres wählt, wenn man verlängert und auch die 24 Monate neu starten mit einem eigentlich ja dann neuen Vertrag.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Viele Grüße
Daniel
am 09.11.2021 21:47
Atm
1. Nein
2. Ja
13.11.2021 20:18 - bearbeitet 13.11.2021 20:19
"Bislang haben sich zum Beispiel Handy- oder Internetverträge oft automatisch um ein Jahr verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes können Verbraucher aber nun künftig nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Das gelte nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Verträge, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen."
https://live.vodafone.de/live/article/hub01-home-digital-news-netz/11147801
am 17.11.2021 11:52
Die Verlängerung auf unbestimmte Zeit gilt auch für alte Verträge. Für Neuverträge setzt vodafone das auch schon jetzt um.
am 07.12.2021 10:20
Hallo zusammen, ich hänge mich hier mal mit einer Frage dran:
Ich habe einen Vertrag (mit Partnerkarte), der automatisch verlängert wurde, somit nicht mehr in den ersten 24 Monaten Mindestlaufzeit steckt.
Diesen habe ich vor der TKG Novelle zum 30.03.2022 gekündigt (da ist das zusätzliche Jahr rum).
Kann ich jetzt online die Kündigung zurücknehmen, um gleich wieder mit neuer, kürzerer Kündigungsfrist zu kündigen? Wenn ich heute kündgie, müsste ja der 07.01.2022 drin sein. Das würde noch nen dreistelligen Betrag sparen.
Ich hab da bei Vodafone etwas Bammel. Nicht dass ich die Kündigung zurücknehme, und dann wieder hundert Jahre Mindestlaufzeit anstehen....
Danke
am 07.12.2021 12:17
Ja, der workaround mit dem Vorziehen der Kündigung sollte funktionieren. Die schnellste Umsetzungs-Variante sollte die über dein MeinVodafone-Konto sein.
am 21.11.2022 11:17
Hallöle,
zu Punkt 2 hätte ich nochmal eine Frage:
Ich bin seit Jahren Mobilfunk-Kunde bei Vodafone und habe am 10.12.21 meinen Vertrag verlängert/gewechselt. Bedeutet das nun, dass ich noch in der MIndesvertragslaufzeit bin --> weil neuer Vertrag ab 10.12..
Oder ist die Mindestvertragslaufzeit durch meine langjährige Vertragsbeziehung mit Vodafone nun tatsächlich schon "abgelaufen" und ich könnte jederzeit kündigen (neues TKG)?
Wär euch sehr dankbar für eine Rückmeldung 🙂
am 22.11.2022 19:41
Wenn du im Dezember 2021 deinen Vertrag verändert hast, dann begann da auch eine erneute 2jährige Mindestvertragslaufzeit... zudem steht letztere auf jeder Monatsrechnung mit drauf...
am 23.11.2022 04:06
Beim TKG §56 hat es nur eine Änderung bzgl. der automatischen Verlängerung gegeben nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gegeben.
alt: Automatische Verlängerung -> Jährlich-> Kündigung nur zum Ablauf möglich.
neu: Automatische Verlängerung -> monatlich kündbar.
Wenn du eine neue MVLZ startest ist diese wieder einzuhalten.