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1

Frage

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Antwort

3

Lösung

Mobilfunkvertrag um ein paar Tage verlängern
Tid23
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo zusammen!
Mein jetziger Mobilfunkvertrag läuft heute leider aus.
Da ich an meinem neuen Wohnort keine Netzabdeckung von Vodafone erhalte, musste ich leider den Anbieter wechseln.
Um eben auch unterwegs auf das mobile Internet zugreifen zu können, bis die Portierung abgeschlossen wurde...
Damit verzögert es sich leider. Kann mein Vertragende um ein paar Tage verschoben werden?

Schöne Grüße

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

@Tid23 

Was ist nun passiert? Normalerweise hat sich das Problem von selbst gelöst..,

 

Wenn du, wie offensichtlich bei dir der Fall, die Mitnahme der Rufnummer rechtzeitig zum Vertragsende beauftragt hast und diese nach dem eigentlichen Vertragsende stattfindet, wirst du entsprechend des Telekommunikationsgesetzes automatisch auch vom bisherigen Anbieter bis zum Portierungtag weiterversorgt, sprich, du bist weiterhin mit der alten Sim des bisherigen Anbieters erreichbar.

 

 

Siehe auch hier auf den Infoseiten der Bundesnetzagentur:

 

Mehr anzeigen

"Weiterversorgung nach einem Anbieterwechsel

Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt. 


Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist."

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

2 Antworten 2
Mav1976
SuperUser
SuperUser

Hi @Tid23,

 

das wird nicht mehr möglich sein. Das was du machen kannst, ist über die Kundenbetreuung deine Rufnummer in CallYa umwandeln zu lassen. 

 

Dann bist weiterhin erreichbar. Nur wenn du die Portierung bereits angestoßen hast, bin ich mir nicht sicher, ob die Umstellung nicht dann die Portierung stört. Die Portierung dauert im Idealfall ca. 8 Tage. 

ttwa2011
SuperUser
SuperUser

@Tid23 

Was ist nun passiert? Normalerweise hat sich das Problem von selbst gelöst..,

 

Wenn du, wie offensichtlich bei dir der Fall, die Mitnahme der Rufnummer rechtzeitig zum Vertragsende beauftragt hast und diese nach dem eigentlichen Vertragsende stattfindet, wirst du entsprechend des Telekommunikationsgesetzes automatisch auch vom bisherigen Anbieter bis zum Portierungtag weiterversorgt, sprich, du bist weiterhin mit der alten Sim des bisherigen Anbieters erreichbar.

 

 

Siehe auch hier auf den Infoseiten der Bundesnetzagentur:

 

Mehr anzeigen

"Weiterversorgung nach einem Anbieterwechsel

Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt. 


Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist."