Frage
Antwort
Lösung
am 22.03.2025 18:47
Hallo zusammen,
Ich besitze aktuell einen Mobilfunkvertrag inkl. des Samsung Z Flip 6.
Innerhalb von 8 Monaten hat dieses Modell 2 Displayschäden erlebt ohne jegliche Fremdeinwirkung. Vor 4 Monaten war es ein Blackscreen, jetzt habe ich farbige Balken im Display.
Beim ersten Defekt habe ich mir das Modell von Vodafone austauschen zu lassen.
Ich besitze seit 10 Jahren Smartphones. Ich hatte noch nie vorher Displayfehler gehabt.
Was für Optionen habe ich jetzt?
Mir das Gerät nochmal austauschen zu lassen, 2 Wochen auf das Neue zu warten, nur um in 4 Monaten wieder mit einem defektem Z Flip 6 da zu stehen, kommt für mich nicht in Frage.
Am liebsten würde ich das Gerät einfach zurückgeben und den Mobilfunkvertrag kündigen.
Oder auf ein anderes Modell wechseln, insofern die Raten die ich bisher gezahlt habe auf den Kaufpreis des anderen Modells angerechnet werden können.
Allerbeste Grüße
Thomas
am 22.03.2025 18:58
Wenn erst einmal ausgetauscht wurde, hast du keine Chance, da jetzt bereits irgendwas am Vertrag zu machen.
Gemäß BGB musst du mindestens zweimal einen Reparatur-/Austauschversuch im Rahmen der Gewährleistung dulden - erst danach könnte man frühestens über Wandlung, Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages sprechen.
Inwiefern davon dann der komplette Vertrag inklusive Mobilfunkanteil -oder- nur der Smartphonekauf an sich betroffen ist, kann ich dir jedoch nicht sagen. Worauf sich VF aber ziemlich sicher nicht einlassen wird (und sich laut Gesetz auch nicht einlassen muss), wird eine 1:1-Anrechnung aller bereits bezahlten Raten auf ein neues Gerät -- hier musst du dir mindestens den anteiligen gezogenen Nutzen aus dem/den "alten" Gerät(en) anrechnen lassen, d.h. es wird anteilig der Wertverlust des alten Geräts beim Kaufpreis abgezogen...
am 28.03.2025 10:45
Nahc dem 3ten mal Reklamation "Gewährleistungsfall kannst du über den Hersteller eine Erstattung des Gerätepreises fordern.
am 28.03.2025 11:51
@ElCapitan91 schrieb:
Nahc dem 3ten mal Reklamation "Gewährleistungsfall kannst du über den Hersteller eine Erstattung des Gerätepreises fordern.
Bitte keinen Unsinn verbreiten!
Der Hersteller hat mit der Gewährleistung nichts zu tun -- für die Gewährleistung ist ausschließlich der Verkäufer zuständig.
am 28.03.2025 12:06
@ElCapitan91 erst wenn das Gerät zum dritten Mal defekt ist kannst du den Vertrag rückabwickeln lassen. Ich weiß wovon ich rede, weil ich vor ca. 2 Jahren selber davon betroffen war. Und bei @Zarrigo sind das auch keine Displayschäden sondern schon welche die im System begründet sind. Aber wie dem auch sei. 3 Mal muß man VF schon zugute halten mit einer Reparatur. Wobei man man im Austausch immer ein refurbishdes Geräte bekommt nie ein Neues. Das heißt für mich das man ein kaputtes gegen ein "repariertes " austauscht. Alleine das ist für mich schon grenzwertig, denn diese haben auch alle möglichen Macken gehabt und ich bezweifel das die auch 100 % in Ordnung sind. Und das wurde mir auch hinter vorgehaltener Hand so gesagt. Und dazu kommt noch das die Flip Dinger schon nicht den besten Ruf haben.