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am 04.03.2021 21:14 - zuletzt bearbeitet am 04.03.2021 22:00 von Kurtler
Hallo,
ich bin vor ein paar Monaten von Deutschland ins Ausland gezogen. Nach den Informationen, die ich von Ihrem Berlin - Ring Center Vodafone Filiale Mitarbeiter bekam. Ich habe ein Recht, meinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Ich habe meine Abmeldung mit meiner neuen Adresse abgeschickt und die Kündigung meines Vertrages beantragt.
Außerdem habe ich eine E-Mail an die Bundesnetzagentur geschickt und sie haben mir bestätigt, dass ich ein Recht habe, meinen Vertrag zu kündigen, wenn ich in ein anderes Land ziehe und Sie mir nicht den gleichen Service zum gleichen Preis bieten können. Ich bin in die Türkei umgezogen, also können Sie mir nicht die gleiche Leistung zum gleichen Preis anbieten. Ich habe das auch mit Ihren Niederlassungen bestätigt.
Ein weiteres Problem ist, dass Sie mir auch nach meinem Vertrag noch mehr berechnen, als im Vertrag steht. Auf der Vodafone-Webseite werden mir meine Belege nicht angezeigt. Das ist sehr unprofessionell, ich kann nicht einmal die korrekte Information über meine Abrechnung bekommen. Dieser Service, den Sie bieten, ist inakzeptabel.
Mir wurde von der Bundesnetzagentur geraten, mit Ihnen über meinen Anwalt zu kommunizieren.
Ich möchte, dass mein Vertrag so schnell wie möglich gekündigt wird. Andernfalls werde ich meine schreckliche Erfahrung und diese rechtswidrige Handlung über alle sozialen Medien und alle Facebook-Gruppen (Gruppen für Menschen, die nach Deutschland umgezogen sind und um Rat fragen) mit Tausenden von Menschen teilen.
Sie können alle Details, die Sie brauchen, unten finden. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören.
Siehe auch den Link unten für ein ähnliches Problem und eine Lösung, die das Gleiche besagt Verträge können nach 3 Monaten wegen Umzug gekündigt werden.
Szenario 4
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Umzug-Tipps-amp-Tricks/m-p/1232564
Mit freundlichen Grüßen,
Edit: @ucanonel Persönliche Daten entfernt. Bitte keine persönliche daten öffentlich posten.
Von Feedback in das passende Board verschoben. Titelthema angepasst. Gruß Kurtler
am 04.03.2021 21:52
04.03.2021 21:55 - bearbeitet 04.03.2021 21:56
Natürlich kannst du mit einer 3-monatigen Frist kündigen. Dazu hättest du dich nicht an die Bundesnetzagentur oder an einen Anwalt wenden müssen.
Nur für eine Kündigung bist du hier falsch. Das ist ein Kunden helfen Kunden Forum. Kündigen musst du schriftlich z.B. über das Kontaktformular.
Gruß Kurt
am 04.03.2021 21:55
Das ist Mobilfunk
am 04.03.2021 22:02
@ucanonel schrieb:
Das ist Mobilfunk
Da ist es etwas anders, @ucanonel, da der Vertrag auch in Ausland mit der Easy Travel Flat genutzt werden kann.
am 04.03.2021 22:10
Ja, aber ich kann damit nicht die gleichen Angebote bekommen. Während ich mich bei den Kunden erkundige, muss Vodafone das gleiche Angebot machen.
am 04.03.2021 23:53
@ucanonel schrieb:
Ja, aber ich kann damit nicht die gleichen Angebote bekommen. Während ich mich bei den Kunden erkundige, muss Vodafone das gleiche Angebot machen.
Du verstehst das Gesetz falsch. Dein Vertrag umfasst die Nutzung im Ausland zum Roamingpreis - dies kannst du weiterhin genau zu den ursprünglich geschlossenen Bedingungen nutzen (nämlich zu den Roamingkonditionen).
Die Regelung zieht prinzipiell darauf ab, dass die ursprünglich vereinbarte Leistung am neuen Ort nicht geliefert werden kann - also z.B. am neuen Ort die gebuchte DSL-Geschwindigkeit nicht möglich ist oder gar kein DSL-/Kabelanschluss geschalten werden kann. Beim Mobilfunk hingegen ist dies gerade nicht der Fall - dort hast du keinen solchen Ortsbezug im Vertrag, sondern der Vertrag ist "mobil" nutzbar - dies umfasst auch die Nutzung im Ausland zu demn jeweiligen Roamingkonditionen.
Übrigens glaube ich kaum, dass dir die Bundesnetzagentur eine verbindliche rechtliche Auskunft gegeben hat - denn das machen die nicht. Hier müsstest du dich schon an zur Rechtsberatung geeignete Stellen wenden (z.B. Verbraucherschutzzentralen oder einen Anwalt). Nur bedenke dabei immer: Nur weil du eine entsprechende Stelle beauftragst, heißt das noch längst nicht, dass sie dein Ansinnen durchsetzen kann - im Zweifel wirst du das vor Gericht durchsetzen müssen. Und gerade die Verbraucherzentralen, die immer so laut rumtönen, dass das man bei Mobilfunk auch ein Sonderkündigungsrecht hätte, haben in den letzten 5 Jahren kein entsprechendes Urteil erstrtitten, was gerichtlich dieses Sonderkündigungsrecht feststellt.
Das Risiko, dass ein entsprechender Prozess am Ende nur feststellt, dass eben KEIN Sonderkündigungsrecht vorliegt und du den Vertrag bis zum Ende bezahlen musst, liegt bei dir - inklusive der dann anfallenden Kosten für das Verfahren, den generischen Anwalt und deinen eigenen Anwalt.