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am
06.02.2022
16:22
- zuletzt bearbeitet am
06.02.2022
19:42
von
Mav1976
Ich habe am anfang Januar 2022 meinen Mobilfunkvertrag YOUNG M ohne Handy gekündigt (ohne Internet und TV) Lt. dem neuen ABO Gesetzt ist eine Kündigungszeit von einem Monat vorgesehen.Vodafon gibt eine Kündigungszeit von 2 Jahren an.
Kann mir jemand helfen,oder soll lieber eien Rechtsanwalt einschalten ?
Vorab schon mal vielen Dank für die Antwort.
*** @Lars23, Beitrag von Community nach Mobilfunk verschoben! ***
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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am 07.02.2022 03:17
@Lars23 schrieb:
Ja das ist richtig doch leider ist das Kündigungsdatum erst für den 09.01.2024 von Vodavone bestätigt worden.
Hast du denn am 09.01.2022 irgendwelche Änderungen am Vertrag vorgenommen?
Also insbesondere einen Tarifwechsel vorgenommen -oder- den Vertrag aktiv (z.B. mit neuem Gerät) verlängert?
In dem Moment würde nämlich der Paragraph aus dem TKG für dich nicht mehr gelten - weil du dann einen "neuen" Vertrag abgeschlossen hast, für den wieder die 2 jährige Mindestlaufzeit im Einklang mit den Regelungen aus dem BGB und aus dem TKG vereinbart werden darf. Die monatliche Kündigung, auf die du dich beziehst, gilt nur für Verträge, die unverändert aus der Mindestlaufzeit rausgelaufen sind - also ohne Änderungen und ohne (aktive) Verlängerung(!)...
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06.02.2022 19:41 - bearbeitet 06.02.2022 21:46
@Lars23, du befindest dich in einem U2U-Forum, in der Kunden anderen Kunden helfen
Leider gibt's du keine Informationen darüber, wann dein Vertrag regular enden würde.
Wann endet die Mindestvertragslaufzeit? Sprich, wann hast du diesen Vertrag ursprünglich abgeschlossen?
Ohne konkrete Infos würde dir auch kein Rechtsanwalt helfen können.

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am 06.02.2022 20:06
Meinen Vertrag habe ich am 14.09.2020abgeschlossen.Ursprünglich beträgt die Vertragslauzeit2 Jahre.Gekündigt habe ich den Vetrag am 30.01.2022.
Lt.Telekommunikationsmodernisierungsgesetz heißt es dazu in §56:
Ist in einem Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 vorgesehen, dass er sich nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, wenn der Endnutzer den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt, kann der Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
BMWi vom 14. Dezember 2020
Somit wäre der Vetrag zum 14.10.2022 kündbar und nichterst 2024.
Scheinbar versucht Vodafon eine Ausname machen zu wollen.

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06.02.2022 20:22 - bearbeitet 06.02.2022 20:24
Korrekt wäre dein Vertrag zum 13.09.2022 kündbar nach 2 Jahren Laufzeit. Ich gehe eher von deiner Fehlinterpretation der Antwort aus, es sei denn du hast 2022 irgendein Datenupgrade mit Verlängerung vorgenommen^^
Was steht unter den Kündigungsdaten auf deiner letzten Rechnung?

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am 06.02.2022 20:35
Ja das ist richtig doch leider ist das Kündigungsdatum erst für den 09.01.2024 von Vodavone bestätigt worden.

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am 06.02.2022 21:06
Was stand auf deinen Rechnungen im Dezember und Januar unter den Kündigungsdaten? Die müssen dann ja unterschiedlich sein.
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am 06.02.2022 22:09
Hört sich für mich so an, als sei zwischenzeitlich eine Veränderung am Vertrag vorgenommen worden durch die sich die Vertragslaufzeit um 24 Monate verlängert hat.
Wenn Du zum Beispiel eine Vertragsverlängerung widerrufst und dann kündigst bevor der Widerruf bearbeitet wurde dann wird das Vertragsenddatum genommen, dass zum Zeitpunkt der Kündigung galt.
Wenn das der Fall ist ist das Thema schnell durch und die Kündigung wird anstandslos korrigiert.
Eins ist sicher, Vodafone hält sich zu 100% an die gesetzlichen Vorgaben.
Die wahrscheinliche Änderung muss ja in 2022 stattgefunden haben, damit eine Neulaufzeit bis 2024 entsteht. Es sei denn Du hättest Ende 2021 noch mal vorzeitig mit einem neuen Gerät verlängert. Aber das schließe ich mal aus, wenn Du Dir schon die (unnötige) Mühe machst §§ herauszusuchen.
Hast Du denn schon mal angerufen, oder Vodafone über WhatsApp (01721217212) kontaktiert?
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am 07.02.2022 03:17
@Lars23 schrieb:
Ja das ist richtig doch leider ist das Kündigungsdatum erst für den 09.01.2024 von Vodavone bestätigt worden.
Hast du denn am 09.01.2022 irgendwelche Änderungen am Vertrag vorgenommen?
Also insbesondere einen Tarifwechsel vorgenommen -oder- den Vertrag aktiv (z.B. mit neuem Gerät) verlängert?
In dem Moment würde nämlich der Paragraph aus dem TKG für dich nicht mehr gelten - weil du dann einen "neuen" Vertrag abgeschlossen hast, für den wieder die 2 jährige Mindestlaufzeit im Einklang mit den Regelungen aus dem BGB und aus dem TKG vereinbart werden darf. Die monatliche Kündigung, auf die du dich beziehst, gilt nur für Verträge, die unverändert aus der Mindestlaufzeit rausgelaufen sind - also ohne Änderungen und ohne (aktive) Verlängerung(!)...

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am 07.02.2022 10:07
Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
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am 08.02.2022 16:44
Hallo Lars23,
können wir dann hier wieder zumachen?
Viele Grüße
Heike
