Frage
Antwort
Lösung
am 29.06.2022 21:06 - zuletzt bearbeitet am 29.06.2022 21:15 von Anett
Hallo in die Runde,
hatte gerade meine Tochter am Telefon, ziemlich aufgelöst : Sie ist ziemlich genau seit vier Monaten als Erasmusstudentin in Italien (hatte das auch beim Vertragsabschluss Ende 2021 angekündigt. Antwort damals im Shop: Normalerweise passiert da garnichts. Schlimmstenfalls kommt zwei Wochen vor der Abschaltung eine SMS. Dann halt an Vodafone wenden.) Überraschung heute: Nutzung des Datenvolumens nach Ankündigung heute am selben Tag nicht mehr möglich
Beim Googeln habe ich gefunden: "Wenn der Tarif innerhalb von vier Monaten den überwiegenden Teil der Zeit im Ausland genutzt wurde, ist der Anbieter berechtigt, vom Kunden einen Nachweis für die zukünftige Hauptnutzung im Inland zu verlangen."
Das wäre auch kein Problem, Sie ist an Ihrer Uni in Deutschland eingeschrieben und wird auch in sechs Wochen wieder auf Dauer dort sein.
Hat jemand eine Idee, wie man sich da an VF wenden kann? Wir hätten immerhin neben ihrem Laufzeitvertrag noch Kabelanschluss, Telefon + Internet und 3 x CallYa als Argument, die sicherlich zur Disposition stehen, wenn es bei der Abschaltung des Roamings bleibt ...
Danke im Voraus für Tipps!
Viele Grüße
Christian
@CvZ1 Beitrag in das passende Board verschoben.
am 29.06.2022 21:39
Verstehe ich nicht, normalerweise wird da mehrfach drauf hingewiesen, dass man als Dauerroamer ab Zeitpunkt X Extrakosten hat. Sollte also nicht überraschend kommen, wer das Gegenteil behauptet usw....
Was ist hier mit Abschaltung gemeint? Hört sich eher danach an, als ob das Datenvolumen aufgebraucht ist.
Die genaue Meldung bitte posten!
Btw lasst das mit dem sinnfreien Hinweis auf eure weiteren Verträge... hinterlässt einen ganz üblen Nachgeschmack insbesondere unter den derzeit bekannten Rahmenbedingungen.
Ich gehe mal davon aus, dass die Tochter volljährig ist, wieso kümmert Sie sich nicht selbst?
Irgendwer darf sich an die Kundenbetreuung wenden, evtl. wäre es via Whatsapp am sinnvollsten:
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Euer-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292
am 29.06.2022 21:48
am 29.06.2022 22:13
Keine Ahnung was Punkt 1 damit zu tun haben soll.
Punkt 2 ergibt Sinn. Ab wann tritt das in Kraft? Das geschieht allerdings mit mehrfacher Ankündigung und keinesfalls überraschend, wie von dir angegeben.
3. Aktuell schauts ganz stark danach aus, dass man euch am ehesten aus Kulanz entgegenkommen könnte, wenn überhaupt! Und du möchtest 'motivieren'? Die Auswirkungen auf ein mögliches Kulanzdenken sind dir aber schon irgendwie bewusst? Mach einfach^^
4. Ein Stuhl hat auch 4 Beine, trotzdem ist er kein Tisch.
am 29.06.2022 22:35
Ahhh, Möbelverkäufer. Das erklärt einiges.
am 29.06.2022 22:38
Aber im Ernst: Über WhatsApp ist jetzt ein Anrufangebot gekommen Daher nochmals vielen Dank für den Tipp!
29.06.2022 22:39 - bearbeitet 29.06.2022 22:39
Dein ableitbares Baujahr ebenso^^ und büdde.
29.06.2022 23:22 - bearbeitet 29.06.2022 23:23
Nur um das klarzustellen:
Für die nächsten 6 Wochen wird VF die Aufschläge verlangen können - bei 50 € netto (~ 60 € brutto) hingegen wird gekappt. Der reine Nachweis, dass man ja im Inland lebe, reicht nicht aus - es muss schon eine Änderung des Nutzungsverhaltens sichtbar sein, sprich es muss wieder die überwiegende Nutzung im Inland erfolgen.
Eure Tochter wird also die nächsten 6 Wochen mit den Aufschlägen leben müssen - oder sie holt sich vor Ort eine Prepaid-Karte und nutzt diese...
EU-Roaming ist eben explizit nicht dafür gedacht, dass man über längere Zeit ausschließlich oder überwiegend im Ausland den Tarif nutzt -- sonst würden viele Leute auf die Idee kommen, sich eine ausländische SIM zu holen und damit dann auch von Deutschland aus z.B. EU-weit kostenlos zu telefonieren oder die z.T. viel günstigeren Tarife zu nutzen.
am 30.06.2022 12:10
Die EU-Verordnung gibt VF zwei Möglichkeiten:
Vgl. Bundesnetzagentur:
Eine angemessene Nutzung kann von den Mobilfunkanbietern wie folgt festgelegt werden:
Stabile Bindung
Die Mobilfunkanbieter können von ihren Kunden Nachweise verlangen, die einen gewöhnlichen Aufenthalt oder andere stabile Bindungen zum Heimatnetz in Deutschland belegen. Als stabile Bindung können beispielsweise Nachweise über Wohnsitz, Arbeitsverhältnis für Grenzpendler, Studienaufenthalt, Rentenbescheinigung dienen. Wenn keine stabile Bindung an einen Mitgliedstaat nachgewiesen werden kann, kann der Mobilfunkanbieter Aufschläge für die Roamingnutzung verlangen bis der Kunde wieder eine normale Nutzung vorweist.
Objektive Indikatoren
Aufschläge können auch erhoben werden, wenn der Mobilfunkanbieter anhand der folgenden objektiven Indikatoren feststellt, dass der Kunde den inländischen Tarif überwiegend im Ausland nutzt:
Auslandsaufenthalt: Hält sich der Kunde mit seiner SIM-Karte überwiegend im Ausland auf und
Auslandsnutzung: Das mobile Endgerät wird gleichzeitig überwiegend im Ausland genutzt.
Stellt der Mobilfunkanbieter in dem mindestens viermonatigen Beobachtungszeitraum fest, dass beide objektiven Indikatoren erfüllt sind, sendet er dem Kunden einen Warnhinweis. In diesem muss der Mobilfunkanbieter darauf hinweisen, dass Roaming-Aufschläge berechnet werden können, sofern der Kunde nicht sein Nutzungsverhalten innerhalb von zwei Wochen ändert. Nutzt der Kunde sein mobiles Endgerät innerhalb des Beobachtungszeitraums überwiegend im Inland oder hält er sich wieder überwiegend im Inland auf, entfällt dieser Aufschlag wieder.
Die Vertragsbedingungen von VF sehen die zweite Option vor:
Es können regulierte Aufschläge pro Dienst erhoben werden, wenn Du in einem zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten mehr Zeit in einem ausländischen EU-Netz verbracht hast als im deutschen Vodafone-Netz. Hast Du in diesen vier Monaten Deinen Tarif überwiegend im EU-Ausland genutzt, bekommst Du von uns mindestens zwei Wochen vor Erhebung der Aufschläge eine SMS-Info. Du hast dann die Möglichkeit, innerhalb der zwei Wochen Dein Nutzungsverhalten den EU-Vorgaben entsprechend anzupassen - so wie gerade beschrieben. So kannst Du eine Abrechnung der regulierten Aufschläge verhindern.
Halt weniger kundenfreundlich, sondern eher kurzfristig kaufmännisch gedacht. Aber (bis auf die unterbliebene zweiwöchige Vorankündigung) rechtens.
am 30.06.2022 12:19
Der Telefonkontakt zu Vodafone hat übrigens ergeben, dass die Vorankündigung tatsächlich unterblieben ist.