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am 11.10.2021 11:55 - zuletzt bearbeitet am 13.10.2021 00:31 von Torsten
Hallo zusammen, ab 01.12. 2021 soll das neue Gesetz in Kraft treten und es stehen schon die ersten Mieter und Eigentümer auf der Matte. Ich hätte mal grundsätzliche Fragen bei denen ich hoffe mir helfen zu können um hier Aussagefähig zu sein. Randbedingungen: Sammelvertrag über 16 Anschlüsse für größeren Komplex in Stuttgart.
Frage 1:
Diese "alten klassischen" Kabelverträge benötige ich nicht zwingend um einen Vodafone Kabelinternetvertrag zu installieren, korrekt?
Frage 2:
Über DVB-C Streaming kann ich die Signale auch über den Internetanschluss bereitstellen, korrekt?
Frage 3:
Wie wird das dann operativ zukünftig laufen: Sagen wir 5 der 16 Partein aus dem Sammelvertrag wollen aussteigen, kann ich dann regelmäßig die Anzahl der Sammelparteien ändern? Was ist wenn nun doch eine Einheit (z.B, neuer Mieter) den klassischen Anschluss wieder will, kann er auch parallel zum Sammelvertrag dann einen eigenen machen um diese ständige ab und anmeldereie zu umgehen?
Frage 4:
Wie wird denn operativ sichergestellt das die beispielhaften 5 partein von oben nicht mehr versorgt werden? ich mein Sperrfilter funktionieren nicht mehr wegen Störung des Internetsignales?
Ich weiss vielen Fragen, aber ich denke viele Vermieter und Hausverwaltungen stehen vor ähnlichen Anfragen..
@ Admin: habe kein passenderes Forum wie "rechtliches" etc. nicht gefunden, wenn es woanders besser passt gerne verschieben.
DANKE Euch
Edit: @Loxodan verschoben vom DSL- ins Kabelboard. Mit DSL hat das nichts zu tun.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
13.10.2021 17:20 - bearbeitet 13.10.2021 17:26
Als Hauseigentümer kannst du fristgerecht kündigen - je nach bei vereinbarter Laufzeit. Bei einem 10 Jahres Vertrag der z.B. bis zum 31.12.2026 laeuft dann aber schon früher zum 30.6.2024
Umgekehrt können aber auch Mieter Ansprüche geltend machen. Wurde im Mietvertrag der kostengünstige TV-Kabelempfang vereinbart, ändert sich die gesetzliche Rahmenbedingung ja erst zum 30.06.2024. Eine Kündigung des Bestandsvertrages könnte Mieter erheblich benachteiligen. Der Preisvorteil entfällt, HartzIV-Empfaenger bekommen durch das Job-Center den TV-Kabelanschluss nicht mehr bezahlt u.a.
Aus Mietersicht kannst du dich Schadensersatzpflichtig machen. Sind alle Mieter damit allerdings einverstanden, sehe ich kein Problem.
am 13.10.2021 00:41
So, ich versuch es mal zu beantworten:
Das Gesetz tritt am 01.12.2021 in Kraft, allerdings gelten Bestandsverträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, erstmal bis zum 30.06.2024 weiter. Zu diesem Datum werden alle Sammelverträge automatisch unwirksam und dürfen dann auch nicht mehr von den Hausveraltungen/Vermietern über die Nebenkosten umgelegt werden.
am 13.10.2021 16:44
DANKE dir für deine Mühe , fast alle Fragen beantwortet , nur an einer Stelle hänge ich noch, du sagst:
Das Gesetz tritt am 01.12.2021 in Kraft, allerdings gelten Bestandsverträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, erstmal bis zum 30.06.2024 weiter. Zu diesem Datum werden alle Sammelverträge automatisch unwirksam und dürfen dann auch nicht mehr von den Hausveraltungen/Vermietern über die Nebenkosten umgelegt werden.
Aber ich kann doch den bestehenden Sammelvertrag jetzt auch schon kündigen zum nächstmöglichen Ende, die haben doch keine x Jahre Laufzeit? Dann können wir schon, sagen wir in einem Jahr, jedem Teilnehmer die eigene Entscheidungfreiheit bereitstellen oder?
13.10.2021 16:57 - bearbeitet 13.10.2021 17:01
Der TV-Mehrnutzervertrag ist zwischen dem Hauseigentümer bzw. der Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG) und Vodafone abgeschlossen und nicht mit den einzelnen Mietern oder Wohnungseigentuemern. Als Mieter oder Wohnungseigentuemer kannst du diesen Bestandvertrag (abgeschlossen bis zum 30.11.2021) nicht kuendigen. Die Umlage im Rahmen der Wohnungsnebenkosten ist bist zum 30.06.2024 zulässig
am 13.10.2021 17:10
Das ist alles richtig und klar was du schreibst. Allerdings bin ich in dem Fall der Hauseigentümer. Deswegen meine Frage nochnmal: Ich könnte doch jetzt zum nächst möglichen Zeitpunkt (muss ich nachschauen, habe ich alles nicht hier) kündigen und den Mietern schon früher die eigene Entscheidungsgewalt geben. Korrekt?
13.10.2021 17:20 - bearbeitet 13.10.2021 17:26
Als Hauseigentümer kannst du fristgerecht kündigen - je nach bei vereinbarter Laufzeit. Bei einem 10 Jahres Vertrag der z.B. bis zum 31.12.2026 laeuft dann aber schon früher zum 30.6.2024
Umgekehrt können aber auch Mieter Ansprüche geltend machen. Wurde im Mietvertrag der kostengünstige TV-Kabelempfang vereinbart, ändert sich die gesetzliche Rahmenbedingung ja erst zum 30.06.2024. Eine Kündigung des Bestandsvertrages könnte Mieter erheblich benachteiligen. Der Preisvorteil entfällt, HartzIV-Empfaenger bekommen durch das Job-Center den TV-Kabelanschluss nicht mehr bezahlt u.a.
Aus Mietersicht kannst du dich Schadensersatzpflichtig machen. Sind alle Mieter damit allerdings einverstanden, sehe ich kein Problem.
am 13.10.2021 17:26
Klasse Danke für die letzte offene Antwort, da werde ich bei Gelenheit mal den vertrag in Augenschein nehmen und früh agieren. Aber dein Hinweis ist richtig, 50% werden sich freuen weil die eh nur über Intrenet schauen und 50% werden sich über die geringen Mehrkosten bei Individualvertrag beschweren, gemeckert wird ja immer und man kann es nie allen Recht machen 🙂 Werde ich mal vorfühlen.. DANKE