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Lösung
am 23.01.2022 12:32
Hallo,
ich wollte kurz mein Problem schildern und hoffe das man mir weiter helfen kann.
Ich habe meinen Vertrag am 30.06.2021 gekündigt und am 02.07.2021 auch eine Bestätigung dazu bekommen, dass mein Vertrag noch bis zum 24.08.2022. Jetzt hat mein Mitbewohner am 11.01.2022 nochmal den Vertrag gekündigt warum auch immer das nochmal funktioniert und jetzt habe ich nochmals eine Betätigung bekommen aber die Vertragslaufzeit geht jetzt aufeinmal bis zum 02.05.2023. Weclhes von beiden zählt denn jetzt ?
Ich hoffe einfach nur das man mir hier weiter helfen kann.
am 23.01.2022 12:50
Welche Verträge genau sind denn gekündigt worden? Der Kabelanschluss-Vertrag (TV Connect o.ä.) hat meist eine andere Laufzeit als z.B. Internet&Phone-Verträge.
am 23.01.2022 13:02
Zumal dein Mitbewohner den Vertrag ja garnicht kündigen kann, da er nicht der Vertragspartner istm
am 23.01.2022 13:49
Habe nur einen Vertrag bei Vodafon Red Internet & Phone 500 Cable und der wurde zweilmal gekündigt
am 23.01.2022 14:32
Gab es eine Vertragsübernahme oder einen Tarifwechsel?
Davon abgesehen kann dein Mitbewohner nicht deine Verträge kündigen...
am 23.01.2022 16:03
Das mit der Kündigung ist kein unüberwindliches Hindernis:
KD-Nr. 987654321
KD-Name. Mirko Mustermann, geb. am 11.11.99 ...
Sooo vertraulich sind diese Daten ja wirklich nicht und der Mitbewohner ist ja in der Regel kein Fremder.
Als meine Mutter noch lebte, habe ich mich auch um Kündigungen (von TV) gekümmert. Internet habe ich bis zum Schluß gebraucht.
am 23.01.2022 16:08
@HausHelene schrieb:
Das mit der Kündigung ist kein unüberwindliches Hindernis:
KD-Nr. 987654321
KD-Name. Mirko Mustermann, geb. am 11.11.99 ...
Sooo vertraulich sind diese Daten ja wirklich nicht und der Mitbewohner ist ja in der Regel kein Fremder.
Als meine Mutter noch lebte, habe ich mich auch um Kündigungen (von TV) gekümmert. Internet habe ich bis zum Schluß gebraucht.
Dir ist schon klar, dass du damit aktiv zur Urkundenfälschung aufrufst?
Du darfst schlichtweg die Kündigung nicht im Namen einer anderen Person unterschreiben -- wenn überhaupt müsstest du eine passende (schriftliche) Vollmacht haben und diese vorweisen - und es muss dann auch klar aus der Kündigung hervorgehen, dass du im Rahmen der Vollmacht handelst.
am 23.01.2022 16:16
Eine Urkundenfälschung kann es mal nicht sein, da es sich ja gar nicht um eine Urkunde handelt.
23.01.2022 16:35 - bearbeitet 23.01.2022 16:37
Eine E-Mail (oder auch Mitteilung auf einem Textfomular) ist eine Urkunde (siehe BGH-Rechtssprechnung aus dem Jahre 2012). Insoweit ist auch eine textliche Kündigung eines Dritten ohne erteilte Vollmacht eine Urkundenfaelschung.
am 25.01.2022 17:45
Hi xNico97x,
handelt es sich hier um den gleichen Vertrag oder um verschiedene Vertragsnummern?
Und es hat zwischenzeitlich keine Vertragsänderung stattgefunden? Wurde vielleicht ein Angebot zur Rückgewinnung angenommen?
Gruß
Stephan