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am 17.02.2022 12:30 - zuletzt bearbeitet am 17.02.2022 12:55 von CE38
Auf meiner Januar Rechnung wurde mir berechnet:
"Servicepauschale für Endgeräteeinstellung und / oder Fehleranalyse" mit 99,50 EUR.
Vorausgegangen war seit Dezember 2021 tageweise Ausfälle von Internet und Telefon. Stundenweise auch danach im Januar 2022. Sogar die Bundesnetzagentur war mit eingebunden. Der Vodafone eigene Hausverstärker wurde warm, machte Pfeifgeräusche. Deshalb wurde mir ein Technikertermin gegeben damit der Fehler analysiert würde. Der Techniker kam, stellt den defekten Verstärker fest und tauschte ihn.
Den Verstärker wollte ich nie. Er gehört mir nicht. Er ist Vodafone Eigentum. Ein großer Aufkleber daneben an der Kellerwand weist deutlich darauf hin.
Für meine dauernden Ausfälle war also das Gerät von Vodafone schuld - doch ich soll den Techniker bezahlen? Ich hatte zuvor angeboten den Verstärker komplett abzuklemmen oder per Post zur Überprüfung einzusenden . Wurde abgelehnt.
Angebliche weitere Untersuchungen an meiner Installation fanden nicht statt. Endgeräte wie Router oder PC etc. wurden nicht angeschaut. Wohnräume mit solchen Geräten wurden nicht mal betreten. Nur der Keller.
Den Sachverhalt schrieb ich schon per Email, Brief und Einschreiben. Mit Fotos. Ich frage auch welches Endgerät angeblich gewartet worden sein soll?
Telefonate mit der Rechnungsabteilung und Technik endeten bislang immer positiv. Es sei nicht mein Verschulden und eine Erstattung sei mit der nächsten Rechnung in Arbeit. Es gibt aber keine schriftlichen Bestätigungen zu den Telefonaten. Jedoch zwei mal bisher (zuletzt heute 17.02.2022) ein Schreiben das der Sachverhalt von der Technikabteilung geprüft worden sei und alles korrekt wäre und nichts erstattet werden könne. Warum schreibt man mir immer anderes als am Telefon besprochen wurde?
Ganz nebenbei: Sollte tatsächlich eine Tätigkeit notwendig werden für die ich zu zahlen hätte, so muß das explizit für diesen Vorgang benannt und akzeptiert werden (BGB §312a). Weil dann wäre mir auch mal klar wofür. Es gab jedoch keinen Dienstleistungsauftrag bzgl. meinen Endgeräten. Eine Begründung der Berechnung wird trotz mehrfacher Widersprüche nicht gegeben. Ich wollte eigentlich meinen Rechtschutz nicht bemühen. Aber auf den Kosten werde ich nicht sitzen bleiben wollen.
Diese Doppelmoral und gegenteilige Aussagen zwischen Telefonaten und schriftlichen Mitteilungen sind eine extreme Zumutung. Freitag 11.02. Rechnungsabteilung und Technik., vorgestern 15.02. mit Herrn xxxxxxxx , heute erneut mit der Rechnungsabteilung. Wahnsinn. Immmer das gleiche Muster. Erstattung sei in Arbeit - alles positiv. Dann Ablehnung per Email ohne konkrete Begründung. Nur noch Wahnsinn.
Die neuesten Telefonate habe ich mit Wissen und Einverständnis des Vodafone Mitarbeiters aufgezeichnet. Es wird langsam surreal was ich erleben muß wo doch ein Gerät von Vodafone kaputt ging. Denkt mal jemand an meine Umstände durch die Ausfälle? Statt dessen noch Extra Stress um die Rechnung im Nachgang.
Edit: @Kabelkunde90522 In einem öffentlichen Forum keine Namensnennung - Name gelöscht - Gruss CE38
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17.02.2022 14:26 - bearbeitet 17.02.2022 14:29
Es kann nicht sein dass der Termin vereinbart mit dem Hintergrund einer Messung für ein Fehler der nicht durch mich zu verantworten ist. Wenn sich der Inhalt zu kostenpflichtigen wenden würde, dann ist das explizit zu benennen. Das anerkannte Preisverzeichnis reicht leider nicht. Jeder Handwerker muß vorab die zu erwartenden Kosten ankündigen!
Aber in diesem Fall wurde obendrein zu keinem Zeitpunkt ein Gerät in meinem Eigentum gewartet. Die Kosten sind mit Ansage oder ohne - nicht gerechtfertigt.
Und warum sagt mir dann in Serie ein Mitarbeiter nach dem oder der anderen am Telefon dass keine Kosten für mich enstanden seien? Das geht so doch nicht. Ich empfinde das ziemlich link, ganz ehrlich.
am 17.02.2022 14:41
Ich bin Kunde wie du und kann dich nur auf den vertraglichen Rahmen hinweisen. Der unterscheidet sich im vorliegenden Fall erheblich von einem Auftrag, den du an einen Handwerker vergibst. Mündliche Aussagen helfen da auch nicht weiter - es gelten ausschließlich die schriftlichen TK Vertragsdokumenente.
Hier geht es um die Beseitigung einer TK-Störung. Ob sie in deinen Verantwortungsbereich fällt, gilt es zu prüfen.
17.02.2022 14:49 - bearbeitet 17.02.2022 14:50
Aber sorry Vodafone kann mir nicht einfach ohne Zustimmung eine Leistung aus seinem Preisverzeichnis abbuchen. Da will ich schon mitreden ob ein Techniker kommt. Wenn hier keine mündlichen Absprachen gelten - auf welcher Grundlage wurde ein kostenpflichtiger Einsatz geführt? Ich gab keine kostenpflichtige Bestellung auf.
Techniker mit dem Vorwand einer Störungsbehebung (ursächlich Kabelnetz) ins Haus schicken und dann ohne weitere Ansage einen Einsatz verrechnen. Da wirds schräg. Denn wäre rein theoretisch der Verstärker meine Sache so muß ich die Möglichkeit bekommen selbst Ersatz zu beschaffen.
am 17.02.2022 14:51
Den Technikertermin hast du doch vereinbart. Eine SMS mit Hinweisen hast du bekommen ?
17.02.2022 14:54 - bearbeitet 17.02.2022 15:09
Ja eine SMS zu einem Termin der in folge eines Telefonats kostenlos sein sollte. Weder in der SMS noch im Telefonat wurden Kosten angekündigt. Es ging um eine Messung die ihren Zweck im Kabelnetz hat. Ein Entegegenkommen von mir! Zugang zum Grundstück damit Vodafone seine Arbeit machen kann. Keine bestellte Dienstleistung für mich d.h. meine Geräte.
Ok doch Anwalt.
am 17.02.2022 15:08
Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, kann ein:e Mod für dich nichts mehr machen. Ich würde eine Klärung abwarten, weshalb dir die Technikerpauschale in Rechnung gestellt wurde. Da gibt der Technikerbericht Aufschluss.
am 17.02.2022 15:10
Wir drehen uns im Kreis.
am 17.02.2022 15:12
Du kannst hier im Kreis bleiben und auf eine:n Mod warten (habe da Geduld) oder auch nicht. Du hast die Wahl.
am 21.02.2022 14:25
Hi @Kabelkunde90522,
tut mir leid, das das bisher so lief. Die Frage ist nun, ob Du den Anwalt eingeschaltet hast, oder nicht - falls ja, können wir nicht helfen. Falls nicht: können wir ggf. helfen. 🙂
Wie schauts dahingehend aus?
LG
Tobias
am 21.02.2022 14:36
Nein noch nicht. (Wobei ich meiner Rechtschutzversicherung den Vorfall wirklich bald zumindest melden muß um keine Deckungsprobleme zu bekommen. )
Bin noch für ein sachliches Gespräch offen.