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Lösung

Super WLAN: tangiert Buchung meine aktuelle Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist?
weißnedsorecht
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo und Sorry, falls ich irgendwo Tomaten auf den Augen habe und die passende Antwort deshalb nicht entdecken konnte.

 

Ich wollte mal die Super WLAN-Option aktivieren und ausprobieren.

Bevor ich die Bestellung abschickte, kam mir gerade noch die Frage in den Sinn, ob die Buchung meine bestehende Vertragslaufzeit und dementsprechend meine bestehende Kündigungsfrist berührt.

Ich bin ja schon länger raus aus der 24-monatigen Mindestlaufzeit und habe dementsprechend die gesetzliche vorgegebene 1-monatliche Kündigungsfrist.

Von daher fände ich es, gelinde gesagt, eher suboptimal, wenn durch die Buchung ein (versteckter) Tarifwechsel einträte, wodurch mein Vertrag "auf Null gesetzt" würde und ich ihn somit wieder mit einer 12- oder gar 24- monatligen Mindestlaufzeit "an der Backe hätte".

Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Aufklärung

4 Antworten 4
natas666
Giga-Genie
Giga-Genie

nope - die zusatzoption super wlan hat keinen einfluss auf die mindestvertragslaufzeit und stellt auch keine vertragsänderung dar, die eine neue laufzeit auslösen würde

übrigens funktioniert die suchfunktion auf vodafone.de ganz gut...

Unterstellung geht schneller als tatsächlich nach Informationen zu suchen

@MasterScorpion

„danke" für den sinnfreien  Beitrag. :roll

Lernt man das anlasslose selbstgefällige Verächtlichmachen anderer Personen mittlerweile in der Schule oder soll ich Ihren lieben Eltern für ihre gelungene Erziehung gratulieren?

 

Ich wüsste nicht, wo ich irgendjemandem irgend etwas unterstellt hätte.

 

Damit Sie es (hoffentlich) verstehen:

Die Aktivierung des Super WLANs ( was ich mir übrigens hätte sparen können, weil ich keinen wie auch immer gearteten Effekt erkennen kann) läuft auf der Webseite nunmal unter der Rubrik „Tarifwechsel".

Da ist schon mal die erste Verunsicherung.

Im Verlauf des Aktivierungsvorgangs wird man zwar auf eine 2-wöchige Widerrufsfrist hingewiesen, man könnte also sagen: "egal, ich wechsle mal den Tarif, wenn's nichts ist, widerrufe ich eben..."

Aber da setzt die zweite Verunsicherung ein, weil bei der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wird, dass die Widerrufsfrist nicht mehr gilt, sobald man das Produkt nutzt.

 Ich sehe also kein Verbrechen darin, zur Sicherheit vorher nachzufragen.

Dafür, u.A., ist doch so eine Community gedacht.

 

Ihnen möchte ich daher ins Stammbuch schreiben, dass etwas Zurückhaltung bei der Unterstellung von Unterstellungen noch niemandem geschadet hat.

Hallo @weißnedsorecht ;

fast würde ich vermuten, Sie wären ein Oberlehrer. Allerdings sollten Sie dann erkennen, dass 

wenn durch die Buchung ein (versteckter) Tarifwechsel einträte, wodurch mein Vertrag "auf Null gesetzt" würde und ich ihn somit wieder mit einer 12- oder gar 24- monatligen Mindestlaufzeit "an der Backe hätte".

eine bösartige Unterstellung ist, möglicherweise auch mehr. Sie verdächtigen VF, durch verschweigen von entscheidenen Informationen, möglicherweise den Anfangsverdacht einer Straftat nach § 263 StGB erweckt ("Wer ... oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt....") 

Hätten Sie sich die Mühe gemacht, selbst zu recherchieren, hätten Sie diesen Beitrag gefunden

https://forum.vodafone.de/t5/Kabel-Tarife-Rechnung/Super-Wlan-Was-ist-das-Was-kostet-es-Was-ist-der-...

Nein, der Vertag bleibt wie er ist. 

Ihnen möchte ich daher ins Stammbuch schreiben, dass etwas Zurückhaltung bei der Krtik an Menschen, die Sie nicht kennen noch nie geschadet hat und zukünftig darüber nachdenken, warum man Ihnen eigentlich etwas zum Vorwurf gemacht.

Sapere aude!